SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3364 18. Wahlperiode 15-09-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ausbau des S-Bahn-Netz (S21) Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen des „Projekt S21“, dem Ausbau der AKN-Linie A1 von Kaltenkirchen nach Hamburg-Eidelstedt zur S-Bahn, ergeben sich einige Fragen zu den derzeitigen Planungen und dem Standardisierten Verfahren. 1. Sind auf der Strecke Änderungen an den höhengleichen Bahnübergängen (z.B. Über- oder Unterführungen) geplant? Antwort: Für den Streckenabschnitt Quickborn-Tanneneck sehen die Planungen den zweigleisigen höhengleichen Ausbau der Bahnübergänge Feldbehnsweg, Bahnstraße und Schulstraße in Ellerau vor. Über- oder Unterführungen sind nicht vorgesehen. 2. In welchem Ausmaß sind auf der Strecke Enteignungen notwendig, um einen zweigleisigen Ausbau zu realisieren? Antwort: An der Strecke sind Flächenankäufe erforderlich. Eine Enteignung ist das letzte Mittel zur Durchsetzbarkeit von ÖPNV-Projekten, die im öffentlichen Interesse liegen. Ob eine Notwendigkeit zur Enteignungen vorliegt, lässt sich frühestens nach Vorliegen eines rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlusses und nach den sich anschließenden Verhandlungen mit den betroffenen Flächeneigentümern abschätzen. Drucksache 18/3364 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. In welchen Bereichen auf der Strecke werden welche Lärmschutzmaßnahmen notwendig? Antwort: Die für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Lärmschutzgutachten werden zurzeit noch erarbeitet. Spätestens Ende des Jahres sind belastbare Aussagen über das Erfordernis von aktiven oder passiven Lärmschutzmaßnahmen möglich. 4. Welche Kosten werden für die in den Punkten 1-3 aufgeführten Maßnahmen jeweils veranschlagt und sind diese bereits in der Kosten-Nutzen-Analyse der Standardisierten Bewertung enthalten? Antwort: In der Kalkulation und der Standardisierten Bewertung sind folgende Werte enthalten: Lärmschutzwände und –Fenster 1,32 Mio.€ Grundeigentum 1,97 Mio.€ bauliche Anpassung der o.g. höhengleichen Bahnübergänge 0,21 Mio. € Alle Preise sind netto auf dem in einer Standardisierten Bewertung anzuwendenden Preisstand von 2006. Für Enteignungen sind keine Kosten einkalkuliert und somit nicht in der Standardisierten Bewertung enthalten. 5. Die Steigerung der Fahrgastzahlen auf der Linie A1 aufgrund des A7-Ausbaus ist bislang nicht in dem Maße eingetreten wie gutachterlich vermutet. Sind Korrekturen an den Fahrgastprognosen der Kosten-Nutzen-Analyse notwendig oder geplant? Antwort: Vor dem Hintergrund, dass der A7-Ausbau bei einer möglichen Fertigstellung der S 21 2019/2020 bereits abgeschlossen sein wird, erschließt sich der Zusammenhang nicht. Korrekturen an den Fahrgastprognosen der Kosten- Nutzen-Analyse sind aus diesem Grunde nicht erforderlich.