SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3435 18. Wahlperiode Stand:16.10.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Schließung der Geburtshilfe-Station auf Föhr . 1. Ist der Landesregierung das Gutachten des Klinikums Nordfriesland zur qualitativen und rechtlichen Bewertung der geburtshilflichen Situation auf der Insel Föhr bekannt ? Wenn ja, seit wann? Antwort: In einem Telefongespräch am 15.09.2015, in dem der Geschäftsführer des Klinikums Nordfriesland das MSGWG über die Schließung der Geburtshilfe der Inselklinik FöhrAmrum informiert hat, wurde das Gutachten erstmalig erwähnt. Auf Nachfrage hat das Klinikum zugesagt, einen Auszug aus dem Gutachten an das MSGWG zu senden . Diesen Auszug aus dem Gutachten hat das MSGWG am 26.09.2015 erhalten. 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Klinikums Nordfriesland zur Schließung der geburtshilflichen Situation auf Föhr? Drucksache 18/3435 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die Geburtshilfe der Inselklinik Föhr-Amrum kann aus mehreren Gründen (u.a. Personal , Laborversorgung) die Mindestanforderungen für geburtshilfliche Einrichtungen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe nicht mehr erfüllen. Die Landesregierung teilt die Auffassung zur Schließung der geburtshilflichen Abteilung auf Föhr, da jegliche Abweichung von den Mindestanforderungen zum Schutz der Mutter und des ungeborenen Kindes nicht hinnehmbar ist. 3. Gab es zwischen der Landesregierung und dem Klinikum Nordfriesland Kontakt, um über die Schließung der Geburtshilfestation oder Alternativen und möglicher weiterer Schritte zu sprechen? Wenn ja, wann und mit welchem Anliegen? Antwort: Das MSGWG wurde erst am 15.09.2015 über die beabsichtigte Schließung zum 30.09.2015 informiert. Das MSGWG hat daraufhin das Klinikum gebeten zu prüfen, ob der Schließungstermin hinausgezögert werden kann, um Zeit zur Erarbeitung eines Konzeptes zu gewinnen. Daraufhin teilte am Nachmittag des 15.09.2015 der Geschäftsführer per E-Mail mit, dass die Schließung der Geburtshilfe erst zum 30.11.2015 erfolgen solle. Bis dahin sollte durch Vertretungen von Laborkräften vom Festland eine eigenständige Laborversorgung in Wyk bis zum 30.11.2015 sichergestellt werden. Am 30.09.2015 wurde das MSGWG darüber informiert, dass die belegärztlichen Gynäkologen ihre geburtshilfliche Tätigkeit zum 01.10.2015 einstellen werden. 4. Was hat die Landesregierung unternommen, damit rechtzeitig vor der Schließung ein geburtshilfliches Notfallkonzeptes vorhanden ist? Antwort: s. Antwort zu Frage 3.