SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3333 18. Wahlperiode 2015-09-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Auswirkungen der Hitzewelle auf die schleswig-holsteinischen Stromverbraucher Vorbemerkung: Durch die wochenlange Schönwetterperiode gab es in Norddeutschland eine sehr hohe Produktion von Sonnenstrom und dies kombiniert mit Ökostromexporten nach Südeuropa und Stromknappheit in Polen haben zu einer starken Belastung der Leitungsnetze und einer drastischen Verringerung der Stromproduktion in klassischen Kraftwerken geführt. 1. In welcher Höhe müssen in Schleswig-Holstein ggfs. die Betreiber konventioneller Kraftwerke für außerplanmäßige Abschaltungen oder Lastdrosselungen entschädigt werden und welche Auswirkungen hat dies auf die vom Verbraucher zu zahlenden Netzentgelte in Schleswig-Holstein? Dazu liegen der Bundesnetzagentur noch keine Daten vor. Normalerweise werden eventuelle Entschädigungsabrechnungen den Regulierungsbehörden erst nach Ende des Jahres in dem sie fällig wurden mitgeteilt. 2. Wie hoch waren die Eingriffe ins Netz in Megawatt, in Minimum, in Maximum und im Durchschnitt für das laufende Jahr 2015 und für das Gesamtjahr 2014? Im Rahmen ihrer Systemverantwortungsfunktion können Übertragungsnetzbetreiber durch sog. Redispatchmaßnahmen in den marktbasierten Fahrplan von Drucksache 18/3333 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Erzeugungseinheiten eingreifen und die Verlagerung der Kraftwerkseinspeisungen anweisen, um Leitungsüberlastungen vorzubeugen oder zu beheben. Nach den der Bundesnetzagentur vorliegenden Daten waren im Kalenderjahr 2014 Netzelemente in der Regelzone von TenneT im Bundesland SchleswigHolstein von einer Reihe von Redispatchmaßnahmen betroffen. Insgesamt kam es zu 178 Überlastungssituationen mit einer Gesamtdauer von 423 Stunden in deren Verlauf etwa 59,5 GWh Einspeisungen von konventionellen Kraftwerken reduziert werden mussten. Das Gesamtvolumen der Maßnahmen (inkl. der Gegengeschäfte zum bilanziellen Ausgleich) belief sich auf rund 120,2 GWh. Die maximal angeforderte Leistung der getätigten Maßnahme betrug 500 MW, die niedrigste Anforderung 76 MW. Die durchschnittliche Leistungsreduzierung pro Maßnahme belief sich auf 139 MW. Mehrheitlich betroffen waren in 401 Stunden die Leitungsabschnitte zwischen den Umspannwerken Kiel, Audorf und Hamburg. Weitere 21 Stunden der Redispatchmaßnahmen entfielen auf die Leitung zwischen Brunsbüttel und der 50HertzRegelzone in Hamburg-Nord und eine Stunde auf das Umspannwerk Itzehoe. Gesicherte Informationen zur Entwicklung im Jahr 2015 liegen noch nicht abschließend vor. Es deutet sich jedoch an, dass im Übertragungsnetz von TenneT in Schleswig-Holstein ein weiterhin anhaltend hoher Bedarf an Redispatchmaßnahmen vorliegt. 3. Erwartet die Landesregierung für das Jahr 2016 eine Steigerung der Netzentgelte ? Die Netzbetreiber veröffentlichen gemäß § 20 Abs. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres (vorläufige) Netzentgelte. Dementsprechend kann hierzu derzeit keine Aussage getroffen werden. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Höhe der Netzentgelte in Schleswig-Holstein zu beeinflussen und damit deren Auswirkungen auf die Erhöhung des Strompreises zu bremsen? Durch die Abschaffung der nicht mehr begründbaren vermiedenen Netzentgel- te könnte ein wichtiger Beitrag zur Angleichung des regional unterschiedlichen Netzentgeltniveaus erfolgen. Diese Angleichung des Netzentgeltniveaus könnte durch ein einheitliches Entgelt auf Übertragungsnetzebene zusätzlich verstärkt werden. Durch eine möglichst zügige Umsetzung des erforderlichen Netzausbaus können EinsMan- und Redispatchkosten verringert werden. 5. Wie wird sich die Höhe der Netzentgelte nach Auffassung der Landesregierung entwickeln? 3 Zentrale Ursache für den weiteren Anstieg und die zunehmende Spreizung der Netzentgelte ist der Netzausbau. Auf Basis der Netzentwicklungspläne On- und Offshore 2023 sowie der BMWi- Verteilernetzstudie hat die Bundesnetzagentur den Einfluss der Investitions- ausgaben auf die Entwicklung der Stromnetzentgelte bis 2022 dargestellt: Die Investitionsausgaben auf Übertragungsnetzebene bis 2022 betragen 35 Mrd. Euro (davon 16 Mrd. € Onshore und 19 Mrd. € Offshore) und führen zu jährlichen Zu satzkosten auf Übertragungsnetzebene in Höhe von 4 Mrd. Euro (davon 1,6 Mrd. € Onshore und 2,4 Mrd. € Offshore). Für Haushaltskunden ergäbe sich aufgrund der Investitionen in das Übertragungsnetz im Durchschnitt aller vier Regelzonen ein Netzentgeltanstieg um ca. 20 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bisherigen Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber nur die Kosten eines Übertragungsnetzausbaus in Form von Freileitungen berücksichtigen. Würde der Onshore Netzausbau der Übertragungsnetze dagegen beispielsweise zu 20 % mittels Erdverkabelung erfolgen , würden die einzubeziehenden jährlichen Zusatzkosten von um etwa 800 Mio. € steigen. Die Investitionsausgaben auf Verteilernetzebene bis 2022 betragen 15,4 Mrd. € und führen zu jährlichen Zusatzkosten in Höhe von 1,3 Mrd. Euro. Werden die angenommenen jährlichen Zusatzkosten auf Verteilernetzebene in die Ab- schätzung der Netzentgeltentwicklung für Haushaltskunden einbezogen, kann im bundesweiten Durchschnitt von einer rein ausbaugetriebenen Entgelt- steigerung bis 2022 in Höhe von ca. 25 % ausgegangen werden. Insbesondere in Regionen mit hoher dezentraler Einspeisung und demzufolge hohem Ausbaubedarf ist jedoch mit stärkeren Netzentgeltsteigerungen zu rechnen als in Regionen, in denen weniger Energiewendebedingte Erzeugung zu finden ist.