SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3371 18. Wahlperiode 17.09.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Änderungsstaatsvertrag zur Finanzausstattung der Medienanstalt Hamburg /Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung hatte als Zeitpunkt für einen Entwurf zu einem Änderungsstaatsvertrag hinsichtlich der Finanzausstattung der Medienanstalt Hamburg /Schleswig-Holstein (MAHSH) das Frühjahr 2015 in Aussicht gestellt. 1 Wann ist mit einem Staatsvertragsentwurf zu rechnen? Antwort: Mit dem Entwurf des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages HSH (6. MÄStV HSH) ist im Frühjahr 2016 zu rechnen. Er soll dann auf der Grundlage aktuellster Feststellungen zu den Rundfunkbeitragseinnahmen fertiggestellt werden, welche die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu diesem Zeitpunkt in ihrem 20. Bericht treffen wird. Das Abwarten dieses sicheren Ausgangspunkts für eine Änderung der Verteilung des Rundfunkbeitragsanteils, der nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages für besondere Zwecke zur Verfügung steht, ist zweckmäßig und Drucksache 18/3371 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 auch möglich. Denn bisher hatte die MA HSH mitgeteilt, dass der Fortfall der Rundfunkabgabe im Fernsehbereich mit der zweiten Jahreshälfte 2016 anstünde, weil mit der Einführung von DVB-T2 in Hamburg und Schleswig-Holstein der Anknüpfungspunkt für diese Abgabe, nämlich die landesweite Zulassung und Frequenzzuweisung bezogen auf DVB-T (alt) entfalle. In einem Gespräch am 15.07.2015 hat der Direktor der MA HSH nunmehr mitgeteilt, dass er für 2016 noch von einem unveränderten Eingang der Rundfunkabgabeeinnahmen ausgehe , da der DVB-T2-Regelbetrieb erst Anfang 2017 aufgenommen werde und bis dahin für den Simulcastbetrieb von DVB-T2 und DVB-T die Landeszulassung als Anknüpfungspunkt für die Abgabe fortgelte. 2 Wie soll die Einbindung des Landtages vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages ("Wir wollen eine bessere Beteiligung des Parlaments beim Aushandeln zukünftiger Staatsverträge erreichen") gestaltet werden? Antwort: Die Einbindung des Landtages durch die Landesregierung wird nach den Regelungen des Parlamentsinformationsgesetzes erfolgen. Die erste Unterrichtung des Landtages erfolgt wie in der Vergangenheit auch, sobald die Anhörung zu dem Staatsvertragsentwurf beginnt. 3 Wie beurteilt die Landesregierung die Finanzausstattung der MAHSH ... 3.1 im Jahre 2016? 3.2 im Jahre 2017? 3.3 in den Folgejahren? Antwort: Gegenwärtig ist die Finanzausstattung der MA HSH auskömmlich. Diese Aussage trifft auch der Landesrechnungshof nach seiner Prüfung bei der MA HSH in seinen jüngsten Bemerkungen 2015 vom 17.03.2015. Bei Reduzierung der Einnahmen aus der Rundfunkabgabe ist eine Neuverteilung des Rundfunkbeitragsanteils in § 55 Absätze 2 bis 4 MStV HSH erforderlich und als 6. MÄStV HSH beabsichtigt, der am 01.01.2017 in Kraft treten soll. Drucksache 18/ 3371 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 4 Welche Ziele verfolgt die Landesregierung bei einem Änderungsstaatsvertrag ? Antwort: Zwingendes Ziel muss es sein, die ausreichende Finanzierung insbesondere der Zulassungs- und Aufsichtsfunktion der MA HSH zu gewährleisten . Ziel ist es weiter, Einsparungen bei den übrigen Aufgaben der MA HSH oder einen Fortfall einzelner solcher Aufgaben gering zu halten. Solche Maßnahmen werden jedoch erforderlich sein. Denn ein weiteres Ziel ist es, die Aufgabenerfüllung der anderen Empfänger von Mitteln aus dem Rundfunkbeitragsanteil nach § 55 MStV HSH, nämlich des Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanals TIDE, des Offenen Kanals Schleswig-Holstein, der Hamburg Media School, des Hans-Bredow-Instituts, der Filmförderung Hamburg /Schleswig-Holstein GmbH, der Filmwerkstatt Kiel und des nichtkommerziellen Hörfunks in Hamburg und Schleswig-Holstein, die einen fairen Beitrag zur Gewährleistung der Finanzausstattung der MA HSH werden tragen müssen , ebenfalls nicht unangemessen zu beeinträchtigen.