SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3288 18. Wahlperiode 15-08-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Position der Landesregierung zur verdachtslosen Videoüberwachung im schleswig-holsteinischen Schienen-Personennahverkehr Vorbemerkung des Fragestellers: Eine Video-Bandaufzeichnung in Nahverkehrszügen auf den Strecken HamburgWesterland und Itzehoe-Heide soll nicht erfolgen, da der Nutzen bei fernverkehrsähnlichen Relationen wesentlich geringer zu bewerten sei als bei Verkehren im Hamburger Umland. Laut Bundespolizei wurden bei nur 7 der insgesamt 311 Gewaltdelikte , die 2013 an Schleswig-Holsteins Bahnhöfen und in Zügen registriert wurden, ein Tatverdächtiger mithilfe von Bildern aus Überwachungskameras ermittelt – darauf beruhende Verurteilungen wurden keine mitgeteilt. 1. Mit welchem Nutzen könnte nach Auffassung der Landesregierung eine Video -Bandaufzeichnung in Nahverkehrszügen auf den Strecken HamburgWesterland und Itzehoe-Heide konkret verbunden sein und auf welche Tatsachen stützt die Landesregierung ihre Einschätzung? Antwort: Eine Videoaufzeichnung in Nahverkehrszügen auf den Strecken Hamburg – Westerland und Itzehoe – Heide kann der Verbesserung der objektiven sowie der subjektiven Sicherheit der Reisenden dienen und zudem Vandalismusschäden reduzieren. 2. Werden auf diesen Strecken Zugbegleiter mitfahren (bitte aufschlüsseln nach Personalstärke und Zeitkorridor)? Antwort: Drucksache 18/3288 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Züge des RE 6 Westerland – Hamburg Altona werden zu jeder Uhrzeit zu 100% je Zugteil mit einem Zugbegleiter verkehren. Bei Doppeltraktionen werden somit stets beide Zugteile begleitet sein. Die Züge der RB 62 Heide – Itzehoe werden tagsüber zu 20% begleitet werden. Zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr werden diese Züge zu 100% begleitet werden. 3. Mit welchem Nutzen könnte nach Auffassung der Landesregierung eine Video -Bandaufzeichnung in Nahverkehrszügen im Hamburger Umland konkret verbunden sein und auf welche Tatsachen stützt die Landesregierung ihre Einschätzung? Antwort: Eine Videoaufzeichnung in Nahverkehrszügen im Hamburger Umland kann der Verbesserung der objektiven sowie der subjektiven Sicherheit der Reisenden dienen und zudem Vandalismusschäden reduzieren. 4. Auf welche empirischen Erkenntnisse (z.B. Statistiken) stützt sich die Einschätzung , eine Videoaufzeichnung sei im Hamburger Umland mit einem höheren Nutzen verbunden als im Netz West? Antwort: Die Landesregierung geht davon aus, dass im Hamburger Umland aufgrund der größeren Reisendenzahlen, der kürzeren Haltestellenabstände, der häufigeren Fahrgastwechsel und der damit verbundenen größeren Anonymität ein größeres Kriminalitätspotenzial besteht als auf den fernverkehrsähnlichen Zügen zwischen Westerland und Hamburg mit Reisezeiten von ca. 3 Stunden. 5. Kann die Kosten-Nutzen-Rechnung einer Videoaufzeichnung der Fahrgäste im Netz West (Saldierungsrechnung) - gegebenenfalls nicht-öffentlich - zur Verfügung gestellt werden? Antwort: Die Landesregierung rechnet für den nachträglichen Einbau einer Videoüberwachung in die Marschbahnwagen mit einmaligen Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 1,5 Mio. €. Zusätzlich würden jährliche Betriebskosten von 70 T€ anfallen, wobei in diesem Betrag die dadurch erwarteten geringeren Vandalismusschäden bereits berücksichtigt sind. Unter Abwägung zwischen den Kosten einerseits und der Verbesserung der objektiven sowie der subjektiven Sicherheit der Reisenden andererseits, hat die Landesregierung entschieden , keine nachträgliche Videoüberwachung in die Marschbahnwagen einzubauen. 6. Gibt es für die übrigen Netze eine Kosten-Nutzen-Rechnung einer Videoaufzeichnung ? Antwort: Nein. 7. Mit welchem Nutzen könnte nach Auffassung der Landesregierung eine Video -Bandaufzeichnung in Nahverkehrszügen auf den Strecken Kiel-Lübeck 3 und Lübeck-Hamburg (Netz Ost) konkret verbunden sein und auf welche Tatsachen stützt die Landesregierung ihre Einschätzung? Antwort: Grundsätzlich kann eine Videoaufzeichnung in Nahverkehrszügen der Verbesserung der objektiven sowie der subjektiven Sicherheit der Reisenden dienen und zudem Vandalismusschäden reduzieren. Dabei ist zwischen den Zügen im Hamburger Umland und den übrigen Zügen im Netz Ost zu differenzieren . Aufgrund der großen Reisendenzahlen, der kürzeren Haltestellenabstände, der häufigen Fahrgastwechsel und der damit verbundenen Anonymität geht die Landesregierung insbesondere bei den Zügen der RB 81 Bad Oldesloe – Hamburg von einem höheren Nutzen aus. Auf den Relationen Kiel – Lübeck – Lüneburg und Puttgarden – Lübeck hat die Videoaufzeichnung eine vergleichsweise geringere Bedeutung. 8. Fahren auf diesen Strecken Zugbegleiter mit (bitte aufschlüsseln nach Personalstärke und Zeitkorridor)? Antwort: Der derzeitige Verkehrsvertrag im Netz Ost sieht für die Lok-Wagen-Züge des RE 8/RE 80 Lübeck – Hamburg sowie der RB 81 Bad Oldesloe – Hamburg zu jeder Uhrzeit stets einen Zugbegleiter vor. Für die Dieseltriebwagen, die auf den übrigen Linien eingesetzt werden, sieht der derzeitige Verkehrsvertrag zu allen Uhrzeiten eine Begleitung von 20% der Fahrten vor. Allerdings sind Züge , die aus mehreren Dieseltriebwagen gebildet werden (Mehrfachtraktionen), zu 100% begleitet. 9. Ist im Zuge der Neuausschreibung im Netz Ost geplant, alle Fahrgäste unter Videoaufzeichnung stellen zu lassen? Antwort: Hierzu hat die Landesregierung noch keine endgültige Entscheidung getroffen .