SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3443 18. Wahlperiode 2015-10-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Bernstein und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Polizeirelevante Vorkommnisse im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation 1. Werden seitens der Landesregierung polizeirelevante Vorkommnisse im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation erfasst und ausgewertet und wenn ja, wie? Antwort: Polizeilich relevante Vorkommnisse im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation werden seit dem 01.09.2015 im Vorgangsbearbeitungssystem @rtus mit der Ausprägung Flüchtlingsrelevanz gekennzeichnet und stehen für Auswertezwecke zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird die Kriminalitätslage täglich über das integrierte Auswertetool dargestellt. 2. Wie hat sich die Häufigkeit polizeirelevanter Vorkommnisse im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation in den vergangenen sechs Monaten entwickelt (bitte die Zahl der Vorkommnisse nach Monaten aufschlüsseln)? Drucksache 18/3443 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 kann zu aktuellen Monatsentwicklungen aufgrund des kurzen Erfassungszeitraumes keine Angabe gemacht werden. Für den Monat September 2015 wurden 1.228 polizeilich relevante Vorkommnisse erfasst. Für den Monat Oktober sind mit Stand 19.10.2015 968 polizeilich relevante Vorkommnisse erfasst worden. 3. Wie viele der unter 2. genannten Vorkommnisse richteten sich gegen Flüchtlinge und Asylbewerber bzw. gegen Einrichtungen zur ihrer Unterbringung und welche konkreten Vorkommnisse in welchen Einrichtungen waren dies? Antwort: Unter Verweis auf die Ausführungen zur Frage 1 wurden für den Monat September 84 Straftaten erfasst, die sich gegen Flüchtlinge und Asylbewerber sowie Einrichtungen zu ihrer Unterbringung richteten. Für den Monat Oktober sind mit Stand 19.10.2015 44 Straftaten erfasst worden, die sich gegen Flüchtlinge und Asylbewerber, sowie Einrichtungen zu ihrer Unterbringung richteten. Im Einzelnen wurden für die nachfolgenden Deliktsbereiche Strafanzeigen gefertigt: 32 Eigentumsdelikte 13 Gewaltdelikte, davon 1 Brandstiftung gem. § 306 StGB 20 Sachbeschädigungen 31 Volksverhetzungen 9 Beleidigungen/Bedrohungen 23 sonstige Delikte Folgende gegen Flüchtlingsunterkünfte gerichtete Straftaten wurden ab dem 01.09.2015 erfasst: 1) In der Nacht vom 11.09./12.09.2015 wurden in der Zeit zwischen 23.00 h und 05.29 h zwei Fensterscheiben eines zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Mehrfamilienhauses in Brunsbüttel durch Steinwürfe beschädigt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3443 3 2) Am 17.09.2015 um 00.14 h wurde die gläserne Eingangstür eines zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Mehrfamilienhauses in Trittau mittels Steinwurf beschädigt. 3) Am 22.09.2015 um 01.15 h wurde eine Scheibe an einer Containerunterkunft in Lübeck eingeschlagen. 4) Am 28.09.2015 um 02.30 h wurden in einem zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Mehrfamilienhaus in Lübeck fünf Hakenkreuze im Flurbereich an die Wand geschmiert. 5) Am 29.09.2015 wurde an der Außenwand eines leerstehenden, zur Flüchtlingsunterbringung vorgesehenen Mehrfamilienhauses in Flensburg ein asylkritisches / asylablehnendes Graffiti entdeckt und als Sachbeschädigung angezeigt. 6) Am 16.10.2015 wurde um 01.20 h im Erdgeschoss des vorgenannten Objektes in Flensburg eine vorsätzliche Brandstiftung mittels Brandbeschleuniger begangen. 4. Wie viele der unter 2. genannten Vorkommnisse erfolgten unter Beteiligung von Flüchtlingen und Asylbewerbern und welche konkreten Vorkommnisse waren dies? Antwort: Es wurden 120 Straftaten bekannt, die Flüchtlinge / Asylbewerber zum Nachteil anderer Flüchtlinge/Asylbewerber begingen. 277 Straftaten wurden durch Flüchtlinge / Asylbewerber gegen andere Personen außerhalb der Gruppe der Flüchtlinge/Asylbewerber oder gegen die Rechtsordnung begangen. Für die einzelnen Deliktsbereiche ergibt sich folgende Aufstellung: durch Flüchtlinge zum durch Flüchtlinge zum Nachteil v. Flüchtlingen Nachteil anderer bzw. der Rechtsordnung Eigentumsdelikte 30 209 Gewaltdelikte 77 19 Sachbeschädigungen keine 2 Sexualdelikte 3 6 Beleidigung/Bedrohung 8 9 Rauschgiftdelikte keine 5 Vermögensdelikte keine 5 sonstige Delikte 2 22 Drucksache 18/3443 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 5. Wie viele der unter 2. genannten Vorkommnisse erfolgten innerhalb von Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern und welche konkreten Vorkommnisse waren dies? Antwort: Innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein wurden im Zeitraum vom 01.09.2015 bis einschließlich 20.10.2015 insgesamt 67 Straftaten begangen, die mit der Ausprägung Flüchtlingsrelevanz gekennzeichnet wurden. Schwerpunkte bildeten mit 28 Taten die Eigentumskriminalität und mit 23 Taten die Körperverletzungsdelikte. 6. Wie vielen der unter 2. genannten Vorkommnisse lagen nach Kenntnis der Landesregierung religiöse Konflikte zugrunde und welche konkreten Vorkommnisse waren dies? Antwort: Eine Erfassung religionsbezogener Aspekte, die eine technische Auswertung unter dieser Fragestellung ermöglichen würde, erfolgt im Rahmen der Anzeigenaufnahme zurzeit nicht. 7. Sind der Landesregierung Fälle von Gewalt, Belästigungen oder sexuellen Übergriffen in Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bekannt und wenn ja, welche konkret? Antwort: Die in Frage 5 aufgeführten 23 Körperverletzungstaten sind Teilmenge der Gewaltkriminalität. Zu anderen Taten aus diesem Deliktsbereich liegen keine Meldungen vor. Folgende Sexualdelikte wurden innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen begangen: 1) Am 12.09.2015 gegen 00.00 h versuchte ein männlicher Beschuldigter in der EAE in Seeth die volljährige Geschädigte zu umarmen und zu küssen. Anzeige gemäß § 177 StGB wegen Verdachtes der sexuellen Nötigung. 2) Am 14.09.2015 gegen 18.00 h versuchte ein männlicher Beschuldigter in der Landesunterkunft Neumünster ein Kind zu küssen. Anzeige gemäß § 176 StGB wegen Verdachtes des sexuellen Missbrauchs von Kindern.