SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3382 18. Wahlperiode 15-10-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie AKN-Ausbau in Ellerau 1. Wann wurde die AKN Strecke zwischen Ulzburg-Süd und Quickborn erstmalig in Betrieb genommen? Antwort: Die Betriebsaufnahme des Personen- und Güterverkehrs auf der AKN-Strecke zwischen Altona und Kaltenkirchen einschließlich des Streckenabschnittes Ulzburg-Süd bis Quickborn erfolgte im Jahre 1884. 2. Wurde die Trassenführung zwischen Tanneneck und Ellerau seitdem wesentlich verändert? Wenn ja, wie? Antwort: Nach unserer Kenntnis und nach Informationen der AKN gab es seit Inbetriebnahme der Strecke keine wesentliche Veränderung der Trassenführung. Drucksache 18/3382 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. a) In welchem Zeitraum wurde auf Ellerauer Gebiet die dort jetzt entlang der AKN Strecke vorhandene Wohnbebauung im Wesentlichen errichtet? b) Gibt es dort einen Bebauungsplan? Antwort: Diese Frage kann nur mit Hilfe der Kommune Ellerau beantwortet werden. Die Gemeinde konnte aufgrund der kurzen Zeitspanne keine entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. 4. Wann wurde die Bebauung auf der Quickborner Seite im Wesentlichen errichtet ? Antwort: Diese Frage konnte nur mit Hilfe der Stadt Quickborn beantwortet werden. Die Gemeinde hat einen Auszug aus dem Geoinformationssystem zu den Baualtersklassen für den betroffenen Streckenabschnitt zwischen Friedrichsgaber Straße (L 76) und A 7 zur Verfügung gestellt. Für die 40 bebauten Grundstücken an der Bahnstraße ergeben sich folgende Baualtersklassen: Jahr Anzahl der Grundstücke 1878 - 1888 1 1919 - 1945 7 1946 - 1953 9 1953 - 1958 1 1959 - 1969 7 1975 - 1982 9 1983 - 1988 2 1998 - 2007 4 Ein weiteres Wohngebiet ist im B-Plan 104A vorgesehen, einige Häuser sind bereits erbaut. : 3 5. Gibt es ein aktuelles Gutachten, welches die aktuelle Lage bezüglich Lärm und Abgase durch den bestehenden Dieselbetrieb mit dem zu erwartenden Betrieb mit elektrogetriebenen S-Bahn Zügen vergleicht? Wenn ja, wie sind die Werte? Wenn nein, ist ein solches Gutachten vorgesehen? Antwort: Ein Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen für das Projekt „Elektrifizie- rung der AKN-Strecke A 1/S21“ werden die Erstellung einer schalltech- nischen Untersuchung sowie eines Luftschadstoffgutachtens sein. Beide Gutachten vergleichen die aktuelle Betriebssituation mit dem geplanten elektrifizierten Eisenbahnbetrieb; sie liegen derzeit noch nicht vor.