SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3376 18. Wahlperiode 15-10-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr u. Technologie Fertigstellung der Fehmarn-Sund-Brücke Vorbemerkung des Fragestellers: Wirtschaftsminister Meyer hat am 9. September 2015 auf der Tagung des Managerkreises Nord-Ost der Friedrich-Ebert-Stiftung auch auf Nachfrage bestätigt, dass die Fehmarnsund-Querung erst 2028 oder 2029 fertig sein werde. Wie kommt der Wirtschaftsminister zu dieser Einschätzung und wie begründet sich dies? Antwort: Die Planung für die Fehmarnsundquerung wird federführend von der Deutschen Bahn AG zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SchleswigHolstein durchgeführt. Für die Projektabwicklung wurde Ende 2014 ein erster grober Terminplan aufgestellt. Die darin enthaltenen Zeitansätze für die einzelnen Phasen basieren auf Erfahrungswerten vergleichbarer Großprojekte unter der besonderen Berücksichtigung der deutlich längeren Kartierungszeiten im marinen Bereich. Nach diesem Terminplan von 2014 ist vorgesehen, die Voruntersuchung (Abwägung der Linien und Bauwerksarten), Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis Mitte/Ende 2020 zu erstellen. Daran schließt sich ein insgesamt dreijähriges Planfeststellungsverfahren an. Ohne Berücksichtigung von Klageverfahren würde dann in 2024 die Drucksache 18/3376 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Erstellung der Ausführungsplanung und Ausschreibungen sowie anschließend der Baubeginn erfolgen. Die Bauzeit ist abhängig von der bevorzugten Bauwerksart und daher mit einem Ansatz von 4 bis 5 Jahren berücksichtigt. Auf dieser Basis ergibt sich eine Fertigstellung in 2028 oder 2029.