SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3295 18. Wahlperiode 2015-09-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Flexible Übergangsphasen an Gemeinschaftsschulen 1. An wie vielen Gemeinschaftsschulen gab es im Schuljahr 2014/15 ein Schulangebot für „flexible Übergangsphasen“ gemäß § 43 Absatz 3 SchulG; um wie viele Klassen handelte es sich dabei, und wie viele Schüler/-innen wurden dort unterrichtet ? Antwort: Im Schuljahr 2014/15 gab es flexible Übergangsphasen gemäß § 43 Abs. 3 SchulG an 59 Gemeinschafts- und Regionalschulen. Es wurden 103 Lerngruppen mit insgesamt 1.698 Schülerinnen und Schülern gebildet. 2. Wie lauten - zum Vergleich - die entsprechenden Zahlen für die früheren Schuljahre seit Einrichtung der "flexiblen Übergangsphasen", und zwar unter Einschluss der Schulen anderer Schularten, die aufgrund der Veränderung der Schulstrukturen mittlerweile in der Schulart Gemeinschaftsschule aufgegangen sind? Drucksache 18/3295 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Für den Zeitraum 01.08.2007 bis 31.07.2009 wird auf die Drucksache 17/450 verwiesen . Ab dem Schuljahr 2010/11 siehe nachfolgende Tabelle. Schuljahr Anzahl Standorte Anzahl Lerngruppen Anzahl der Schülerinnen und Schüler 2010/11 59 125 1969 2011/12 60 137 2108 2012/13 60 152 2174 2013/14 58 121 1941 3. Wie viele Absolventen hatten die „flexiblen Übergangsphasen“ bislang in den jeweiligen Schuljahren bis zum Schuljahr 2014/15, und wie verteilen sich diese auf Abgänger/-innen mit oder ohne Schulabschluss a) in absoluten Zahlen, b) prozentual? Antwort: Schuljahr Gesamt-Absolventen mit Abschluss ohne Abschluss sonstiger Verbleib* 2010/11 589 314/53% 143/24% 131/22% 2011/12 743 364/49% 212/28,5% 166/22% 2012/13 768 426/55,5% 24/31,5% 100/13% 2013/14 668 550/82% 118/18% nicht mehr gesondert erhoben 2014/15 604 539/89% 65/11% nicht mehr gesondert erhoben * z.B. FSJ/FÖJ, Bundeswehr, schulische Ausbildung, Arbeit, Wechsel in eine Regelklasse, versch. Sonderausbildungsgänge, Wechsel in eine Produktionsschule, unbezahltes Praktikum, Elternzeit u.a. 4. An wie vielen Schulen werden im neuen Schuljahr (2015/16) ggf. neue „flexible Übergangsphasen“ eingerichtet, und an wie vielen Schulen wird dieses Schulangebot ggf. eingestellt? Antwort: Für das neue Schuljahr werden flexible Übergangsphasen an denselben 59 Schulen wie im Schuljahr 2014/15 bestehen. Es wird keine neuen Standorte geben.