SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3294 18. Wahlperiode 2015-08-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Schulunterricht für Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingen 1. Wie viele schulpflichtige Kinder von Asylbewerbern oder Flüchtlingen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden jeweils in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 neu in Schulen des Landes aufgenommen? Antwort: Dazu können keine Angaben gemacht werden, weil zu den Merkmalen „Asylbewerber “ oder „Flüchtling“ keine Erhebungen im Rahmen der Schulstatistik durchgeführt werden. 2. In welchem Umfang hatte die Landesregierung für die beiden genannten Schuljahre einen Rückgang der Schülerzahlen in Schleswig-Holstein prognostiziert bzw. ist ein solcher Rückgang bereits festgestellt worden? Antwort: Die Schülerzahlprognose im Bericht zur Unterrichtssituation wird jährlich anhand von IST- und Erfahrungswerten angepasst. Im Bericht für das Schuljahr 2012/13 war ein Rückgang der Schülerzahlen um rd. 5.200 vom Schuljahr 2012/13 zum Schuljahr Drucksache 18/ 3294 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2013/14 und um rd. 4.500 vom Schuljahr 2013/14 zum Schuljahr 2014/15 prognostiziert worden. Der Bericht zur Unterrichtssituation für das Schuljahr 2013/14 wies einen Rückgang der Schülerzahl vom Schuljahr 2012/13 zum Schuljahr 2013/14 mit dem IST-Wert von rd. 6.000 aus, vom Schuljahr 2013/14 zum Schuljahr 2014/15 wurde eine Verringerung der Schülerzahl um rd. 5.900 prognostiziert; der tatsächliche Rückgang beläuft sich auf rd. 3.900 Schülerinnen und Schüler. 3. In welchem Umfang sind die früheren Prognosen zum Rückgang der Schülerzahlen nach den unter 1. und 2. genannten Daten ggf. korrekturbedürftig? Antwort: Der tatsächliche Rückgang im Schuljahr 2013/14 belief sich, wie in der Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt, auf 6.000 Schülerinnen und Schüler; er lag damit um rd. 800 über der letzten Prognose. Der Rückgang der Schülerzahl zum Schuljahr 2014/15 beträgt rd. 3.900. Er ist damit um rd. 2.000 geringer ausgefallen als nach der letzten Prognose erwartet. 4. Wie viele Lehrerstellen sind für die Unterrichtsbedarfe der unter 1. genannten Schülerinnen und Schüler bislang neu geschaffen worden; und wie viele davon wurden a) speziell den Deutsch-als-Zweitsprache-Zentren oder b) im Rahmen der allgemeinen Stellenzuweisungen den Schulen des Landes zugewiesen? (Zu b) bitte ggf. mit Differenzierung nach Schularten) Antwort: Insgesamt sind für die genannten Unterrichtsbedarfe zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten für Lehrkräfte im Umfang von 365 Planstellen geschaffen worden. a) Für Deutsch als Zweitsprache können zusätzliche Lehrkräfte im Umfang von 125 Planstellen eingesetzt werden. b) 240 zusätzliche Lehrerstellen wurden geschaffen, um die Unterrichtsversorgung trotz der durch Flüchtlingskinder gestiegenen (bzw. nicht gesunkenen) Schülerzahlen sicherstellen zu können. 160 dieser Stellen sind an die schulamtsgebundenen Schu- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 3294 3 len gegangen, 20 an die Gymnasien, 33 an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und 27 an die Berufsbildenden Schulen. 5. Wie viele der unter 4. nach den Bereichen a) und b) den Schulen zugewiesenen Lehrerstellen sind ggf. derzeit noch nicht besetzt? Antwort: Eine kurzfristig in den Schulämtern durchgeführte Abfrage ergab, dass hinsichtlich der allgemeinbildenden Schulen das Besetzungsverfahren im Umfang von nur noch einer Stelle der unter a) genannten Einstellungsmöglichkeiten noch läuft. Bei den berufsbildenden Schulen ist das Besetzungsverfahren für 17 dieser Planstellen noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der geringen Bewerberzahlen von DaZLehrkräften für berufsbildende Schulen wird zunehmend auch auf Lehrkräfte mit einer DaZ-Qualifikation für allgemeinbildende Schulen zurückgegriffen. Unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt sind die unter b) genannten Planstellen - bis auf eine Reserve für die Lehrkräfteversorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen - bereits mit der Planstellenzuweisung im März 2015 den Schulämtern und Schulen für die Unterrichtsversorgung zugewiesen worden. Im Hinblick darauf, dass diese zusätzlichen Stellen in die allgemeine Stellenzuweisung geflossen sind, kann nicht mehr isoliert für sie ermittelt werden, inwieweit sie noch nicht besetzt sind.