SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3367 18. Wahlperiode 15-09-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zuweisung für Infrastrukturkosten Vorbemerkung des Fragestellers: Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden erhalten zur Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen, Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen gemäß § 15 Abs. 1 bis 3 FAG 15,15 Mio. € Haushaltsmittel (EP 11, Kapitel 02, Titel 633 21) und Zuweisungen für Infrastrukturlasten für Unterhaltung und Instandsetzung von Gemeinden in Höhe von 1,9 Mio. € (EP 11, Kapitel 02, Titel 633 02). Vorbemerkung der Landesregierung: Der vom Fragesteller angesprochene Titel 663 02 im EP 11, Kapitel 02 mit einem Ansatz von 1,9 Mio. € existiert nicht. Die Landesregierung unterstellt, dass der Fragesteller den Titel 663 20 der MG 02 im EP 11 Kapitel 02 meint, der einen Ansatz von 1,7 Mio. € hat und der Unterhaltung und Instandsetzung von Gemeindestraßen dient. 1. Welche Straßen, Maßnahmen und Projekte werden wo über diesen Titel seit 2013 finanziert? 2. Welche Straßen, Maßnahmen und Projekte sollen 2016 finanziert werden? 3. Wurden die veranschlagten Haushaltsmittel in den Jahren ab 2013 von den Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden vollständig abgerufen? 4. Wie viele Maßnahmen/Projekte konnten nicht durchgeführt werden? Drucksache 18/3367 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet : Die gem. § 15 (1) FAG vorgesehenen 1,7 Mio. € (1102.02.633 20) erhalten die kreisangehörigen Gemeinden - als Baulastträger für Gemeindestraßen – als jährliche Zuweisungen für die Unterhaltung und Instandsetzung dieses Straßennetzes . Seit 1998 fließen die Mittel den Kreisen als Festbetrag nach dem in der Vergangenheit herausgebildeten Verteilungsschlüssel zu. Die Auszahlung wird hälftig jeweils zum 01. April und 01. Oktober des Jahres vorgenommen. Die Kreise entscheiden eigenverantwortlich über den projektbezogenen Mitteleinsatz zur Anteilsfinanzierung für Vorhaben an Gemeindeverbindungsstraßen innerhalb des Kreisgebietes. Der zweckentsprechende Mitteleinsatz ist den Kreisen von Seiten der Gemeinden durch vereinfachte Verwendungsnachweise zu belegen. Die gem. § 15 (2) FAG vorgesehenen 15,15 Mio. € (1102.02.633 21) erhalten jährlich die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der Straßenbaulast für Kreisstraßen und die Städte und Gemeinden mit mehr als 80.000 bzw. 20.000 Einwohnern als Baulastträger für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Landesund Kreisstraßen für die Unterhaltung und Instandsetzung des vorgenannten Straßennetzes. Falls die Mittel von den Trägern der Straßenbaulast nicht in vollem Umfang für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden, können sie auch für den Bau und Ausbau der genannten Straßen verwendet werden. Über den genauen Einsatz entscheiden die Kreise und kreisfreien Städte bzw. die Städte und Gemeinden mit mehr als 80.000 bzw. 20.000 Einwohnern in eigener Verantwortung. Die Zuweisungen sind nach den durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein -LBV-SH-, Kiel übermittelten Unterhaltungslängen berechnet. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in vier Teilbeträgen. Angaben zu konkreten Straßen, Maßnahmen, Projekten und deren Anzahl und Angaben zu Realisierungszeitpunkten bzw. -möglichkeiten müssen bei den Zuweisungsempfängern erfragt werden und liegen dem MWAVT nicht vor. Die Kreise und kreisfreien Städte und die Städte und Gemeinden mit mehr als 80.000 bzw. 20.000 Einwohnern erhalten jährlich die o. g. Zuweisungen in voller Höhe.