SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3286 18. Wahlperiode 14.08.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Nachfrage zur Kleinen Anfrage (Drs. 18/3215) der Abgeordneten Katja RathjeHoffmann Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage mitgeteilt, dass das Heimverzeichnis ab März 2015 auf „Wunsch nach einer verbesserten Dokumentation der Beschwerdearbeit der Heimaufsicht“ um das Eingabefeld „besondere Vorkommnisse “ ergänzt wurde. 1. Wessen Wunsch war es, die Datenbank entsprechend zu ergänzen? Antwort: Es war der Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht dieses Datenbankeingabefeld in der seit dem 24.10.2011 existierenden Datenbank zusätzlich aufzunehmen. 2. Wann wurde dieser Wunsch zum ersten Mal geäußert? Antwort: Erstmalig wurde der Vorschlag Anfang Dezember 2014 in einer Mail innerhalb der Heimaufsicht gemacht. Dieser Vorschlag wurde Ende Dezember 2014 an die zuständige Referatsleiterin herangetragen. Drucksache 18/3286 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Welche Person(en) bzw. welche(r) Funktionsinhaber hat/haben die Entscheidung getroffen, dass das zusätzliche Eingabefeld aufgenommen wird? Antwort: Die zuständige Referatsleiterin hat den Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht aufgenommen und durch Unterstützung des IT-Referates umgesetzt. 4. Wann wurde diese Entscheidung getroffen? Antwort: Die Entscheidung wurde Ende Dezember 2014 getroffen. Eine entsprechende Bitte des Fachreferates an das IT-Referat zur Umsetzung erfolgte am 2. Januar 2015. 5. Welche Personen waren in den Entscheidungsprozess involviert bzw. sind in dieser Frage zu Rate gezogen worden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Wie viele Einträge hat es in dem zusätzlichen Eingabefeld bereits gegeben? Antwort: In dem Eingabefeld sind 136 Eintragungen vorgenommen worden (Stand: 10. August 2015). 7. Wann werden der Landesregierung die entsprechenden „Auswertungen mit ausreichende Aussagekraft“ vorliegen, damit sie die Frage nach möglichen weiteren Auffälligkeiten gemäß Frage 9 der Kleinen Anfrage Drs. 18/3215 umfassend beantworten kann? Antwort: Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden.