SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3305 18. Wahlperiode 07.09.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Verbleib der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Friesenhofes Vorbemerkung der Fragestellerin: Die ehemalige Betreiberin des Friesenhofes hat am 29. Juli 2015 in den Kieler Nachrichten geäußert, dass die in der Kritik stehenden früheren Mitarbeiter des Friesenhofes „jetzt munter in anderen Einrichtungen weiterarbeiten können, ohne dass sich jemand aufregt oder genauer hinschaut“. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Träger der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen entscheiden eigenständig, welches Personal sie beschäftigen. Gegenüber der Heimaufsicht müssen sie die fachliche Ausbildung ihrer Beschäftigten nachweisen sowie für ihre Beschäftigten ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72 a SGB VIII i.V.m. § 30 a Bundeszentralregistergesetz vorhalten. Gemäß § 8 a SGB VIII haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der Einrichtungen Vereinbarungen zu treffen, in denen Verfahren und Maßnahmen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung, insbesondere auch vor Gefahren, die für das Kindeswohl von den dort Beschäftigten ausgehen können, festgelegt werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind nach der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) verpflichtet, in Strafsachen, bei denen der Tatvorwurf auf die Verletzung von Pflichten schließen lässt, die bei der Ausübung des Dienstes bzw. des Berufes zu beachten sind, die Heimaufsicht über die Erhebung der öffentlichen Klage und den Ausgang des Verfahrens zu informieren. Werden in einem Strafverfahren – gleichgültig, gegen wen es sich richtet – Tatsachen bekannt, deren Kenntnis Drucksache 18/3305 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 aus der Sicht der übermittelnden Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung von Minderjährigen erforderlich ist, sind diese ebenfalls der Heimaufsicht mitzuteilen. 1. Inwieweit entsprechen die Äußerungen den Tatsachen? Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 2. Besitzt die Landesregierung darüber Erkenntnis, ob, und wenn ja, wie viele ehemalige Mitarbeiter des Friesenhofes, gegen die Vorwürfe erhoben werden, heute in anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind? Und wenn ja, um wie viele und um welche Einrichtungen handelt es sich? Antwort: Die derzeitige Rechtslage erlaubt es leider nicht, diese Informationen zu erheben. 3. Gegen wie viele (ehemalige) Mitarbeiter des Friesenhofes wird bzw. wurde wegen welcher Vorwürfe strafrechtlich ermittelt? Antwort: Auf Nachfrage wurde dem Ministerium für Justiz, Kultur und Europa von den Staatsanwaltschaften mittgeteilt, dass aktuell in 13 Fällen gegen ehemalige Betreuer bzw. Erzieher der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof ermittelt wird. In keinem der Verfahren sind die Ermittlungen abgeschlossen und es sind keine Mitteilungen nach MiStra an das Landesjugendamt erfolgt. Ein Ermittlungsverfahren wird wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wird wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, wegen Verletzung des Briefgeheimnisses, wegen Verletzung von Privatgeheimnissen und wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen geführt. Tatvorwurf der übrigen Ermittlungsverfahren ist der Tatbestand der Körperverletzung. Des Weiteren werden drei Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Vorwurfs der Körperverletzung zum Nachteil von ehemaligen Bewohnerinnen geführt. Notwendige Konsequenzen werden vom Landesjugendamt einzelfallbezogen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gezogen werden. 4. Wenn die Aussage der früheren Betreiberin den Tatsachen entspricht, unterliegen die besagten Erzieher bzw. die Einrichtungen, in der sie jetzt tätig sind, einer besonderen Kontrolle durch die Heimaufsicht oder sonstige staatliche Stellen, und wenn ja, wie sieht die Kontrolle aus? Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3239 3 5. Liegen Beschwerden gegen Einrichtungen vor, in denen frühere Mitarbeiter des Friesenhofes heute tätig sind bzw. dies gewesen sind, und wenn ja, wie hat das Sozialministerium darauf reagiert und welche Konsequenzen sind gezogen worden ? Antwort: Beschwerden gegen Einrichtungen wird abhängig von dem jeweiligen Vorwurf nachgegangen und Konsequenzen werden einzelfallbezogen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gezogen. Davon betroffen waren auch Einrichtungen, in denen ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Friesenhofes beschäftigt sind.