SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3315 18. Wahlperiode 2015-09-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Bernstein und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Einsatz von Mitarbeitern des Landespolizeiamtes im Bereich der Flüchtlingsbetreuung Vorbemerkung Am 24.03.2015 teilte die Landesregierung mit, dass rund 40 Mitarbeiter des Landespolizeiamtes bis auf weiteres für Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsbetreuung abgestellt seien. 1. Welche konkreten Aufgaben haben die einzelnen Mitarbeiter des Landespolizeiamtes , die für Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsbetreuung eingesetzt werden, im Landespolizeiamt bislang wahrgenommen (bitte mit Angabe der Abteilung und der konkreten Funktion)? Antwort: Auf Grund der aktuellen Lageentwicklung sind zurzeit nicht 40, sondern rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) eingesetzt. Im Zuge der sich täglich wandelnden, sehr dynamischen Lage kann es kurzfristig zu neuen Sachständen kommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen aus allen Bereichen des Landespolizeiamtes. Die Leitung der BAO obliegt dem Ständigen Vertreter des Landespolizeidirektors . Darüber hinaus setzen sich die Mitarbeiter wie folgt zusammen: Drucksache 18/3315 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Leitungsstab 1: Der Leiter des Leitungsstabes sowie der Leiter des Lagezentrums, darüber hinaus sechs Sachbearbeiter aus der Planungs- und Führungsgruppe. Leitungsstab 2: Zwei Sachbearbeiterinnen aus der Koordinierung und Liegenschaftsverwaltung . Abteilung 1: Insgesamt 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Polizeiliche Prävention, Kfz-Wesen (Kraftfahrer, Schirrmeister), Waffen- und Gerätewesen , Haushaltsführung und –vollzug, Einsatzmittelbeschaffung, Widerspruchsbearbeitung sowie Kosten- und Schadenersatzberechnung. Abteilung 2: Aus der IT-Abteilung 24 Mitarbeiter, hierbei handelt es sich um den Abteilungsleiter sowie 21 Mitarbeiter (Sachgebietsleiter und Sachbearbeiter) aus den Bereichen Fachanwendungen sowie den Servicebereichen Support und Netze. Darüber hinaus sind der Dezernatsleiter sowie ein Mitarbeiter aus dem Bereich Funk- und Kommunikationstechnik eingesetzt. Abteilung 3: Der Abteilungsleiter und ein Mitarbeiter der Personalabteilung sowie der Sachgebietsleiter des Ärztlichen Dienstes. Abteilung 4: Ab der kommenden Woche werden 14 Mitarbeiter der Wasserschutzpolizei in der BAO eingesetzt. Diese sind organisatorisch beim Landespolizeiamt angebunden , versehen ihren Dienst aber auf den Wasserschutzpolizeirevieren. 2. Werden die Aufgaben, die von den unter 1. genannten Mitarbeitern bislang im Landespolizeiamt wahrgenommen wurden, weiterhin erfüllt und wenn ja, wie und durch welche organisatorischen Maßnahmen? Antwort: Die Arbeiten der eingesetzten Mitarbeiter werden durch ihre Vertreter in der Regelorganisation wahrgenommen. Es handelt sich hierbei um die übliche Abwesenheitsvertretung. Viele Aufgaben bleiben dennoch unerledigt, gewährleistet ist lediglich, dass zeitkritische Vorgänge im Rahmen täglicher Priorisierungen bearbeitet werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3315 3 3. Werden neben den unter 1. genannten Mitarbeitern weitere Mitarbeiter der Landesverwaltung aus anderen Behörden, bzw. aus anderen Organisationseinheiten der Landespolizei zur Unterstützung im Bereich der Flüchtlingsbetreuung bis auf weiteres eingesetzt und wenn ja, welche? Antwort: Es sind aus verschiedenen Verwaltungsbereichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der BAO tätig, unter anderem aus dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB), Referat IV 13, IV 33, sowie aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung. Darüber hinaus sind alle anderen Ressorts gebeten worden, im Wege der Abordnung vorübergehend Kräfte zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen. 4. Hat die Landesregierung geprüft, ob anstelle von Mitarbeitern aus dem Landespolizeiamt Mitarbeiter anderer Behörden und Einrichtungen des Landes die Unterstützungsleistungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung wahrnehmen können, und a) wenn ja, welche Behörden und Einrichtungen wurden in die Überlegungen einbezogen und aus welchem Grund wurde von einem Einsatz dieser Mitarbeiter abgesehen? b) wenn nein, warum nicht? Antwort: Eine ressortübergreifende Unterstützungsanfrage ist seitens des MIB gestellt worden. Erste Rückmeldungen bezüglich der Personalgestellung sind bereits eingetroffen. Die Einbindung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in unterschiedlichen Bereichen vorgesehen. 5. Sieht die Landesregierung in der Unterstützungsleistung im Bereich der Flüchtlingsbetreuung eine zusätzliche Aufgabe“ im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 18.06.2015 (Drs. 18/ 3115) und a) wenn ja, wann, wie und in welchem Umfang werden hierfür zusätzliche Stellen bei der Landespolizei geschaffen? Drucksache 18/3315 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 b) wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung sieht in der Unterstützungsleistung im Bereich der Flüchtlingsbetreuung eine zusätzliche Aufgabe. Die Landespolizei konkretisiert laufend den aktuellen und den prognostischen Personalbedarf für diese Aufgabe. Mit der Nachschiebeliste zum Haushalt 2016 sollen alle bis dahin ermittelten Bedarfe angemeldet werden. Es ist beabsichtigt, den Bedarf in vollem Umfang zu decken.