SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3308 18. Wahlperiode 15-09-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ausbau der L 122 zwischen Brockstedt und Bad Bramstedt 1. Wie stuft die Landesregierung den Zustand der L 122 im oben angegebenen Teilstück derzeit ein und welche Schwellenwerte ergeben sich für dieses Teilstück ? Antwort: Der Schwellenwert, bei dessen Erreichen bzw. Überschreiten die Einleitung von baulichen oder bis dahin verkehrsbeschränken den Maßnahmen geprüft werden muss, ist nur in kurzen Teilabschnitten überschritten. 2. Hat die Landesregierung eine Überprüfung baulicher oder verkehrsbeschränkender Maßnahmen durchgeführt, die sich aus diesen Schwellenwerten ergeben ? Falls ja, zu welchen Maßnahmen ist die Landesregierung gekommen? Falls nein, wann ist gegebenenfalls eine Überprüfung geplant und weshalb ist diese nicht erfolgt? Antwort: Da es sich nur um kurze Streckenabschnitte handelt, in denen der Schwellenwert überschritten wurde, sind bauliche Maßnahmen noch nicht erforderlich . Drucksache 18/3308 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Gibt es in diesem Teilstück bereits Verkehrsbeschränkungen aufgrund von Straßenschäden und gegebenenfalls wo? Antwort: Zwischen Brokstedt und Bad Bramstedt steht achtmal die Kombination „Gefahrenstelle /Straßenschäden“ und zweimal die Kombination „Unebene Fahrbahn / Straßenschäden“. 4. Sind in dem genannten Teilstück seit Jahresbeginn Erhaltungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden, und wenn aus welchen Gründen? Antwort: Zur Wahrung der Verkehrssicherheit wurden und werden folgende Arbeiten im Rahmen der baulichen Unterhaltung durchgeführt: ● Die Ausbesserung von verkehrsgefährdenden Schlaglöchern erfolgt ständig durch die Streckenkontrolle (Verfüllung mit Kaltasphalt), ● Sanierung von Rissen, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Es ist beabsichtigt im Oktober 2015 weitere Fahrbahnschäden mit Heißasphalt zu verfüllen und durchgebrochene Fahrbahnränder zu sanieren. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit hinsichtlich einer Sanierung des Teilstückes und wann ist eine Sanierung bzw. ein Ausbau geplant? Antwort: Die Sanierung ist auf Grund des Zustandes grundsätzlich erforderlich. Durch die notwendige Prioritätensetzung zum Erhalt des Landesstraßennetzes ist eine Sanierung im Erhaltungsprogramm bis zum Jahr 2017 nicht vorgesehen.