SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3390 18. Wahlperiode 15-10-12 Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Callsen und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeitsmarkt 1. a) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Januar 2015 ergriffen, um jungen Flüchtlingen den Zugang zum Ausbildungsmarkt zu erleichtern? Im Flüchtlingspakt hat die Landesregierung mit Beteiligten aus Wirtschaft, Handwerk, der Bundesagentur für Arbeit und mit Flüchtlingsfragen befassten Organisatoren und Verbänden gemeinsame Ziele für das Handlungsfeld „Ausbildung“ erarbeitet. Die Kapazitäten für Maßnahmen zur Sprachförderung und zur Berufsvorbereitung von Flüchtlingen wurden umfassend ausgebaut (siehe auch Antwort zu Frage 6). Die Landesregierung unterstützt laufende Gesetzesinitiativen zur Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen in den Bereichen Aufenthaltsrecht, BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe, um Flüchtlingen und Asylsuchenden Ausbildung zu ermöglichen, eine entsprechende finanzielle Unterstützung sicherzustellen und schafft ggf. Übergangslösungen. So hat der Innenminis- ter mit Erlass vom 18. Juni 2015 die Erteilung und Verlängerung von Duldungen für die Dauer einer Berufsausbildung geregelt. b) Welche arbeitsmarktpolitischen Initiativen hat sie dabei ergriffen? Die Landesregierung hat im Mai 2015 mit zahlreichen Vereinen, Verbänden und Organisationen einen Flüchtlingspakt verabredet, in dem auch im Handlungsfeld „Arbeit und Ausbildung“ Maßnahmen vereinbart wurden. Der Umsetzungsstand ist dem Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3340) zu entnehmen. 2. a) Werden bereits in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende Daten zur Bildungsbiografie, zur beruflichen Qualifikation und zu anderen Kompetenzen erfasst, die für eine Integration in den Arbeitsmarkt relevant sind? Es ist grundsätzlich geplant, dass in Erstaufnahmeeinrichtungen über die Grunddaten hinaus durch die Bundesagentur für Arbeit Informationen über die Potentiale und Qualifikationen der einzelnen Asylsuchenden erhoben werden, um eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen . Zu diesem Zweck wurde ein Fragebogen von der Bundesagentur für Arbeit entwickelt und bereits entsprechend qualifiziertes Personal mit entsprechenden Sprachkenntnissen eingestellt und geschult. Angesichts der Zugangsentwicklungen von Asylsuchenden in den letzten Monaten kann eine solche Datenerhebung allerdings aufgrund mangelnder räumlicher Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen absehbar nicht erfolgen. In einem ersten Schritt wird das Profiling daher seit Oktober 2015 in den Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern in Kooperation mit den zuständigen kommunalen Stellen für die Zielgruppe derjenigen Flüchtlinge erprobt, die bereits auf Kommunen verteilt sind. b) Welche Daten werden erhoben und seit wann ist die Datenerhebung Praxis und welche Personalstellen sind von der Landesregierung pro Erstaufnahmeeinrichtung und deren Außenstellen bereitgestellt worden und zu welchen Kosten? Die oben genannten Mitarbeiter/innen werden ab Oktober 2015 Daten von Flüchtlingen mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit erheben, die die Jobcenter und Agenturen für Arbeit benötigen, um eine zügige Integration in Arbeit und Ausbildung abzusichern. Die Bundesagentur beabsichtigt, ab 2016 weitere zusätzliche Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die der Bundesagentur für Arbeit entstehenden Personal- und Sachkosten sind dem Land nicht bekannt. c) Unterstützen in Erstaufnahmeeinrichtungen Dolmetscher bzw. Sprachvermittler die Arbeit des Personals bei der Datenerhebung, wie viele sind es und stehen Dolmetscher bzw. Sprachvermittler für alle erforderlichen Sprachen in ausreichendem Maße zur Verfügung? Die von der Bundesagentur für Arbeit eingesetzten Mitarbeiter/innen haben zum Teil einen eigenen Migrationshintergrund, sprechen mehrere Sprachen (Arabisch, Englisch etc.) und kennen weitestgehend die Ausbildungsund Arbeitsmärkte in den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Die Bundesagentur für Arbeit geht im Hinblick auf Erfahrungen in anderen Bundesländern davon aus, für die meisten Gespräche mit Flüchtlingen keine zusätzlichen Dolmetscher zu benötigen. d) Wie und in welcher Form werden die Daten der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern zur Verfügung gestellt? Die erhobenen Daten werden in die Vermittlungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit (VerBIS) eingegeben und können von den letztendlich zuständigen Agenturen und Jobcentern elektronisch abgerufen werden. Zusätzlich erhalten die Flüchtlinge einen Ausdruck der erfassten Daten, der ggfs. bei Zuständigkeit eines kommunalen Jobcenters dem Jobcenter als Arbeitsgrundlage dienen kann. 3. Wie viele Informationsveranstaltungen zum Thema „Arbeiten in Deutschland“ haben in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Außenstellen in SchleswigHolstein seit Januar 2015 stattgefunden? In den Erstaufnahmeeinrichtungen konnten aus organisatorischen Gründen bisher keine Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. 4. Sollte nach Auffassung der Landesregierung die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen sowie die Erfassung von Daten für Personen, die eine hohe Bleiberechtswahrscheinlichkeit haben, verpflichtend sein? Die Verpflichtung zur Teilnahme an Informationsveranstaltung und die Erfassung der Daten ergibt sich aus den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben des SGB II und III. 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Kammern und Verbände in Schleswig-Holstein seit Januar 2015 für ausbildungsinteressierte Flüchtlinge abgestellt, die diese Flüchtlinge auf einem Weg in ein Praktikum oder in ein duales Ausbildungsverhältnis begleiten, und in welcher Form beteiligt sich das Land daran? Zahlen zu den Verbänden liegen der Landesregierung nicht vor. Die Industrieund Handelskammern lösen die Aufgaben derzeit mit vorhandenem Personal und stellen voraussichtlich ab 2016 zwei bis drei Stellen bereit. Bei den Handwerkskammern sind derzeit jeweils ca. zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt oder mittelbar mit diesen Aufgaben (insbesondere Fragen zu passgenauer Besetzung, Koordination IQ-Netzwerk, Ausbildungsberatung) befasst. Eine Beteiligung des Landes erfolgt dabei nicht. 6. a) An welchen Berufsschulen werden kurzfristig Deutschkurse bzw. eine zielgruppenspezifische Berufsvorbereitung angeboten und welchen Umfang hat die Sprachförderung pro Woche? An 27 von 32 Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) und Berufsbildenden Schulen (BS) wird im Rahmen von Berufseingangsklassen (BEK) und/oder Ausbildungsvorbereitendem Jahr (AVJ) Sprachförderung und Berufsorientierung für Flüchtlinge angeboten. In den BEK-Klassen wird laut Zuweisung Unterricht im Umfang von 20 Stunden/Woche und in den AVJ im Umfang von 30 Stunden/Woche erteilt. Sprachförderung und Berufsorientierung werden kombiniert vermittelt. b) In welchen Berufsschulen sollen die von der Landesregierung angekündigten 80 zusätzlichen Lehrstellen eingesetzt werden und welche Qualifikationen müssen diese mitbringen? Da bereits an 27 von 32 RBZ und BS Flüchtlinge beschult werden, ist ein flächendeckender Einsatz an fast allen Standorten möglich. Die Verteilung der Mittel wird derzeit geklärt.