SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3391 18. Wahlperiode 2015-10-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Einsatz von Sicherheits- bzw. Wachdiensten an den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Medienberichten hat die Firma „Secura Protect“, die als Sicherheits- bzw. Wachdienst u.a. für die Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt fungiert, ihren Beschäftigten den gesetzlich vorgeschriebenen Landesmindestlohn zumindest zeitweise nicht gezahlt. Laut Auskunft der Landesregierung im Innen- und Rechtsausschuss vom 9. September 2015 sollte dieser Vorgang geprüft werden. Zudem berichten die Kieler Nachrichten am 22. September („Wachen beklagen Missstände“) von Überlastungssituationen der Mitarbeiter der Firma, die durch eine ungünstige Betreuungsrelation begründet wird. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung nimmt die Berichte zur Nichteinhaltung der Mindestlohnvorschriften sehr ernst und hat den zugrunde liegenden Sachverhalt sowohl unter rechtlichen als auch sachlichen Gesichtspunkten geprüft. Sie ist sich bewusst, dass die aktuelle Zugangssituation und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Belegung von Liegenschaften auch die eingesetzten Wachunternehmen und die dort tätigen Mitarbeiter vor besondere Herausforderungen stellt. Vorgabe jeder Vergabe ist, auch unter den bekannten schwierigen Umständen beim Ausbau der Erstaufnahme- Drucksache 18/ 3391 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 einrichtungen des Landes, eine angemessene Personalausstattung des Wachdienstes sicherzustellen. 1. Sind die Medienberichte zutreffend, dass die Firma „Secura Protect“ zumindest zeitweise den vorgeschriebenen Landesmindestlohn für die an der Erstaufnahmeeinrichtung Boostedt beschäftigten Mitarbeiter nicht gezahlt hat? Wenn ja, welche rechtlichen Konsequenzen sind nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein denkbar und welche rechtlichen Konsequenzen zieht die Landesregierung hieraus? Antwort: Es trifft zu, dass die Firma „Secura Protect“ zeitweise einzelnen Mitarbeiter /innen in der Landesunterkunft Boostedt weniger als 9,18 €, den aktuell gültigen Landesmindestlohn, gezahlt hat. Die Firma „Secura Protect“ ist allerdings bereit, die Bezahlung anzupassen. Sie hat mit Schreiben vom 18.09.2015 insbesondere auch für den Standort Haart 1 in Neumünster verbindlich erklärt, den Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,18 € zu zahlen. An diesem Standort galt dieser Anspruch bisher nicht, da der Auftrag vor Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (TTG) vergeben wurde. Für den Fall, dass ein Auftragnehmer seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende , Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) bei der Ausführung der Leistung nachweislich nicht wenigstens ein Mindeststundenentgelt von derzeit 9,18 Euro zahlt, obwohl er dazu nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein verpflichtet wäre, sind verschiedene Sanktionen möglich: - Vertragsstrafe in Höhe von bis zu fünf Prozent des Auftragswertes - fristlose Kündigung des Dienstleistungsvertrages - Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses - Auftragssperre von bis zu drei Jahren - Eintrag in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs - Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Die Prüfung der rechtlichen Konsequenzen ist noch nicht abgeschlossen, insbesondere , weil in der Zusammenarbeit mit der Firma „Secura Protect“ weitere kurzfristig bekanntgewordene angebliche Sachverhalte noch nicht vollständig aufgeklärt werden konnten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3991 3 2. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, ob die Firma „Secura Protect“ auch an anderen Standorten in Schleswig-Holstein den Landesmindestlohn nicht ausgezahlt hat? Wenn ja, wo war dies der Fall und welche rechtlichen Konsequenzen zieht die Landesregierung hieraus? Antwort: Gleiches ist für die Landesunterkünfte Albersdorf und Seeth bekannt. Welche Auswirkungen dieses sowie die in der Vergangenheit in Neumünster und in Boostedt insgesamt gezeigte gute Arbeit und Unterstützung haben, ist Bestandteil der laufenden Gesamtprüfung. 3. Wie ist die aktuelle zahlenmäßige Relation zwischen Mitarbeitern der Sicherheits - bzw. Wachdienste und Asylbegehrenden in den jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen derzeit und wie war die Relation an den Standorten am 01. Januar, am 01. März, am 01. Mai sowie am 01. Juli 2015? Bitte jeweils die Zahlen für tagsüber sowie für Nachtzeiten (Nachtdienste) angeben. Antwort: Den Ausschreibungen für die Wachdienste liegt die Regelunterkunftskapazität der jeweiligen Liegenschaft zugrunde. Im Einzelnen sind folgende Besetzungen vorgesehen. Standort 01.01.2015 01.03.2015 01.05.2015 01.07.2015 01.10.2015 NMS Haart Tag 4 4 4 7 12 NMS Haart Nacht 4 4 4 7 12 Boostedt Tag 1 1 7 7 34 Boostedt Nacht 1 1 7 7 34 Kiebitzhörn Tag 3 3 Kiebitzhörn Nacht 3 3 Kiel Tag 13 Kiel Nacht 7 Rendsburg Tag 12 Rendsburg Nacht 10 Seeth Tag 18 Seeth Nacht 17 Albersdorf Tag 7 Albersdorf Nacht 7 Itzehoe Tag 8 Drucksache 18/ 3391 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Itzehoe Nacht 8 Salzau Tag 3 Salzau Nacht 3 Kellinghusen Tag 8 Kellinghusen Nacht 8 Lübeck Tag 6 Lübeck Nacht 6 Putlos Tag 9 Putlos Nacht 9 Wentorf Tag 4 Wentorf Nacht 3 Über die Relation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu der aktuellen Belegung mit Asylbegehrenden werden keine Statistiken erhoben.