SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3334 18. Wahlperiode 15.09.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Geburtshilfe – Gutachten des AQUA-Instituts . Vorbemerkung des Fragestellers: In seiner 40. Sitzung hat der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags über die Geburtshilfe in Schleswig-Holstein allgemein und über den Antrag (Umdruck 18/3551) im Besonderen diskutiert. Das Protokoll weist aus, dass die Landesregierung sich bereit erklärt hat, die im Umdruck 18/3551 beschriebenen Ziele zu berücksichtigen. 1. Hat die Landesregierung ein Gutachten des AQUA-Instituts in Auftrag gegeben ? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das MSGWG hat am 03.12.2014 ein Gutachten des AQUA-Institutes in Auftrag gegeben. 2. Welche Kosten sind durch das Gutachten entstanden und aus welchem Titel des Landeshaushalts werden diese bezahlt? Drucksache 18/3334 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Eine Umsetzung dieses Auftrages durch AQUA konnte nicht erfolgen, da die dafür notwendige Zustimmung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht erteilt wurde. Für die Bearbeitung des Antrages beim G-BA durch das AQUA-Institut sind Kosten in Höhe von 595 € entstanden, die am 12.12.2014 aus dem Haushaltstitel „Kosten für Sachverständige, Gutachten u.a.“ (1002.00.52699) gezahlt wurden.