SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3369 18. Wahlperiode 2015-09-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Vertragliche Vereinbarungen in Zusammenhang mit der Erstaufnahmeeinrichtung Albersdorf Vorbemerkung Mit der Bereitschaft der Gemeinde Albersdorf zur Verlängerung der Erstaufnahmeeinrichtung über den 14. September 2015 hinaus, wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung Bedingungen angekündigt, die Vertragsbestandteil der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Albersdorf, dem Land Schleswig-Holstein und den Betreibern des Dithmarsenparks werden sollen. 1. Wurden bereits Gespräche zur Vorbereitung der Vereinbarung geführt und wenn ja, welche Inhalte wurden besprochen und gibt es bereits abgestimmte Ergebnisse bzw. wenn nein, warum wurden noch keine Gespräche geführt? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein schließt einen Vertrag mit den Betreibern des Dithmarsenparks. In der Gemeinderatssitzung wurden Bedingungen angekündigt, deren Erfüllung die Voraussetzung zur weiteren Unterstützung des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung im Dithmarsenpark durch die Gemeinde darstellt. Diese Bedingungen wurden mit Schreiben vom 08.09.2015 an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten übersandt. Das Ministerium hat diese Bedingungen in den weiteren Verhandlungen mit den Betreibern des Dithmarsenparks beachtet und wird diese Bedingungen, soweit Drucksache 18/3369 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 dies rechtlich zulässig ist, umsetzen. 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Hauptamtlichkeit für die Betreuung der Einrichtung ausgeschrieben werden kann. Antwort: Eine hauptamtliche Betreuung wird ausgeschrieben, wenn die Einrichtung nicht nur übergangsweise genutzt wird. 3. Welcher Zeitraum der zur Verfügungstellung der Einrichtung muss erfüllt sein, damit ausgeschrieben werden kann. Antwort: Für Albersdorf geht das Land von einer mindestens zweijährigen Nutzung aus. 4. Welche Fristen müssen bis zur Erteilung des Zuschlags eingehalten werden? Antwort: Der Angebotsschlusstermin für die Ausschreibung der Betreuungsleistungen ist der 25.09.2015. In Anschluss fällt die Entscheidung für die Vergabe. 5. Wann wurden die ersten Gespräche nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 31. August 2015 mit den Betreibern des Dithmarsenparks geführt? Antwort: Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten steht in ständigem Kontakt mit den Betreibern des Ditmarsenparks. Nach mehreren telefonischen Vorgesprächen fand am 04.09.2015 ein Gespräch zwischen den Betreibern, dem Finanzministerium und dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten zur Abstimmung der wesentlichen Vertragsinhalte statt. 6. Gibt es bereits „Standards“, die für Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen maßgeblich sind und wenn ja, welche, bzw. wenn nein, entwickelt die Landesregierung „Standards“, die für Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen maßgeblich sein sollen bzw. werden? Antwort: Festgeschriebene Standards bestehen ausschließlich insoweit, als die Länder durch § 44 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) dazu verpflichtet werden, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie die notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen. Gemäß § 5 Abs. 3 AsylVfG 3 soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei jeder Aufnahmeeinrichtung mit mindestens 500 Unterbringungsplätzen eine Außenstelle errichten. Darüber hinaus findet sich auf Landesebene eine Standardsetzung für Erstaufnahmeeinrichtungen insoweit, als durch Erlass des Landes Mindestflächen für die Räumlichkeiten vorgeschrieben sind. Für jeden Asylbewerber soll eine Mindestfläche von 8 m² vorliegen; für den persönlichen Gebrauch werden 6 m² und für Gemeinschaftsflächen 2 m² vorgesehen.