SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3306 18. Wahlperiode 15-09-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein III – EFSI Vorbemerkung des Fragestellers: Durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde beim federführenden BMF für den Bereich digitale Infrastruktur unter anderem die Projekte „Maritimer Datenhighway Norddeutschland“ und „Breitbandanschluss in ländlichen Regionen“ angemeldet. Die Bundesländer waren ebenso aufgerufen, mögliche Projektanmeldungen gegenüber dem BMF anzuzeigen. Vorbemerkung der Landesregierung: Zum Auftakt der Investitionsoffensive für Europa hat eine Task Force aus Europäischer Kommission (KOM), Europäischer Investitionsbank (EIB) und Mitgliedstaaten einen Bericht zu Investitionshindernissen in der EU erstellt. Als Anhang zu dem Bericht wurde eine Liste von Investitionsprojekten veröffentlicht, die den Investitionsbedarf verdeutlichen sollte. Von deutscher Seite hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Liste in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts auf Bundesebene und Vertretern der Privatwirtschaft zusammengestellt. Die Länder sind dabei nicht beteiligt worden. Die Liste der Task Force ging dem Vorschlag der KOM zur Schaffung des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) voraus. Die Nennung eines Projekts auf der Liste ist nicht gleichbedeutend mit seiner Anmeldung zur Finanzierung aus EFSI. Umgekehrt sind nicht benannte Projekte von einer Finanzierung durch den EFSI nicht ausgeschlossen. Eine Finanzierung mit EFSI-Garantien wird grundsätzlich vom Projektträger beantragt . Aus EFSI werden keine Zuschüsse gewährt. Die Projektvorschläge werden im üblichen Antragsverfahren für ein EIB-Darlehen eingereicht und durchlaufen das Drucksache 18/3306 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Standardverfahren der EIB für die Projektprüfung. Außerdem muss der EFSIInvestitionsausschuss zustimmen. Förderfähig sind nach den Investitionsrichtlinien für den EFSI Projekte, die technisch und wirtschaftlich tragfähig sind, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung fördern und so weit ausgereift sind, dass sie marktfähig sind. Neben Projekten aus den Bereichen Infrastruktur und Innovation sind auch kleine, mittlere und „mid-cap“- Unternehmen förderfähig. Bestandteil der EFSI-Verordnung (EU) 2015/1017 vom 25.06.2015 ist neben der Einrichtung des EFSI auch die Einrichtung einer Plattform für Investitionsberatung und eines Investitionsvorhabenportals („Projektpipeline“). Die Anmeldung zum Investitionsvorhabenportal ist unabhängig von einem Antrag auf EFSI-Finanzierung. Das Portal dient dazu, Projekte, die nach einer Finanzierung suchen, besser sichtbar zu machen und sie mit potentiellen Investoren zusammenzubringen. 1. Welche weiteren Vorschläge im Bereich „Knowledge and Digitale Economy – ICT Infrastructure“ wurden dem BMF durch das Land Schleswig-Holstein angezeigt und welche haben in die Projektanmeldung des BMF Eingang gefunden und welche wurden ggf. durch wen abgelehnt und aus welchen Gründen? Antwort: Die Bundesländer sind vom Bund nicht aufgefordert worden, Projekte für die Liste der Task Force anzumelden. Die Anmeldung von konkreten Projekten für den EFSI erfolgt durch den jeweiligen Projektträger. Siehe auch die obige Vorbemerkung der Landesregierung. 2. Wie steht die Landesregierung der Überlegung gegenüber, dass auch Bundesländer Investitionsprojekte erarbeiten und direkt über den EFSI in das Investitionsprojekteverzeichnis einstellen können? Antwort: Grundsätzlich können auch Bundesländer eigene Projekte anmelden. Dies wird die Landesregierung im weiteren Verfahren prüfen. Dabei ist zu beachten, dass die Projekte wirtschaftlich tragfähig sein müssen. 3. Plant die Landesregierung über die Förderbanken des Landes SchleswigHolsteins eine Beteiligung am EFSI, um ggf. das Volumen für Investitionen in die Breitbandversorgung / den Glasfaserstandard auszuweiten? Antwort: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) plant, in einem Konsortium mit weiteren Landesförderinstituten einen Antrag an den Europäischen Investmentfonds für Garantien, die mit Mitteln des EFSI finanziert werden, zu stellen. Sie will daraus einen Innovationskredit IB.SH für innovative kleine und mittlere Unternehmen auflegen. Dafür können grundsätzlich auch Breitbandunternehmen in Betracht kommen. 3 4. Sollten nach Einschätzung der Landesregierung neben dem EFSI zusätzliche Landesmittel für öffentliche Investitionen in Breitband bereitgestellt werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die EFSI-Unterstützung beinhaltet (wie oben in der Vorbemerkung dargestellt) keine direkten Zuschüsse, sondern der EFSI stellt Garantien bereit. Daneben stellt die Landesregierung selbstverständlich auch Zuschüsse für Breitbandprojekte bereit . Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Callsen „Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein IV“ (Drucksache 18/3307) verwiesen. 5. Hält die Landesregierung den von der Europäischen Union angesetzten Hebel (das 15fache an zusätzlichen Investitionen durch öffentliche Garantien) für Schleswig-Holstein für realistisch und wie wird die Landesregierung das angestrebte Ziel ggf. unterstützen? Antwort: Für den von der EU-Kommission genannten Hebel von 15 wird unterstellt, dass 1 € EFSI-Absicherung der EIB bzw. dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) ein Geschäftsvolumen in Höhe von 3 € ermöglichen, aus dem mit privaten Investitionen ein Gesamtinvestitionsvolumen von 15 € werden. Weder der Landesregierung noch dem Bund liegen Erkenntnisse vor, ob dieser Hebel realistisch ist. 6. Welche Renditeerwartung (in % jährlich) müssen nach Kenntnis der Landesregierung Breitband-/Glasfaser-Projekte erfüllen, die Mittel aus dem ESFI abrufen wollen ? Antwort: Die EFSI-Investitionsrichtlinien geben keine konkrete Renditeerwartung vor. Allerdings müssen die Projekte „wirtschaftlich tragfähig“ sein. Die Projekte werden vom Investitionsausschuss der EIB im Einzelfall bewertet. 7. Aus welchen Kreisen wurden Breitband-/Glasfaser-Projekte angezeigt und nach welchen Kriterien wurden diese durch wen ausgesucht? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Welche Kreise wurden nicht berücksichtigt und warum? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 18/3306 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 9. Was ist das Projekt „Maritimer Datenhighway“, welche Lücken der Breitband- /Glasfaserversorgung soll dieses auf dem Meer und an Land schließen und wie? Antwort: Das Projekt Maritimer Datenhighway wurde von der Firma Wireless.Consulting GmbH entwickelt und wird unter der Bezeichnung Coast-Link™ vermarktet. Es handelt sich um ein Konzept für eine breitbandige mobile Kommunikation im maritimen Bereich. Normalerweise läuft die Datenkommunikation mit Schiffen auf See über eine Satellitenverbindung. In diesem Fall jedoch werden Schiffe innerhalb eines definierten Gebietes und entlang des Küstenverlaufes per Richtfunk (Punktzu -Multipunkt) entweder an ihr Firmennetz oder auch an das Internet angebunden. Möglich machen dies spezielle Antennen an Bord der Schiffe sowie ein Netz aus Basisstationen an Land und an Offshore-Stationen. So können Schiffe bis zu einer Distanz von 60 km eine breitbandige Funkverbindung mit der Basisstation aufbauen . Die Basisstationen müssen dagegen hauptsächlich mit Glasfaser versorgt und erschlossen werden. Wie Einzelprojekte der Fährreederei Scandlines seit kurzem auf den Linien Puttgarden - Rødby und Rostock – Gedser gezeigt haben, funktioniert die Technik zuverlässig. Auch für die Wartungs- und Versorgungsschiffe von einzelnen Windparks werden entsprechende Anlagen gegenwärtig installiert. Da auch andere Nutzer auf den Küstenmeeren großes Interesse an einer solchen im Vergleich zu Satelliten deutlich kostengünstigeren Internetversorgung haben, wird gegenwärtig gemeinsam mit dem BMVI geprüft, ob und zu welchen Bedingungen eine möglichst flächendeckende Versorgung zunächst der deutschen Küstenmeere in Nord- und Ostsee sowie des NOK und der Flussmündungen erreicht und finanziert werden kann. Hierfür besteht eine Arbeitsgruppe „Internet“ bei dem maritimen Cluster der 5 Küstenländer.