SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3432 18. Wahlperiode 15-10-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Förderung touristischer Projekte und Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes Vorbemerkung des Fragestellers: Gemäß Umdruck 18/4876 plant die Landesregierung die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung investiver touristischer Projekte und investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes. 1. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit diesem Förderprogramm? Antwort. Ziel der Förderung ist die ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins als Urlaubsdestination für überdurchschnittlich natur- und kulturaffine Zielgruppen, die Stärkung der regionalen Identitäten sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft bei gleichzeitiger Bewahrung, Schutz, Förderung, Entwicklung und Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes. Zu diesem Zweck werden Investitionen in moderne, markt- und zielgruppenorientierte Infrastruktureinrichtungen sowie sonstige investive Maßnahmen gefördert. 2. Welche Mittel (EU/Bund/Land) sind für dieses Förderprogramm vorgesehen, welche Förderquoten sind vorgesehen und in welcher Weise sind Kofinanzie- rungen Dritter geplant? Antwort: Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) und umfasst Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie ggf. ergänzende Landesmittel. Die Förderquoten betragen in der Regel 60 Prozent (GRW) bzw. 50 Prozent (EFRE) der förderfähigen Kosten. Erhöhungen der Förderquoten sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 3. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung aus diesem Programm (beispielhaft) förderfähig? Antwort: Gefördert werden können insbesondere öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes. Dazu zählen als Fördermaßnahmen der GRW beispielsweise nicht einnahmeschaffende Einrichtungen wie Promenaden, Seebrücken, Kurparke, unentgeltliche Informationseinrichtungen und Serviceeinrichtungen für Gäste oder aber einnahmeschaffende Maßnahmen, wie Bäder und Freizeiteinrichtungen, sofern sie die beihilferechtlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Fördermaßnahmen des EFRE sind zum Beispiel Modellvorhaben zur energetischen Optimierung überwiegend touristisch genutzter öffentlicher Infrastrukturen oder aber Einrichtungen mit touristischer Bedeutung, die Themen mit Bezug zum Natur- und Kulturerbe Schleswig-Holsteins spielerisch, attraktiv, innovativ und mit hoher Erlebnisorientierung vermitteln. 4. Welche Voraussetzungen müssen zu fördernde Projekte bzw. ihre Träger erfüllen ? Antwort: Die Fördervoraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Anforderungen der verschiedenen Projekttypen und Fördergrundlagen (EFRE, GRW, Land). Einzelheiten sind der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur För- derung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes zu entnehmen, die voraussichtlich im Oktober 2015 im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht wird. Grundsätzlich gilt, dass die zu fördernden Projekte überwiegend dem Tourismus zugutekommen müssen, überwiegend von Gästen genutzt werden und einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde und im Gebiet der lokalen Tourismusorganisation leisten müssen. Außerdem müssen die Projekte mit der geltenden Tourismusstrategie der Landesregierung in Einklang stehen und sich insbesondere auf eine oder mehrere der touristischen Zielgruppen des Landes ausrichten. 5. Gibt es bereits konkrete oder absehbare Projekte, die aus Mitteln dieses Programmes gefördert werden können/sollen? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Antwort: Bislang sind im Rahmen des LPW zwei investive touristische Projekte aus Mitteln der GRW gefördert worden: Projekt Förderbetrag Promenade Pelzerhaken-Rettin 1.554.996 Euro Priwall-Promenade - „Priwall Waterfront“, 2. – 5. Bauabschnitt 5.740.532 Euro Informationen über Vorhaben, die sich im laufenden Antragsverfahren befinden , unterliegen dem Datenschutz und werden daher nicht veröffentlicht. 6. Nach welchen Kriterien und unter Beteiligung welcher Gremien soll die Vergabe der Zuwendungen erfolgen? Die Förderkriterien sind in der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes festgelegt, die voraussichtlich im Oktober 2015 im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht wird. Liegen mehrere förderfähige sowie förderwürdige Anträge vor und ist eine Förderung aller beantragten Vorhaben aufgrund begrenzt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel nicht möglich, werden insbesondere folgende Kriterien für die Auswahl herangezogen: Beitrag zur Stärkung des Tourismusstandortes Schleswig-Holstein, wirtschaftliches Potenzial, direkte und indirekte Arbeitsplatzeffekte. Für die EFRE-Vorhaben gelten je nach Projekttyp zusätzlich folgende Kriterien : Höhe der Energie- und CO2-Einsparpotenziale Übertragbarkeit auf andere Infrastrukturen bzw. natur- und kulturhistorische Bedeutung, Integration und Abwägung von Aspekten der Umwelt- und Ressourcenschonung . Das Verfahren für die Vergabe der Zuwendungen im LPW richtet sich nach den Auswahl- und Fördergrundsätzen und Regeln für die Unterstützung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft (AFG LPW), die mit Datum vom 25. März 2015 im Amtsblatt Schleswig-Holstein 2015, S. 514, veröffentlicht wurden. Die AFG LPW sind auf der Webseite zum Landesrecht Schleswig-Holstein zu finden unter folgendem Link: http://www.gesetzerechtsprechung .sh.juris.de/jportal/portal/t/v2v/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VVSHVVSH 000005596&documentnumber=6&numberofresults=25&doctyp=vvsh&showdoccase=1& doc.part=F¶mfromHL=true#focuspoint 7. Wann ist die Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie geplant und wann soll das Programm starten? Die Veröffentlichung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes ist im Oktober 2015 geplant. Die GRW-Mittel können fortlaufend beantragt werden. Für die Vergabe der EFRE-Mittel wird es im Jahr 2016 einen ergänzenden Projektaufruf mit festen Antragsfristen geben. Ein Teil der EFRE-Mittel ist im Rahmen der Integrierten Territorialen Investitionen „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ (ITI Westküste) als Umsetzungsinstrument des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 für die Westküste reserviert. Diese werden in einem zweistufigen Wettbewerb vergeben. Der Wettbewerbsaufruf erfolgte im September 2014, die erste Phase des Wettbewerbs wurde im September 2015 abgeschlossen. Die derzeit laufende zweite Wettbewerbsphase soll Mitte 2016 beendet sein. Daran schließt sich das Antragsverfahren an.