SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3284 18. Wahlperiode 14. August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin wir-bewegen.sh und PayPal Vorbemerkung: Die Investitionsbank sammelt mit dem Spendenportal "wir-bewegen.sh" ausschließlich Spenden über den US-amerikanischen Zahlungsdienstleister PayPal. Zum 1.7.2015 hat dieser neue Geschäftsbedingungen in Kraft gesetzt. 1. Kann die Landesregierung bestätigen, dass der Zahlungsdienstleister PayPal ausweislich einer Liste dritter Stellen personenbezogene Daten über seine Nutzer an über 300 europäische und außereuropäische Firmen und Stellen zu unterschiedlichsten Zwecken weiter gibt? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie Paypal seine vertraglichen Vereinbarungen umsetzt. 2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass sich PayPal auch eine Weitergabe personenbezogener Daten an den Daten-Broker Acxiom genehmigen lässt, „um zusätzliche Benutzerinformationen zu sammeln und Marketingkampagnen besser ausrichten zu können“? So steht es in den aktuellen Nutzungsbedingungen. 3. Kann die Landesregierung bestätigen, dass sich PayPal genehmigen lässt, Nutzer anhand ihrer E-Mail-Adresse bei Facebook und Twitter zu identifizieren und ihnen gezielt Werbung zu zeigen? So steht es in den aktuellen Nutzungsbedingungen. Drucksache 18/3284 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Hält es die Landesregierung für richtig, dass die Investitionsbank mit einem solchen Unternehmen zusammen arbeitet? Die Investitionsbank hat ihre Entscheidung für die Auswahl eines Zahlungsdienstleisters abgewogen und gegenüber der Landesregierung nachvollziehbar begründen können. Demnach ist Paypal derzeit der einzige Anbieter, der das „Alles-oder-nichts-Prinzip“ direkt und ohne Rückbuchungsgebühren bei Nichterreichen der benötigten Spendensumme ermöglicht. Gleichwohl prüft die Investitionsbank im Auftrag der Landesregierung aktuell weitere Möglichkeiten der Spendenübermittlung. 5. Wie ist der Stand der datenschutzrechtlichen Prüfung durch das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum? Die Datenschutzprüfung durch das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum ist noch nicht abgeschlossen. 6. Welche einmaligen und laufenden Kosten hat das Spendenportal "wir-bewegen.sh" bisher verursacht und wird es verursachen? Wie dem Finanzausschuss mit Umdruck 18/3471 vom 21. Oktober 2014 bereits mitgeteilt, wurden 2014 einmalig Errichtungskosten von 65.000 Euro finanziert. Von 2015-2017 sind jährlich 100.000 Euro für den Betrieb des Spendenportals vereinbart. 7. Welche Beträge hat das Spendenportal "wir-bewegen.sh" bisher eingebracht? Mit Stand 05.08.2015 wurden auf der Plattform 394 Spenden (22.324 Euro) zugesagt. Da die Spendengelder auf WIR BEWEGEN.SH erst fließen, wenn ein Projekt zum Ende der Spendenphase seine Zielsumme erreichen konnte ("Alles-oder-NichtsPrinzip "), folgten auf die 394 zugesagten Spenden bisher 308 tatsächliche Transaktionen (16.976 Euro).