SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3312 18. Wahlperiode 2015-09-08 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Neuverhandlung des Gastschulabkommens mit Hamburg 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein besuchen Schulen in Hamburg (bitte für die letzten fünf Schuljahre darstellen und nach Schularten aufschlüsseln, zudem Ersatzschulen bitte gesondert ausweisen)? Antwort: Die erbetenen Daten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Daten wurden durch die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung erhoben. Bildungsgänge, bei denen ein Besuch von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein an einer Schule in Hamburg nicht Gegenstand des Abkommens zum grenzüberschreitenden Schulbesuch vom 8. Dezember 2010 (Gastschulabkommen) ist, sind besonders gekennzeichnet . 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Hamburg besuchen Schulen in Schleswig-Holstein (bitte für die letzten fünf Schuljahre darstellen und nach Schularten aufschlüsseln, zudem Ersatzschulen bitte gesondert ausweisen)? Antwort: Die erbetenen Daten sind der Anlage 2 zu entnehmen. 3. Wie viele Heimkinder, die vorher ihren Wohnsitz in Hamburg hatten, besuchen Schulen in Schleswig-Holstein (bitte für die letzten fünf Schuljahre darstellen und nach Schularten aufschlüsseln, zudem Ersatzschulen bitte gesondert ausweisen)? Antwort: Das Merkmal „Heimkind“ gehört nicht zu den personenbezogenen Daten, die gem. § 30 SchulG durch die Schulen, Schulträger oder Schulaufsichtsbehörden erhoben und verarbeitet werden dürfen. Gemäß der Antwort des Hamburger Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 19/1246 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg) waren zum Stichtag 30. September 2008 in schleswig-holsteinischen Einrichtungen 607 Minderjährige aus Hamburg untergebracht. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass in schleswig-holsteinischen Einrichtungen untergebrachte Kinder und Jugendliche aus Hamburg im Regelfall weiterhin einen ersten Wohnsitz in Hamburg haben. 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen über ein neues Gastschulabkommen mit der Stadt Hamburg? Wann ist mit dem Abschluss eines neuen Gastschulabkommens zu rechnen? Antwort: Die Bildungsbehörden beider Länder haben auf Staatssekretärsebene Kontakt aufgenommen , um zunächst die Bereiche auszuloten, die im Falle eines Neuabschlusses erstmalig oder in veränderter Fassung in ein Gastschulabkommen aufgenommen würden . Dabei sind sich die Verhandlungspartner darüber einig, dass die Nachwirkung des Abkommens vom 8. Dezember 2010 über den 31.12. 2015 hinaus eine umfassende Erörterung und Bewertung etwaiger Regelungsinhalte ohne den Druck, zeitnah einen Verhandlungserfolg erzielen zu müssen, ermöglicht. Daher kann zurzeit keine Aussage getroffen werden, wann mit dem Abschluss eines neuen Abkommens zu rechnen ist. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3312 3 5. Hält die Landesregierung entsprechend der Aussagen in Drs. 18/2715 daran fest, die freie Schulwahl für allgemein- und berufsbildende Schulen in ein neues Gastschulabkommen hineinzuverhandeln? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs. 18/ 2715) erklärt, dass sie sich für die Verhandlungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg an der im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem SSW formulierten Zielvorstellung orientieren wird. Dies gilt unverändert. 6. Welche Schülerströme prognostiziert die Landesregierung, wenn die freie Schulwahl gegenüber Hamburg eingeführt würde? Welche Kosten würden für jedes der beiden Länder dadurch entstehen? Antwort: Die Schulauswahlentscheidung aller Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler in den Hamburger Randgemeinden lässt sich nicht verlässlich prognostizieren. Seit dem Schuljahr 2010/11 ist bei den allgemein bildenden öffentlichen Schulen eine rückläufige Tendenz bei der Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein an Schulen in Hamburg erkennbar. Diese Entwicklung wird nicht zuletzt auf die im geltenden Gastschulabkommen klar umrissenen Zugangsvoraussetzungen und die verstärkten Bemühungen der Hamburger Bildungsverwaltung, dass diese Vorgaben von den Hamburger Schulen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens auch beachtet werden, zurückzuführen sein. Die Landesregierung geht daher davon aus, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein bei den öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Falle eines freien Zugangs wieder auf die Größenordnung wie vor dem Abkommen von 2010 ansteigen könnte. 7. Welche Kosten pro Schüler legt die Landesregierung bei den Verhandlungen für ein neues Gastschulabkommen zu Grunde? Welche Kosten pro Schüler legt Hamburg bei den Verhandlungen zu Grunde? Antwort: Die Landesregierung stellt für ihre Vorüberlegungen auf die nach Schulart unterschiedlichen Schülerkostensätze ab, wie sie für die Bezuschussung der schleswigholsteinischen Ersatzschulen ermittelt werden (Lehrerpersonalkosten und Sachkostenanteil des Schulträgers zu 100% bei dem Besuch öffentlicher Schulen und zu dem jeweils maßgeblichen Prozentsatz bei dem Besuch von Ersatzschulen). Die Hamburger Bildungsverwaltung legt für die Berechnung der Kostenfolgen die im jeweils aktuellen Haushalt abgebildeten „Schülerjahreskosten“ zugrunde. 8. Sollten aus Sicht der Landesregierung in einem neuen Gastschulabkommen die Kosten spitz abgerechnet oder weiterhin pauschal abgegolten werden? Antwort: Angesichts des mit einer Spitzabrechnung verbundenen Verwaltungsaufwandes und im Hinblick auf eine größere Planungssicherheit präferiert die Landesregierung eine Pauschalzahlung . 9. Liegen der Landesregierung Schätzungen über die Zahl von Familien vor, die ihren Wohnsitz pro forma nach Hamburg verlegen, um ihren Kindern den Schulbesuch in Hamburg zu ermöglichen? Antwort: Nein. 10. Welche Fortschritte wurden bei der Entwicklung einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung mit Hamburg seit Beginn der Legislaturperiode erzielt? Antwort: Die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem SSW angesprochene Erarbeitung einer gemeinsamen Bildungsplanung mit Hamburg ist von der Zielvorstellung getragen, eine freie Schulwahl zwischen Schleswig - Holstein und Hamburg zu erreichen . Sie ist daher zwingend mit dem Fortgang der Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Gastschulabkommens verknüpft. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3312 5 11. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern besuchen Schulen in Schleswig-Holstein (bitte für die letzten fünf Schuljahre darstellen und nach Schularten aufschlüsseln, zudem Ersatzschulen bitte gesondert ausweisen )? Antwort: Die erbetenen Daten sind der Anlage 3 zu entnehmen. Zu der Schülerzahl an den Berufsschulen ist darauf hinzuweisen, dass ein statistisch nicht erfasster Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Ausbildungsbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern in Lübeck im Rahmen einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Bildung länderübergreifender Fachklassen beschult wird. Die Vereinbarung sieht keinen Kostenausgleich zwischen den Ländern vor. 12. Plant die Landesregierung, ein Gastschulabkommen mit dem Land MecklenburgVorpommern zu schließen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. In den Jahren 1998 bis 2001 hat es seitens der Landesregierung Bemühungen gegeben , mit Mecklenburg- Vorpommern zu einem Ausgleichsabkommen zumindest im Hinblick auf den Besuch von Ersatzschulen zu gelangen. Die Landesregierung Mecklenburg -Vorpommerns war zu dem Abschluss eines solchen Abkommens nicht bereit. Anlage 1 Schuljahr 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 VSK (einschl. VSK in Sonderschulen) * 7 18 19 22 11 Grundschule 81 78 79 82 98 Stadtteilschule 594 545 549 566 598 Gymnasium 751 749 796 757 712 Sonderschule 142 151 142 131 130 zusammen 1.575 1.541 1.585 1.558 1.549 Berufsfachschule u. Berufsvorbereitungsschule in Sonderschulen * 6 4 4 6 3 Abendschulen und Hansa-Kolleg * 213 204 204 189 136 Studienkolleg * 32 20 23 27 7 zusammen 251 228 231 222 146 öffentlich zusammen 1.826 1.769 1.816 1.780 1.695 VSK * 7 9 13 8 13 Grundschule 394 355 307 288 287 Grundschule Stufe 5 4 Stadtteilschule 751 719 702 674 637 Gymnasium 456 411 393 372 361 Spezielle Sonderschule 92 77 60 49 38 Abendgymnasium * 32 42 49 44 59 privat zusammen 1.732 1.613 1.524 1.435 1.399 Summe abS 3.558 3.382 3.340 3.215 3.094 Schuljahr 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 Berufsschule ** 1.138 1.182 1.148 1.075 1.101 Berufsvorbereitungsschule * 26 17 19 36 22 Berufsfachschule * 35 29 18 16 14 Fachschule * 511 540 593 584 557 Fachoberschule * 1 2 3 4 3 Berufliche Gymnasien * 18 13 22 31 23 öffentlich zusammen 1.729 1.783 1.803 1.746 1.720 Berufsschule 0 0 0 0 0 Berufsfachschule * 134 23 20 14 13 Fachschule * 153 111 60 49 33 privat zusammen 287 134 80 63 46 Summe bbS 2.016 1.917 1.883 1.809 1.766 Summe alle Gastschüler aus SH 5.574 5.299 5.223 5.024 4.860 öffentliche Schulen gesamt 3.555 3.552 3.619 3.526 3.415 private Schulen gesamt 2.019 1.747 1.604 1.498 1.445 Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Hamburg Allgemeinbildende Schulen öffentlich privat ** Anzahl der Freigaben gemäß Gastschulabkommen durch Schleswig-Holstein von 2012 bis 2014: 698 * Bildungsgänge, bei denen eine Aufnahme in öffentlichen Hamburger Schulen bzw. eine Verpflichtung Hamburgs zur Gewährung von Finanzhilfe im Abkommen vom 08.12.2010 nicht vorgesehen ist. Berufsbildende Schulen öffentlich privat Anlage 2 Schuljahr 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 Grundschule 70 73 58 61 53 Hauptschule 25 24 18 6 Regionalschule 2 2 6 1 Realschule 48 44 24 22 Gymnasium 111 105 105 108 112 Gemeinschaftsschule 61 69 85 95 143 Integrierte Gesamtschule Förderschule/-klasse/ FÖZ SP Lernen 6 4 2 2 4 Förderschule/-klasse/ FÖZ SP Hören 1 Schule/Klasse für Körperbehinderte 6 5 4 5 2 Schule/Klasse für Geistigbehinderte 1 1 1 1 Schule/Klasse für Erziehungshilfe Abendgymnasium öffentlich zusammen 328 327 299 306 316 Grundschule 7 4 4 5 Hauptschule Regionalschule 1 1 Realschule 2 1 2 Gymnasium 18 54 39 47 51 Gemeinschaftsschule 32 33 13 9 11 Freie Waldorfschule 3 2 3 11 Förderschule/-klasse FÖZ SP emotionale und soziale Entwicklung 12 10 13 17 12 Schule/Klasse für Erziehungshilfe Schule/Klasse für Geistigbehinderte 18 26 32 32 27 privat zusammen 92 128 106 114 112 Summe abS 420 455 405 420 428 Schuljahr 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 BS - Jugendl. mit Ausb.verh. * 655 622 597 552 595 BS - Berufsgrundbildungsjahr 9 5 5 3 Eingangsqualifizierungsjahr 4 1 1 1 BS - Ausbildungsvorbereitendes Jahr 1 1 BS - Berufsvorbereitende Maßnahme 12 11 11 2 BS - Jugendliche ohne Ausbildung 1 BFS 13 8 14 14 15 Berufliches Gymnasium 3 3 5 3 3 FOS 4 1 BOS - 1 1 3 1 FS 31 34 31 21 28 öffentlich zusammen 728 667 671 610 650 privat zusammen 93 64 52 18 25 Summe bbS 821 731 723 628 675 Summe alle Gastschüler aus HH 1.241 1.186 1.128 1.048 1.103 öffentliche Schulen gesamt 1.056 994 970 916 966 private Schulen gesamt 185 192 158 132 137 * maßgebend ist der Sitz des Ausbildungsbetriebes in Hamburg privat Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Hamburg an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein Allgemeinbildende Schulen Berufsbildende Schulen öffentlich privat öffentlich Anlage 3 Rechtsstatus Schulform 2014/15 2013/14 2012/13 2011/12 2010/11 öffentlich Grundschule 9 6 7 2 2 Regionalschule 2 2 2 2 - Hauptschule - - - 1 1 Realschule - 2 4 5 5 Gymnasium 85 79 62 60 66 Gemeinschaftsschule 20 23 23 24 21 FöZ 2 4 - 2 2 118 116 98 96 97 privat Grundschule 4 5 5 5 1 Gymnasium 3 4 2 1 - Freie Waldorfschule 9 17 26 36 34 FöZ 2 2 2 3 2 18 28 35 45 37 Gesamtergebnis 136 144 133 141 134 Rechtsstatus Schulform 2014/15 2013/14 2012/13 2011/12 2010/11 öffentlich Berufsschule * 299 269 298 267 273 Berufsfachschule 37 40 30 18 23 Berufliches Gymnasium 41 41 26 20 19 Fachoberschule 2 4 8 7 5 Berufsoberschule 1 1 2 1 3 Fachschule 74 71 68 70 79 454 426 432 383 402 privat Berufsfachschule 5 7 8 4 5 Fachschule 18 16 12 10 10 23 23 20 14 15 Gesamtergebnis bbS 477 449 452 397 417 * maßgebend ist der Sitz des Ausbildungsbetriebes in Hamburg priv. zusammen Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern an schleswig-holsteinischen allgemeinbildenden Schulen öff. zusammen priv. zusammen Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern an schleswig-holsteinischen berufsbildenden Schulen öff. zusammen KA_Gastschulabkommen Anlage 1 Anlage 2 aus HH in SH Anlage 3 Tabelle1