SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3384 18. Wahlperiode 2015-10-08 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Bernstein und Peter Lehnert (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Bindung von Kräften der Landespolizei für Maßnahmen in der Flüchtlingshilfe 1. Wie viele Stellen der Landespolizei sind derzeit durch Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen gebunden a) in der Besonderen Ablauforganisation (BAO), b) im Zusammenhang mit der Sicherheit von Erstaufnahmeeinrichtungen und c) durch sonstige Aufgaben? Antwort: a) In der BAO (Besondere Aufbauorganisation) sind aktuell 165 Angehörige der Landespolizei gebunden (Stand 05.10.2015). b) Die Sicherheit an den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge gewährleisten aktuell 60 Angehörige der Landespolizei. Hierbei handelt es sich um das Personal der zusätzlich eingerichteten Polizeistationen in/an den Flüchtlingsunterkünften. c) Für die Bewältigung besonderer Einsatzlagen rund um die EAE und Landesunterkünfte steht an sieben Tagen in der Woche ein Einsatzzug der Landespolizei in Eutin und eine Einsatzgruppe in Neumünster in Bereitschaft. Diese binden 144 Polizeikräfte. Drucksache 18/3384 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Um welche konkreten Stellen (bitte mit Angabe der bisherigen Funktion und der Dienststelle) handelt es sich bei den unter 1. genannten Stellen im Einzelnen? Antwort: Unter Bezugnahme zu 1: a) Einen großen Teil des BAO-Personals (Leitung, Führungsstab, Logistik) stellt das Landespolizeiamt einschließlich der Wasserschutzpolizei. Alle Polizeidirektionen des Landes, die Polizeiabteilung des MIB und das Landeskriminalamt unterstützen das LPA. Eine BAO ist herkömmlich für eine eher kürzere Dauer vorgesehen – sie ist nicht mit Planstellen hinterlegt. b) Die wesentliche Last dieser Zusatzaufgaben tragen die Polizeidirektionen, in deren Zuständigkeitsgebiet die EAE bzw. die Landesunterkünfte liegen. Für die Leitungen der neu eingerichteten Polizeistationen sind Planstellen im Stellenplan der Polizei hinterlegt. c) Die Einsatzbereitschaft gewährleistet die Polizeidirektion für die Aus- und Fortbildung. Die kriminalpolizeilichen Zusatzaufgaben erfolgen aus dem Personalkörper des LKA und der Bezirkskriminaldirektionen der Polizeidirektionen. 3. Wie viele Stellen bei der Landespolizei werden nach Ansicht der Landesregierung durch die anstehende Schaffung neuer Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein über die unter 1. genannten Stellen hinaus voraussichtlich gebunden? Antwort: Die Sicherheit an Erstaufnahmeeinrichtungen wird durch die Schaffung von zusätzlichen Polizeistationen – unmittelbar in/an den Unterkünften – gewährleistet. Die Anzahl der einzusetzenden Polizeikräfte ist hierbei abhängig von der jeweiligen Größe der Flüchtlingsunterkunft und den Präsenzerfordernissen. Für die großen Landesunterkünfte sind durch eine unabdingbare 24/7-Besetzung erhebliche Personalbindungen zu erwarten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3384 3 Wie viele weitere Aufnahmeeinrichtungen an welchem Ort und in welcher Größe geschaffen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. 4. Haben die zusätzlichen Belastungen der Landespolizei durch die gegenwärtige Flüchtlingssituation Auswirkungen auf das WED-Konzept des Landes und wenn ja, welche? Antwort: Nein.