SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 3360 18. Wahlperiode 2015-09-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Anforderungen an das Personal in Erstaufnahmeeinrichtungen 1. Welche Berufsbilder sind für den Betrieb welcher Erstaufnahmeeinrichtung in welcher Anzahl erforderlich? Antwort: In Umsetzung des Flüchtlingspaktes und aufgrund des hohen Zustroms von Flüchtlingen befindet sich das Landesamt für Ausländerangelegenheiten mit den von ihm betriebenen Aufnahmeeinrichtungen in einem Ausbauprozess, der in Korrelation zur Bereitstellung von Unterbringungskapazitäten auch die Schaffung einer den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen gerecht werdenden Organisationsstruktur sowie die Gewinnung der notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst. Diese Organisationsstruktur wird neben Einheiten zur Erledigung von Aufgaben, die zentral im Landesamt für Ausländerangelegenheiten bearbeitet werden müssen, auch Aufnahmeeinrichtungen umfassen, die die dort dezentral anfallenden Aufgaben wahrnehmen. Die für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Berufsbilder entsprechen den Aufgaben des Landesamtes als Behörde mit vielfältigem Anforderungsprofil , beginnend von Leitungsfunktionen mit entsprechender Laufbahnbefähi- Drucksache 18/ 3360 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 gung gehen sie über Verwaltungsfachangestellte bis hin zu Kaufleuten für Bürokommunikation oder andere Personen mit jeweils entsprechender Qualifikation . Einzelheiten zu der Zahl der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Einrichtungen können derzeit nicht genannt werden. Das Land geht derzeit aber davon aus, dass grundsätzlich für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung ein Bedarf von mehr als 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht. Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten sind oder werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Stellen des Landes eingesetzt, zum Beispiel in den Polizeistellen oder bei der Beschulung. Für diese gelten die den jeweiligen Aufgaben entsprechenden spezifischen Qualifikationen. 2. Welche fachlichen Qualifikationen werden für die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes für die Arbeit in welchem Berufsbild in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes vorausgesetzt? Antwort: Die vorausgesetzte fachliche Qualifikation hängt auch hier davon ab, was für eine Stelle ausgeschrieben ist und wie die konkrete Tätigkeit eingruppiert wird. 3. Welche Vorgaben für die fachliche Qualifikation an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welche Berufsbilder werden seitens des Landes an Dritte gemacht, die Leistungen im Rahmen der Erstaufnahmeeinrichtungen erbringen? Antwort: In allen Aufnahmeeinrichtungen sind oder werden zukünftig Dritte in Gewerken eingesetzt, die zum Betrieb der Liegenschaft oder zur Betreuung im weiteren Sinne notwendig bzw. sinnvoll sind. Dies umfasst den ärztlichen Dienst, Betreuung, Beratung, Unterbringung, Verpflegung, Wachdienst, Nacht- und Wochenenddienste, aber auch Shuttledienst. Die Berufsbilder und die beruflichen Qualifikationen entsprechen auch hier den sehr abweichenden Vertragsgestaltungen .