SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3444 18. Wahlperiode 15-10-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Techonologie Landesprogramm Arbeit – Ideenwettbewerb im Bereich Ernährungswirtschaft Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung hat im Rahmen des Landesprogramms Arbeit einen „Ideenwettbewerb für die Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Erprobung neuer Qualifizierungsmodule in speziellen Branchenkompetenzfeldern“ durchgeführt. Unter anderen wurde die Ernährungswirtschaft als besonders bedeutsamer Wirtschaftsbereich eingestuft. 1. Nach welchen Kriterien wurden die förderungswürdigen Projekte im Bereich Ernährungswirtschaft ausgewählt? Antwort: Die Auswahl der geförderten Projekte aus dem „Ideenwettbewerb für die Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Erprobung neuer Qualifizierungsmodule in speziellen Branchenkompetenzfeldern“ erfolgte entsprechend der mit dem Wettbewerb veröffentlichten Kriterien zur - Eignung des Projektträgers, - Projektkonzeption, - Projektfinanzierung. Drucksache 18/3444 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Projekte werden im Bereich der Ernährungswirtschaft in welcher Höhe über welchen Zeitraum gefördert? Welche Zielsetzung verfolgen diese Projekte ? Antwort: Für den Bereich der Ernährungswirtschaft wird das Projekt „foodRegio-QualiProgramm Innovationsmanagement“ der Wirtschaftsförderung LÜBECK GmbH über den Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2017 mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von 143.385 € gefördert. Das geförderte Projekt ist darauf ausgerichtet, die berufsbegleitende Qualifizierung von Beschäftigten aus den dem Cluster zugehörigen Unternehmen der Ernährungswirtschaft passgenau vorzubereiten und orts- wie betriebsnah anzubieten. Dabei ist vorgesehen, die Entwicklung der einzelnen Qualifizierungskonzepte in enger Zusammenarbeit der Unternehmen untereinander und mit wissenschaftlichen Einrichtungen in Schleswig-Holstein vorzunehmen. 3. Was hat den konkreten Ausschlag für die Auswahl der geförderten Projekte im Bereich Ernährungswirtschaft gegeben? Welche Vorteile haben diese Projekte aus Sicht der Landesregierung im Bereich der Qualifizierung gegenüber Projekten , die keinen Zuschlag bekommen haben? Antwort: Alle eingereichten Projektanträge wurden von einer fachkundigen Jury unter Anwendung der vorstehend genannten Auswahlkriterien bewertet und anhand einer erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge gebracht. Die Förderentscheidung erfolgte entsprechend dem Ranking im Rahmen der verfügbaren Fördermittel . Ausschlaggebend war die Rangfolge in der Jurybewertung. Die Entscheidung für das am besten geeignete Projekt bietet die Gewähr für eine bestmögliche Entwicklung, Implementierung und Erprobung entsprechender Qualifizierungsangebote für die jeweilige Branche. 4. Inwieweit und in welcher Form wurden bereits anerkannte Fortbildungseinrichtungen der deutschen Ernährungsindustrie mit Sitz in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels im Rahmen dieses Ideenwettbewerbs oder durch andere zielgerichtete Förderungen unterstützt? Antwort: Im Rahmen des Landesprogramms Arbeit und insbesondere aus dem „Ideenwettbewerb für die Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Erprobung neuer Qualifizierungsmodule in speziellen Branchenkompetenzfel- 3 dern“ wurden keine Fortbildungseinrichtungen der deutschen Ernährungswirtschaft gefördert. Das gilt auch für andere, zielgerichtete Förderungen des Landes. 5. Welche konkreten Pläne gibt es, etablierte Fortbildungseinrichtungen der deutschen Ernährungswirtschaft mit Sitz in Schleswig-Holstein durch geeignete Förderprogramme auf Grundlage eines durch Umfragen ermittelten Fortbildungsbedarfs zu unterstützen? Antwort: Der Landesregierung sind keine Pläne bekannt, etablierte Fortbildungseinrichtungen der deutschen Ernährungswirtschaft mit Sitz in Schleswig-Holstein auf der Grundlage eines durch Umfragen ermittelten Fortbildungsbedarfs zu unterstützen . 6. Welche Mittel aus Landesmitteln und aus dem ESF sind bereits konkret in die Fachkräfteberatungsinitiative und in das neu geschaffene Kompetenzcenter, das die Effizienz der Arbeit aller Fachkräfteberater überwachen soll, geflossen ? Antwort: Die Förderung des Beratungsnetzwerks Fachkräftesicherung umfasst für das Jahr 2015 Landesmittel in Höhe von 178.942 Euro sowie Mittel aus dem Landesprogramm Arbeit (unter Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland, ESF) in Höhe von 436.789 Euro. Das im Mai 2015 gestartete Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung wird 2015 mit 104.000 Euro Landesmitteln sowie 173.333 Euro aus dem Landesprogramm Wirtschaft (unter Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE) gefördert.