SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3437 18. Wahlperiode 2015-10-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten STAFF-Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein 1. Seit wann gibt es das Projekt „STAFF-Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ und wie wurde und wird es finanziert? (bitte nach den jeweiligen Projektphasen aufschlüsseln) Antwort: Das Land fördert seit 2013 auf der Grundlage der entsprechenden Richtlinie die Durchführung von Sprach- und Erstorientierungsmaßnahmen für die in den Kommunen lebenden Asylsuchenden. Diese sog. „STAFFKurse “ (Starterpaket für Flüchtlinge in SH) werden in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Kompaktkursen von 100 Unterrichtseinheiten durchgeführt und in hohem Maße durch die Kommunen abgerufen. Die Kurse vermitteln sprachliche Grundlagen zur Kommunikationskompetenz in der deutschen Sprache, Kenntnisse über Lebensweisen und Umgangsformen in der Gesellschaft und Wissen über Beratungs- und Serviceangebote vor Ort. Als „Starter-Paket für Flüchtlinge“ stehen diese niedrigschwelligen und stark sozialraumorientierten Kurse grundsätzlich allen Asylsuchenden vor Ort offen. Träger der Maßnahme ist der landesweit zugelassene und tätige Landesverband der Volkshochschulen SchleswigHolsteins , die neben den regionalen VHS-Gliederungen auch mit weiteren Sprachkurspartnern vor Ort kooperieren. Das Projekt „STAFF“ (Starterpaket für Flüchtlinge in SH) wird seit 2013 aus Landesmitteln finanziert. Darüber hinaus konnte der Landesverband der Drucksache 18/3437 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Volkshochschulen Schleswig-Holsteins für das Haushaltsjahr 2013 als einziger Träger die Kofinanzierung aus dem Europäischen Flüchtlingsfond (EFF) akquirieren und damit die Landesmittel für 2013 in Höhe von 50 T € verdoppeln. 2014 wurde der Landesverband VHS als einziger landesweiter Antragsteller in Höhe von 190 T € gefördert. Für das Jahr 2015 sind insgesamt 180 STAFF-Kurse über den Landesverband der VHS in SH für die landesweite Durchführung bewilligt worden. Das derzeitige Fördervolumen in 2015 für die STAFF-Kurse beträgt 1,041 Mio. €. 2. Wie finanziert sich das Projekt in der laufenden Phase? Wie ist die Finanzierung für die kommende Projektphase geplant? Antwort: Siehe Antwort zu Frage1. Angesichts des starken Zuwachses von Flüchtlingen in schleswigholsteinischen Kommunen wird das Land auch im Jahr 2016 die Durchführung von Sprach- und Erstorientierungsmaßnahmen für die in den Kommunen lebenden Asylsuchenden ermöglichen. In Ansatz gebracht wurden 4 Mio. € für die Durchführung von Sprachfördermaßnahmen in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein. 3. Stehen die Richtlinien für die kommende Projektphase bereits fest? Wenn nein, warum nicht und wann sollen sie feststehen? Antwortbeitrag MIB: Die Vergabe der Landesmittel erfolgt auf der Grundlage der veröffentlichten Richtlinie über die Förderung von Sprachkursen für Flüchtlinge im Rahmen von Erstorientierung. Die Richtlinie ist seit dem 1. Juli 2013 in Kraft. 4. An wie vielen Standorten fanden/finden STAFF-Kurse statt (bitte konkrete Standorte und Entwicklung der Kurszahl darstellen)? Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben/hatten die Kurse insgesamt? (bitte nach Projektphasen aufschlüsseln) Antwort: Bilanz Projektphase STAFF.SH 1+2 in 2013/2014: Landesweit 53 Kurse mit 1.022 Teilnehmenden an 43 Standorten, alle Landkreise und alle kreisfreien Städte waren berücksichtigt. Bisherige Bilanz Projektphase STAFF.SH 3 in 2015 (noch nicht abgeschlossen , vorläufige Zahlen): Derzeit landesweit 87 Standorte mit 3.308 Teilnehmenden bei aktuell 165 Kursen. Alle Landkreise und alle kreisfreien Städte werden berücksichtigt. Mit Stand vom 31.09.2015 haben in der bisherigen Gesamtlaufzeit des Projektes 4.330 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die STAFF-Kurse absolviert . Bis Ende der Projektphase STAFF.SH 3 ist mit einer weiteren Erhöhung der Teilnehmerquote zu rechnen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 3437 3 Die derzeitigen Kursstandorte lauten wie folgt: Ahrensburg Altenholz Bargfeld-Steegen Bargteheide Barmstedt Bad Bramstedt Bad Oldesloe Bad Schwartau Bad Segeberg Brunsbüttel Büchen-Gudow Dassendorf Eggebek Elmshorn Eutin Flensburg Friedrichstadt Geesthacht Gettorf Glinde Glücksburg Glückstadt Halstenbek Handewitt Hanerau-Hademarschen Harrislee Heide Heikendorf Henstedt-Ulzburg Hohenwestedt Horst Husum Itzehoe Kaltenkirchen Kellinghusen Kiel Krempe Kröppelshagen Kronshagen Kropp-Stapelholm Langballig Lauenburg/Elbe Leck Leezen Lübeck Lütjenburg Lunden Meldorf Drucksache 18/3437 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Mölln Neumünster Niebüll Norderstedt Nortorf Oldenburg in Holstein Pinneberg Plön Preetz Ratekau Ratzeburg Reinbek Rendsburg Sandesneben-Nusse Satrup Schafflund Schenefeld Schleswig Schönberg Schönkirchen Schwarzenbek Schwentinental Silberstedt Sörup Stockelsdorf Tarp Trappenkamp Tellingstedt-Hennstedt Tornesch-Uetersen Wankendorf Wedel 5. Welche Konzepte für Anschlusskurse (DaZ) und deren Finanzierung gibt es derzeit auf Landesebene? Antwort: Nach Schleswig-Holstein geflüchtete Kinder und Jugendliche sind hier schulpflichtig. Um ihnen einen Zugang zu den Bildungsangeboten des Landes zu ermöglichen und ihnen dort Lernerfolge zu verschaffen, liegt der Schwerpunkt ihrer Förderung zunächst auf dem Unterricht „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ), denn ein rascher Erwerb ausreichender deutscher Sprachkenntnisse ist Grundvoraussetzung für Integration und schulischen Erfolg. Das Konzept der Sprachbildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche basiert auf einem Netz von DaZ-Zentren in allen Regionen des Landes, in denen die Schülerinnen und Schüler Sprachförderung nach dem Stufenmodell erhalten: In der Basisstufe werden erste Grundkenntnisse regelmäßig in einer Vollzeitmaßnahme vermittelt. Nach dem Basiskurs wechseln die Schülerinnen und Schüler in die Schule ihres Wohnorts bzw. in die Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 3437 5 Schule, die ihrem Leistungsvermögen entspricht. Dort wird die Sprachförderung zusätzlich zum regulären Unterricht durch eigens dafür qualifizierte DaZ-Lehrkräfte fortgeführt. In der Stufe III schließlich wird sie von der Regelschule übernommen. Der schulische Daz-Unterricht wird vom Land Schleswig-Holstein finanziert und unterliegt der staatlichen Schulaufsicht.