SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3447 18. Wahlperiode 2015-10-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen Vorbemerkung: Die Verwaltungsvorschrift vom 10.09.2015 wurde in der Ausgabe des Amtsblattes Nr. 38 vom 21.09.2015 veröffentlicht. 1. Auf dem Flüchtlingspakt im Mai wurde die Schaffung von Koordinierungsstellen vereinbart. Wie viele Anträge zur Finanzierung sind inzwischen bei der Landesregierung eingegangen? Antwort: Mit Stichtag 12.10.2015 sind bislang zwei Anträge beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB) eingegangen. 2. Wie viele wurden für welche Kreise / kreisfreie Städte genehmigt zum jetzigen Zeitpunkt genehmigt? Antwort: Von den bisherigen zwei Anträgen für die Kreise Ostholstein und Plön sind beide genehmigt worden. Drucksache 18/3447 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. Wie viele wurden abgelehnt? Antwort: Keiner . 4. Aus welchem Grunde wurden sie abgelehnt? Antwort: Entfällt. 5. Zum Zeitpunkt des Erlasses der Verwaltungsvorschrift (4.1….“Gefördert werden 1,5 bzw. 2,5 Personalstellen je Kreis oder kreisfreier Stadt „). Sieht die Landesregierung vor, angesichts der weiter angestiegenen und weiter ansteigenden Zahl von Flüchtlingen die Stellenanzahl zu erhöhen? Wenn ja, wie viel Stellen werden nach Rücksprache mit den Kommunen für 2016 aufgestockt? Antwort: Die Koordinierungsstellen sollen konzeptionell bezogen auf die einzelnen Handlungsfelder des Flüchtlingspaktes und nicht einzelfallbezogen in Hinsicht auf die Anzahl der Flüchtlinge in den Kommunen arbeiten. Gefördert werden ausschließlich die unter Ziff. 3.2 der Richtlinie aufgelisteten Aufgaben. Kernpunkte der Tätigkeit sind die Bestandsaufnahme und Analyse der spezifischen integrationsorientierten Aufnahmestruktur vor Ort, die Zusammenarbeit in Grundsatzfragen der Aufnahme und Integrationssteuerung bei den kreisfreien Städten und Kreisen sowie der Kreise in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen und Erstellung einer Integrationslandkarte und eines Handlungskonzeptes zur integrationsorientieren Aufnahme von Flüchtlingen. Da die Koordinierungsstellen größtenteils erst seit kurzem ihre Tätigkeit aufgenommen haben, können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden, ob und in welchem Umfang die ansteigende Zahl von Flüchtlingen Auswirkungen auf die derzeitige zugewiesene Anzahl der Stellenzuweisungen für die Kreise und kreisfeien Städte haben wird. 6. Die Vorschrift tritt rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft. Unter 5.3. wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Bedeutet dies, dass trotz des erhöhten Bedarfs aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen die Kreise und kreisfreien Städte das Risiko eingehen müssen, die anfallenden Kosten selbst zu tragen? Antwort: Bei der Förderung der Koordinierungsstellen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes. Merkmal der Freiwilligkeit nach dem Zuwendungsrecht ist, dass hierfür kein Rechtsanspruch besteht (§§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung -LHO). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3447 7. Ist die Landesregierung bereit – und sieht die Landesregierung vor – angesichts der Neuschätzung der zu erwartenden Flüchtlinge die Richtlinie zu überarbeiten und mehr Personalstellen einzuplanen? a) Wenn ja, um wie viele Stellen? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die gegenwärtige Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2018 gültig. Es ist vorgesehen , im Herbst 2017 eine Bewertung über die Arbeit der Koordinierungsstellen durchzuführen und ggf. zu prüfen, ob die Richtlinie verlängert bzw. Inhalte angepasst werden müssen. Die Koordinierungsstellen sind verpflichtet, zweimal jährlich einen Erhebungsbogen über ihre Tätigkeit an das MIB zu übersenden . Die Auswertung des Erhebungsbogens dient als Grundlage für die Weiterentwicklung. 8. War die Durchführung und Anpassung Richtlinie Gegenstand der Beratung zwischen Landesregierung und Kommunen am 30.09.2015? Antwort: Nein.