SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3359 18. Wahlperiode 15-09-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Novellierung des Weiterbildungsgesetzes Vorbemerkung des Fragestellers: Im Anhang des Koalitionsvertrages „Bündnis für den Norden – Neue Horizonte für Schleswig-Holstein“ wird die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes angekündigt. Wird die Landesregierung das bestehende Weiterbildungsgesetz novellieren? a) Wenn ja, wann wird die Landesregierung dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen? b) Wenn ja, welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung? c) Wenn ja, welche fachlichen Ziele verfolgt die Landesregierung? d) Wenn nein, warum nicht? Antwort: a) Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie geht davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode eine Novellierung des Weiterbildungsgesetzes Schleswig-Holstein erfolgen wird. b) Es wird derzeit geprüft, ob der Begriff der kulturellen Weiterbildung in das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein aufgenommen wird. Im Übrigen Drucksache 18/3359 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 wird die sich die Landesregierung zur inhaltlichen Ausgestaltung der Novellierung auch von der Kommission Weiterbildung beraten lassen. c) Als fachliche Ziele werden eine Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung, eine Sicherung des Fachkräftebedarfs und eine Stärkung des Netzes der Weiterbildungsanbieter vorgesehen. d) Entfällt.