SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3366 18. Wahlperiode 15-09-29 Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Callsen und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Arbeitsförderung von Asylsuchenden 1. Mit wie vielen arbeitssuchenden Personen rechnet die Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016, die auf Grund der Verkürzung der entsprechenden Fristen für Asylsuchende zusätzlich Zugang zum schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt erhalten? Antwort: Die Zahl der arbeitssuchenden Personen mit Zugang zum schleswigholsteinischen Arbeitsmarkt lässt sich gegenwärtig noch nicht quantifizieren. 2. Wie viele dieser Asylsuchenden werden nach Kenntnis der Landesregierung förderungsberechtigt im Hinblick auf das SGB II und das SGB III sein? Antwort: Auch die Zahl der Leistungs- und Förderungsberechtigten gemäß Asylbewerberleistungsgesetz , SGB II und SGB III lässt sich derzeit nicht beziffern. 3. Wird der erleichterte Zugang von Asylsuchenden auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu einer signifikanten Mehrbelastung der lokalen Arbeitsagenturen in Schleswig-Holstein z.B. in den Bereichen Beratungen, Kompetenzermittlun- Drucksache 18/3366 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 gen und Förderungen führen? Antwort: Damit ist zu rechnen. 4. Sind der Landesregierung die jeweiligen Berufsabschlüsse der Asylantragsteller bekannt? Falls, ja, welche Berufsabschlüsse haben die bisher in 2015 anerkannten Asylsuchenden? Falls nein, warum nicht? Antwort: Ziel der Landesregierung und auch der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit ist es, zeitnah mit dem Profiling in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu beginnen. Hierfür hat die Bundesagentur für Arbeit bereits entsprechend qualifiziertes Personal mit entsprechenden Sprachkenntnissen gefunden , eingestellt und geschult. In einem ersten Schritt wird das Profiling ab Oktober in den Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern in Kooperation mit den zuständigen kommunalen Stellen für die Zielgruppe derjenigen Flüchtlinge erprobt, die bereits auf Kommunen verteilt sind. Anschließend wird das Profiling auf die Erstaufnahmeeinrichtungen ausgedehnt. Erst dann lässt sich Verlässliches über Qualifikationsprofile sagen. 5. Ab wann wird nach Kenntnis der Landesregierung nach der Asylantragstellung mit der Prüfung der jeweiligen beruflichen Fähigkeiten begonnen und wie begründet sich dies? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 4. 6. Welche Unternehmen und Verbände haben sich in Schleswig-Holstein nach Kenntnis der Landesregierung bereit erklärt, Asylberechtigten ein Arbeitsangebot zu unterbreiten? Antwort: 3 Nach Kenntnis der Landesregierung besteht grundsätzlich eine große Bereitschaft der schleswig-holsteinischen Unternehmen, Flüchtlinge einzustellen. So hat sich der Unternehmensverband (UV) Nord im Rahmen des Flüchtlingspakts bereiterklärt, bei seinen 84 Mitgliedsverbänden und damit mit ihren ca. 41.000 Unternehmen für die Beschäftigung und Ausbildung von geeigneten Asylsuchenden und Flüchtlingen zu werben. Das Stellenangebot soll noch im Herbst vom UV Nord konkretisiert werden. 7. Welche zusätzlichen Förderinstrumente will die Landesregierung insbesondere hinsichtlich der sprachlichen und kulturellen Barrieren auflegen und welche finanzielle Mittel in welcher Höhe plant sie dafür ein? Antwort: Angesichts des starken Zuwachses von Flüchtlingen in schleswigholsteinischen Kommunen wird das Land bzw. das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten auch im Jahr 2016 die Durchführung von Sprach- und Erstorientierungsmaßnahmen für die in den Kommunen lebenden Asylsuchenden ermöglichen. In Ansatz gebracht wurden 4 Millionen Euro. Gefördert werden sollen in allen Kreisen und kreisfreien Städten insbesondere die einheitlichen „STAFF-Kurse“ („Starter-Paket für Flüchtlinge“), die in hohem Maße durch die Kommunen abgerufen werden. Als „Starter-Paket für Flüchtlinge “ stehen diese niedrigschwelligen und stark sozialraumorientierten Kurse grundsätzlich allen Asylsuchenden vor Ort offen. Als Träger der Maßnahme sind landesweit zugelassene und tätige Sprachkursträger wie z.B. der Landesverband der Volkshochschulen (VHS) Schleswig-Holstein vorgesehen, die neben den VHS-Gliederungen vor Ort mit weiteren regionalen Sprachkurspartnern kooperieren. Vor dem Hintergrund der geplanten Öffnung der Integrationskurse des Bundes auch für Flüchtlinge erweist sich die für Schleswig-Holstein aufgestellte Systematik der Förderinstrumente als richtig, flankierend und eingebettet in eine systematische Sprachförderkette ergänzende Sprachfördermaßnahmen für und in Kommunen zu ermöglichen. Diese reichen derzeit von aus Landesmitteln finanzierten Willkommenskursen in Erstaufnahmeeinrichtungen und landesgeförderten Erstorientierungskursen in den Kommunen über bundesgeförderte allgemeine Integrationskurse, berufsbezogene Sprachkurse (ESFgeförderte -Kurse des Bundesamtes für Migration), geplanten Maßnahmen der Arbeitsverwaltung bis hin zu ehrenamtlichen und hauptamtlichen Sprachangeboten in Kommunen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr plant für das kommende Drucksache 18/3366 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Haushaltsjahr Maßnahmen insbesondere der Berufsberatung und Berufsorientierung mit Sprachfördermodulen. Mittel in Höhe von 2,9 Mio. Euro wurden dafür angemeldet. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung fördert die DaZ-Strukturen an den Regionalen Berufsbildungszentren und Berufsbildenden Schulen mit Mitteln im Umfang von 80 Stellen. 8. Welche Wartefrist soll nach Auffassung der Landesregierung für Asylsuchende auf dem schleswig-holsteinischen Markt gelten? Antwort: Mit dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer wurde durch Änderung des Asylverfahrensgesetzes zum 06.11.2014 die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, für Asylbewerber von neun auf drei Monate verkürzt . Die Landesregierung erwägt aus aufenthaltsrechtlicher Sicht keine Veränderungen . 9. Unterstützt die Landesregierung die Idee, dass Geduldete ohne spezielle Wartefrist einen gleichrangigen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten sollten ? Falls ja, welche Auswirkungen hat dies nach Auffassung der Landesregierung auf den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein? Antwort: Mit dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer wurde durch Änderung der Beschäftigungsverordnung zum 06.11.2014 die Dauer der Wartefrist für geduldete Ausländer von zwölf auf drei Monate verkürzt. Soweit kein Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit besteht, ist auch keine Wartefrist einzuhalten. Die Landesregierung erwägt aus aufenthaltsrechtlicher Sicht keine Veränderungen . Im Rahmen des Flüchtlingspaktes setzen sich die Beteiligten dafür ein, dass die Dauer der Duldung bzw. die Aufenthaltserlaubnis an die Dauer der Ausbildung angepasst wird und diesen Menschen im Anschluss daran eine befristete Beschäftigung von zwei Jahren ermöglicht wird. Entsprechende Gesetzes- 5 initiativen auf Bundesebene werden durch die Landesregierung unterstützt.