SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3285 18. Wahlperiode 18.08.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Kosten der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII in Schleswig-Holstein 1. Welche Finanzierungsstruktur liegen den Erziehungshilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII zugrunde, d.h. wem obliegt die Finanzierung der einzelnen Leistungsangebote in welchem Umfang? Antwort: Die Finanzierung obliegt den Kreisen, den kreisfreien Städten und der Stadt Norderstedt als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (§§ 85 Abs. 1 SGB VIII, 47 Abs. 1 JuFöG). Eine Beteiligung des Landes an den Erziehungshilfen gemäß §§ 57, 58 JuFöG erfolgt seit 2007 im Rahmen der Schlüsselzuweisung des kommunalen Finanzausgleichs. 2. Welchen Umfang haben die Leistungen der Erziehungshilfen am Gesamthaushalt (prozentuale Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten und Leistungsart )? 3. Wie hat sich der Anteil der Kosten der Erziehungshilfen an den Gesamtkosten der Jugendhilfe im Land in den letzten zehn Jahren entwickelt (jährliche Auflistung nach Kreisen und kreisfreien Städten)? 4. Wie haben sich die Kosten der Heimunterbringung bzw. pro Heimplatz in den letzten zehn Jahren entwickelt? Wie sehen die weiteren Prognosen aus? Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Drucksache 18/3285 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Vor dem Hintergrund der gegebenen Zuständigkeit stehen die für die Beantwortung erforderlichen Daten der Landesregierung nicht zur Verfügung. Die Beschaffung ist innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgegebenen Frist nicht möglich.