SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3299 18. Wahlperiode 2015-09-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda, (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Wintermoratorium Vorbemerkung: Pressemitteilung des damaligen Innenministers Breiter am 14.12.2012: „Besonders schutzbedürftige Angehörige der Roma und anderer ethnischer Minderheiten müssen nicht befürchten, während der Wintermonate aus Schleswig-Holstein auf den Balkan abgeschoben zu werden. "Das Wintermoratorium ist ein Gebot der Humanität", sagte Breitner am Freitag (14. Dezember) in Kiel. Wo das Ausländerrecht Ermessenspielräume zulasse, werde er sie im Sinne humanitärer Lösungen nutzen. ...“ Im November 2013 konnten Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtags den Innenminister auf seiner Reise u.a. durch Rumänien und Mazedonien begleiten und sich über die tatsächlichen Lebensumstände der Menschen vor Ort informieren lassen. An dieser Reise hat der Fragesteller teilgenommen. 1. Ist es zutreffend, dass insgesamt 76 Personen durch das in Schleswig-Holstein im letzten Winter umgesetzte Wintermoratorium geschützt wurden? Wenn nein, wie viele Menschen wurden durch das Wintermoratorium geschützt? Wie viele von ihnen waren Männer, Frauen und Kinder? Es wird darum gebeten, die Frage entsprechend dieser Gruppen zu beantworten. Antwort: Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hat aufgrund eines Kabinettsbeschlusses für den Winter 2014/2015 einen formellen Abschiebungsstopp nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für ausgewählte Staaten erlassen. Drucksache 18/3299 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Wie viele Personen allein aufgrund des Winterabschiebungsstopps im Zeitraum der Maßnahme begünstigt waren und deshalb nicht zurückgeführt wurden, wird durch die Ausländerbehörden nicht erfasst. Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf Ziffer 1 der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) vom 23.02.2015 – Drs. 18/2712. 2. Gibt es Anlass zu der Vermutung, dass im kommenden Jahr die Anzahl der Menschen, die das Wintermoratorium nutzen möchten und aus den, in der vorangestellten Pressemitteilung genannten Staaten kommen, deutlich nach oben zu korrigieren sein wird? Wenn ja, welche Zahlen prognostiziert die Landesregierung und welche Ursachen sieht sie für den Anstieg? Es wird auch hier darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach den Gruppen, Männer, Frauen und Kinder zu beantworten. Antwort: Die Monatsstatistiken des Ausländerzentralregisters belegen bisher für dieses Jahr im Vergleich zum Vorjahr insgesamt deutlich ansteigende Zahlen vollziehbar ausreisepflichtiger Personen. Mit einer Änderung dieser Entwicklung bis zum Jahresende ist nicht zu rechnen. Dies lässt die Prognose zu, dass prozentual auch mehr ausreisepflichtige Personen aus den seinerzeit im Winterabschiebungsstopp konkret benannten Staaten begünstigt werden könnten. Es wird diesbezüglich auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Rückkehrsituation der Roma, die nach den neuen Plänen des Innenministers auch im Winter in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen, so ist, dass ein gefahrloses Überleben für die Betroffenen gewährleistet ist? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diesen Paradigmenwechsel sachlich? Antwort: Die Landesregierung hält an dem Grundsatz fest, keine Menschen in Kälte und Not abzuschieben. Die Durchführung unvermeidbarer Abschiebungen vollziehbar ausreisepflichtiger Staatsangehöriger orientiert sich immer angemessen an den persönlichen Situationen Betroffener und erfolgt nur, wenn eine Rückkehr in Würde und Sicherheit auch angesichts der aktuell herrschenden Witterungsbedingungen im Herkunftsland möglich ist. In der derzeitigen Situation soll Einzelfallprüfungen einer pauschalen Abschiebungsstoppregelung der Vorzug gegeben werden. 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ein Staat, wie Mazedonien, der zu sozialen Transferleistungen nur willens ist, wenn der Empfänger dieser Leistungen über Ausweispapiere verfügt, sich dieser Empfänger die Erstellung dieser Papiere aber nicht leisten kann, weil er keine sozialen Leistungen erhält, kein sicheres Herkunftsland ist? Antwort: Die geschilderte Verwaltungspraxis in Mazedonien zur Erlangung sozialer Transferleistungen kann nicht aus eigener Kenntnis verifiziert werden.