SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3446 18. Wahlperiode 15-10-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Techonologie Zustand des Radweges an der L119 zwischen Krempe und Steinburg 1. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige bauliche Ausgestaltung des Radwegs entlang der L119 zwischen Krempe und Steinburg sowie insbesondere innerhalb der Ortslage Grevenkop (Kreis Steinburg) und hält sie diesen Radweg für zeitgemäß? Antwort: Der Radweg an der Landesstraße L 119 ist zwischen Krempe und Steinburg größtenteils in einem zufriedenstellenden Zustand. Vereinzelt sind kleinere Absackungen und Querrisse feststellbar. Dies gilt auch für den Bereich der Ortslage Grevenkop, der sich an der L 119 befindet. Außerörtlich ist an einer Stelle der Radwegrand abgebrochen. Eine Reparatur dieser Stelle ist von der Straßenmeisterei Itzehoe für diesen Monat eingeplant. 2. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, den baulichen Zustand im Sinne der Verkehrssicherheit und der leichten Benutzung zu verändern? Drucksache 18/3446 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Hält die Landesregierung den Ausbau bzw. die Erneuerung des Radwegs für erforderlich? Falls ja, wann und in welchem Umfang? Falls nein, warum? 4. Welche Kosten würden ggfs. für einen verkehrssicheren und zeitgemäßen Ausbau bzw. Ersatzbau des Radwegs voraussichtlich anfallen? 5. Nach welchem Schlüssel und auf wen würden sich die anfallenden Kosten für einen zeitgemäßen und verkehrssicheren Ausbau verteilen? 6. Kann die Landesregierung einen Rückbau des Radweges zwischen Krempe und Steinburg inklusive der Ortslage Grevenkop ausschließen? Falls nein, warum nicht? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 2 bis 6 gemeinsam beantwortet: Wie im Landesstraßenzustandsbericht ausgeführt, müssen auch bei der Erhaltung des Radwegenetzes an Landesstraßen unter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel Prioritäten gesetzt werden. Die Erhaltung von Radwegen soll aus wirtschaftlichen Gründen im Regelfall im Zusammenhang mit der Erneuerung der Fahrbahn erfolgen, wenn die Radverkehrsanlage nach heutiger Bewertung verkehrsplanerisch noch erforderlich ist. Soweit die Erforderlichkeit nicht gegeben ist, wird keine Erhaltungsmaßnahme durchgeführt. Bei unwirtschaftlicher Unterhaltung und unzureichendem Standard hat unter Umständen auch ein Rückbau zu erfolgen. Kriterien für die verkehrsplanerische Einordnung sind im Wesentlichen die Einordnung im Landesweiten Radverkehrsnetz (LRVN) bzw. in einem vergleichbaren kreisweiten Radverkehrsnetz sowie die nachweisbare Nutzung des Radweges durch Radfahrende und die Verkehrsbelastung der Straße. Diese Kriterien sind für den Radweg an der L 119 zwischen Krempe und Steinburg nicht erfüllt. Daher sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf , den baulichen Zustand zu verändern und hält einen Ausbau bzw. die Erneuerung des Radwegs für nicht erforderlich. Eventuelle Kosten, die das Land Schleswig-Holstein als Baulastträger zu tragen hätte, können daher nicht beziffert werden.