SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 33 18. Wahlperiode 2012-07-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Europäischer Konvent 1. Trifft es zu, dass sich die Landesregierung für die Einberufung eines neuen europäischen Konvents zur Weiterentwicklung der europäischen Verträge einsetzen will? Antwort zu Frage 1: Das Instrument „Europäischer Konvent“ in seiner aktuellen Form ist mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt worden. Grundsätzlich hält die Landesregierung die Nutzung dieses Instruments zur Vorbereitung einer Vertragsänderung für geboten. Nach Artikel 48 EU (ex-Artikel 48 EUV) können die europäischen Verträge grund- sätzlich geändert werden: So kann die Regierung eines jeden Mitgliedstaats dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen. Die Entwürfe können dabei unter an- derem eine Ausdehnung oder eine Verringerung der der Union in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten zum Ziel haben. Diese Entwürfe werden dann vom Rat dem Europäischen Rat übermittelt und den nationalen Parlamenten zur Kenntnis ge- Drucksache 18/ 33 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 bracht. Beschließt der Europäische Rat nach Anhörung des Europäischen Parla- ments und der Kommission mit einfacher Mehrheit die Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen, so beruft der Präsident des Europäischen Rates einen Konvent ein. Dieser setzt sich aus Vertretern der nationalen Parlamente, der Staats- und Regie- rungschefs der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zusammen. Der Konvent prüft die Änderungsentwürfe und nimmt im Konsensverfah- ren eine Empfehlung an, die an eine Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten gerichtet ist. Über die aktuelle Diskussion zur Vertiefung der künftigen Wirtschafts- und Wäh- rungsunion, wie sie in den wesentlichen Bausteinen des Van Rompuy-Berichtes „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ skizziert worden ist, werden auch vermehrt Ansätze zu einer weitergehenden Änderung der Europäischen Verträge geäußert. Dabei handelt es sich teilweise um umfangreiche institutionelle Änderungen, die jedoch - nicht zuletzt mit Blick auf die Entstehung des Lissabonner Vertrages - derzeit mehr als perspektivisch orientierte Überlegungen anzusehen sein dürften. 2. a) Wenn ja, wie sieht dieser Einsatz konkret aus und wann werden hierzu welche Schritte erfolgen? b) Sind mit diesen Schritten Kosten verbunden und wenn ja, in welcher Höhe ? Antwort zu Frage 2: Zurzeit bestehen keine konkreten Planungen, zumal die Landesregierung nicht Her- rin eines solchen Verfahrens wäre. Es geht vielmehr um eine Unterstützung auf poli- tischer Ebene, aus der keine originären Kostenverpflichtungen entstehen würden. 3. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2.