SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3365 18. Wahlperiode 25. September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Finanzielle Unterstützung der Volkshochschulen Vorbemerkung des Fragestellers: Die Volkshochschulen in Schleswig-Holstein erhalten für bestimmte Projekte finanzielle Zuwendungen seitens des Landes, des Bundes oder der EU. 1. Für welche Projekte erhielten die Volkshochschulen welche Zuwendungen (bitte nach Landes-, Bundes- und EU-Mitteln aufschlüsseln)? Antwort: Projekte, die 2015 aus Landesmitteln gefördert wurden: Projekt Förderndes Ressort Zuwendungshöhe Unterrichtsstundenförderung MJKE 692.000,00 € Personalkostenförderung für hauptamtliche Leiter*innen und Mitarbeiter*innen MJKE 583.000,00 € Realschulabschluss an VHSn MJKE 52.000,00 € Hauptschulabschluss an VHSn MJKE 48.000,00 € Alphabetisierung MJKE 30.000,00 € STAFF.SH 3 - Sprachkurse für Flüchtlinge MIB 387.500,00 € STAFF.SH4 Sprachkurse für Flüchtlinge MIB 653.500,00 € Drucksache 18/3365 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Beratungsnetzwerk Weiterbildung MWAVT 501.357,60 € Kompaktlehrgänge zur verkürzten Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Sprachkursen MIB 35.096,00 € Betrieb und Weiterentwicklung des Internetportals www.engagiert-in-sh.de MSGWG 8.308,00 € Insbesondere hinsichtlich der Förderung von Projekten im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen können derzeit keine genauen Angaben gemacht werden. Projekte, die 2015 aus EU-Mitteln gefördert wurden: Projekt Förderndes Ressort Zuwendungshöhe Landesprogramm Arbeit – Alphabetisierung MJKE 177.470,07 € Erasmus+Europ@vhs Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung 150.400,00 € Dem Landesverband der Volkshochschulen (LVVHS) liegen keine Angaben vor, ob einzelne Volkshochschulen 2015 weitere Bundesmittel beantragt und erhalten haben. Dies kann in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. 2. Wer ist für die Vergabe dieser Mittel jeweils zuständig? Antwort: Für die Vergabe der Mittel ist das jeweilig zuständige Ressort verantwortlich. Die vom MJKE an den LVVHS bewilligten Mittel werden im Rahmen der Beleihung durch den Landesverband an die einzelnen Volkshochschulen verteilt. Förderbasis für die Mittelvergabe ist der zwischen dem LVVHS und dem MJKE über drei Jahre geschlossene Zuwendungsvertrag (Kontraktförderung) vom 26. Februar 2015. Die Bewilligung im Rahmen des Landesprogramms Arbeit erfolgt durch die IB.SH. Drucksache 18/3365 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 3. Wer prüft die Abrechnungen dieser Projekte? Antwort: Der LVVHS prüft die Projekte, die im Rahmen der Beleihung gefördert werden . Projekte, die vom Land darüber hinaus gefördert werden, werden im Rahmen der jeweiligen Verwendungsnachweisprüfung geprüft. Für das Landesprogramm Arbeit erfolgt dies durch die IB.SH. 4. Erfolgt die Prüfung der jeweiligen Projektabrechnungen zeitnah? Wenn nein, welche Gründe gibt es dafür? Antwort: Ja, eine Prüfung erfolgt innerhalb der im Zuwendungsbescheid vorgegebenen Fristen.