SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3283 18. Wahlperiode 14.08.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Strafverfahren und Auskunftsanordnungen wegen des Verdachts einer Urheberrechtsverletzung 1. Wie viele Strafverfahren wegen des Verdachts einer Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 106 UrhG (ohne gewerbsmäßige Fälle nach § 108a UrhG) sind im vergangenen Jahr eingeleitet, geführt oder erledigt worden? Antwort: Die nachfolgenden nach Js- und UJs-Sachen getrennten Listen verhalten sich einerseits dazu, wie viele Verfahren wegen § 106 UrhG im Jahre 2014 a) eingeleitet und b) insgesamt (also incl. Altverfahren, z. B. aus dem vorangegangenen Jahr) geführt worden sind. Die Übersicht unter c) gibt Aufschluss über die im Jahr 2014 erfolgten Erledigungen. Maßgebend war das Erledigungsdatum (1.1.2014-31.12.2014) und nicht der Zeitpunkt der Einleitung. In der Konsequenz bedeutet dies, dass in der Übersicht auch die Verfahren enthalten sind, die bereits vor dem 1.1.2014 eingeleitet aber im abgefragten Jahr 2014 erledigt worden sind. Bekanntsachen (Js-Verfahren) a) und b) Anzahl (Kopfzählung) Anzahl Verfahren eingeleitet (neu) 68 60 insgesamt geführt 92 75 Drucksache 18/3283 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 c) Erledigungen im Jahr 2014 (Erledigungsdatum in 2014) Erledigungsart Anzahl (Kopfzählung) Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 7 Ablehnung der Übernahme des Verfahrens und Rücksendung der Akten 1 Abtrennung der Person bei der Staatsanwaltschaft 1 Anklage – Strafrichter 1 endg. Einstellung - § 153 a I 2 Nr. 1 StPO 1 endg. Einstellung - § 153 a I 2 Nr. 2 StPO 1 endg. Einstellung - § 154 StPO 3 Einstellung - § 153 I StPO 10 Einstellung - §§ 170 II, 376ff. StPO – Verweisung auf Privatklage 19 Einstellung - § 170 II StPO – kein hinreichender Tatverdacht 18 Einstellung - § 170 II StPO – keine Straftat 1 Einstellung - § 170 II StPO – Verfahrenshindernis 8 Einstellung - § 45 I JGG – ohne Maßnahmen 1 kein Anfangsverdacht (§§ 170 II i. V. m. 152 II StPO) 3 Antrag – Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe 2 vorl. Einst. - § 154 I StPO 3 Verbindung mit anderer Sache in ders. StA 3 Summe 83 Unbekanntsachen a) und b) Anzahl Verfahren eingeleitet (neu) 18 insgesamt geführt 20 c) Erledigungen im Jahr 2014 (Erledigungsdatum in 2014) Erledigungsart Anzahl Einstellung 12 (Übergang in ein) Js-Verfahren 4 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 1 Drucksache 18/3283 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 2. Wie viele dieser Verfahren wurden wodurch erledigt? Antwort: Die nachfolgenden Übersichten geben Aufschluss darüber, wie viele der im Jahre 2014 insgesamt geführten Verfahren – unterschieden nach Bekanntsachen (Js-Verfahren) und Unbekanntsachen (UJs-Verfahren) – bis zum Abfragezeitraum (August 2015) auf welche Weise erledigt worden sind. Bekanntsachen (Js-Verfahren) Erledigungen der in 2014 insgesamt geführten Verfahren Erledigungsart Anzahl (Kopfzählung) Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 8 Ablehnung der Übernahme des Verfahrens und Rücksendung der Akten 1 Abtrennung der Person bei der Staatsanwaltschaft 1 Anklage – Strafrichter 1 endg. Einstellung - § 153 a I 2 Nr. 1 StPO 1 endg. Einstellung - § 153 a I 2 Nr. 2 StPO 1 endg. Einstellung - § 154 StPO 3 Einstellung - § 153 I StPO 10 Einstellung - §§ 170 II, 376ff. StPO – Verweisung auf Privatklage 21 Einstellung - § 170 II StPO – kein hinreichender Tatverdacht 18 Einstellung - § 170 II StPO – keine Straftat 1 Einstellung - § 170 II StPO – Verfahrenshindernis 11 Einstellung - § 45 I JGG – ohne Maßnahmen 1 kein Anfangsverdacht (§§ 170 II i. V. m. 152 II StPO) 4 Antrag – Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe 2 vorl. Einst. - § 154 I StPO 3 Verbindung mit anderer Sache in ders. StA 3 unerledigt bzw. noch offen 2 Summe 92 Unbekanntsachen (UJs-Verfahren) Erledigungen der in 2014 geführten UJs-Verfahren Erledigungsart Anzahl Einstellung 14 (Übergang in ein) Js-Verfahren 5 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 1 Drucksache 18/3283 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 3. Es wird gebeten, die vorstehenden Fragen auch für den Straftatbestand der unerlaubten Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen (§ 108b UrhG) zu beantworten. Antwort: In Bezug auf Frage 1: a) und b) Anzahl (Kopfzählung) Anzahl Verfahren eingeleitet (neu) 2 2 insgesamt geführt 2 2 c) Erledigungen im Jahr 2014 (Erledigungsdatum in 2014) Erledigungsart Anzahl (Kopfzählung) Einstellung - § 170 II StPO – kein hinreichender Tatverdacht 1 Einstellung - § 170 II StPO – Verfahrenshindernis 1 Summe 2 In Bezug auf Frage 2: Erledigungen der im Jahr 2014 insgesamt geführten Verfahren Erledigungsart Anzahl (Kopfzählung) Einstellung - § 170 II StPO – kein hinreichender Tatverdacht 1 Einstellung - § 170 II StPO – Verfahrenshindernis 1 Summe 2 Im Erhebungszeitraum 2014 wurden wegen des Straftatbestandes § 108b UrhG keine UJS-Verfahren geführt. 4. In wie vielen Fällen sind Auskünfte über wie viele Anschlussinhaber bzw. IPAdressen nach § 101 Abs. 9 UrhG richterlich beantragt und angeordnet worden? Antwort: Die Frage 4 wäre nur im Wege einer Einzelauswertung der in Rede stehenden Verfahrensakten zu beantworten. Eine solche ist innerhalb des für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht zu leisten.