SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3304 18. Wahlperiode 03.09.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Nachfrage zur Kleinen Anfrage (Drs. 18/3275) der Abgeordneten Katja RathjeHoffmann Vorbemerkung der Landesregierung: Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Inobhutnahmen bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe liegt. Eine der Hauptzielsetzungen bei der Ausgestaltung des SGB VIII war die Kommunalisierung der Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäß § 102 Abs. 2 Ziffer 1 und Abs.3 SGB VIII i.V.m. § 99 Abs. 2 SGB VIII auskunftspflichtig gegenüber dem Statistikamt Nord. Unter anderem ist für die Kinder- und Jugendhilfestatistik auf dieser Grundlage die Art des Aufenthaltes vor Beginn der Maßnahme zu melden. Die in der Antwort zu Frage 6 der Drucksache 18/3275 aufgeführten Zahlen enthalten dementsprechend keine Aussage über Inobhutnahmen in Heimen, sondern über die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die vor Beginn der Maßnahme ihren Aufenthalt in einem Heim hatten. Hierunter fallen regelmäßig z.B. auch Kinder und Jugendliche , die aus einem Heim weglaufen, von der Polizei aufgegriffen dem örtlich zuständigen Jugendamt übergeben werden. Es fallen darunter auch Kinder und Jugendliche , die aufgrund eigener Auffälligkeiten nicht in dem Heim bleiben können, weil sie z.B. andere gefährden und deshalb in Obhut genommen werden müssen. Eine Auskunftspflicht über die Heime, aus denen in Obhut genommen wird, besteht für die örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht. Der Landesregierung liegen dementsprechend keine Daten vor. Im Zuge der derzeitigen Überprüfung des Systems der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein, wird auch geprüft, ob und wie durch Drucksache 18/3304 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 eine verbesserte Kooperation zwischen den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und dem Landesjugendamt, diese Daten auch dem Landesjugendamt übermittelt werden können. 1. In welchen Heimen hat es Inobhutnahmen gegeben? Bitte nach Heimen, Kreisen und Gründen aufschlüsseln. Antwort: Siehe Vorbemerkung 2. Wer hat die Inobhutnahmen jeweils initiiert? Bitte nach Heimen und Kreisen aufschlüsseln. 3. Wenn der Landesregierung darüber keine genauen Daten vorliegen sollten, inwiefern hat sie versucht, diese Daten einzuholen? Wenn ja, wann ist dies erfolgt und woran ist es gescheitert? Antwort auf die Fragen 2 und 3: Das Statistikamt Nord teilt zu dieser Fragestellung nachstehende Daten unter dem Hinweis mit, dass Angaben zu den Namen der Einrichtungen (Heime) vom Statistikamt Nord aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nicht gemacht werden können. Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2014 nach Anregung der Maßnahme und regionaler Gliederung Kreisfreie Stadt/ Kreis Insgesamt Maßnahme wurde initiiert durch … 1 2 3 4 5 6 7 8 Flensburg, Stadt 235 7 6 20 198 - - - 4 Kiel, Landeshauptstadt 289 6 - 255 25 - - - 3 Lübeck, Hansestadt 300 47 26 77 136 . . - 10 Neumünster, Stadt 435 22 16 354 40 3 - - - Dithmarschen 22 11 . 6 . - - - - Herzogtum Lauenburg 134 47 29 34 8 3 . . 9 Nordfriesland 91 19 15 38 11 - - 3 5 Ostholstein 280 44 17 39 172 . - . 5 Pinneberg 101 36 6 41 9 . . - 7 Plön 95 30 19 29 . - - . 14 Rendsburg-Eckernförde 126 40 25 29 19 3 - 3 7 Schleswig-Flensburg 135 37 14 17 64 . - . - Segeberg 123 38 15 46 14 . . - 6 Steinburg 39 11 5 17 . - 3 . - Stormarn 70 6 . 59 . - . - - Schleswig-Holstein 2.475 401 200 1.061 702 16 12 13 70 . = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten. - = Zahlenwert nicht vorhanden. Legende zu Maßnahme wurde initiiert durch: 1 = Kind/ Jugendlichen selbst 2 = Eltern/ Elternteil Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3304 3 3 = soziale Dienste/ Jugendamt 4 = Polizei/ Ordnungsbehörde 5 = Lehrer/in /Erzieher/in 6 = Arzt/ Ärztin 7 = Nachbarn/ Verwandte 8 = Sonstige Quelle: Statistikamt Nord; Jugendhilfestatistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen.