SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3448 18. Wahlperiode 2015-10-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Zielerreichung der Energiewende Vorbemerkung Zur Zielerreichung der Energiewende (Strom und Wärme) bedarf es für den Umbau einer erfolgreichen und nachhaltigen Energiewirtschaft verlässliche und rechtssichere Rahmenbedingungen. Die Energiewirtschaft hat nach dem Energiewirtschaftsgesetz drei Hauptziele. Verfügbarkeit , Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Vorbemerkung der Landesregierung: Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche , effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht (§ 1 Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG). Eine Abstufung, Rangfolge oder Option, mit der die Einzelziele zu berücksichtigen sind, ergibt sich aus § 1 Absatz 1 EnWG nicht. Der Gesetzgeber des EnWG fordert die Gleichrangigkeit der Einzelziele und einen bestmöglichen Ausgleich zwischen ihnen. 1. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, inwieweit die schleswigholsteinische Energiewirtschaft seit dem beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie in 2011 diese Ziele im Vergleich zu der Zeit vor 2011 erfüllt hat? Falls ja, bitte ausführen. Falls nein, warum nicht? Drucksache 18/3448 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Eine Befugnis zum Monitoring über das Erreichen der in § 1 Absatz 1 EnWG genannten energierechtlichen Ziele bzw. eine Berechtigung zu einer entsprechenden Datenerhebung weist das EnWG explizit dem Bund zu. Aus der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das EnWG folgt, dass das Monitoring bzw. die Berichterstattung das Bundesgebiet betrifft und nicht auf die Hoheitsgebiete einzelner Bundesländer anzuwenden ist. Außerhalb des Regelungsbereichs des EnWG unterrichtet die Landesregierung den Landtag auf Basis von Berichtsaufträgen gleichwohl jährlich zur Junisitzung über Ziele, Maßnahmen und Monitoring im Bereich Energiewende und Klimaschutz. Bisher hat die Landesregierung dem Landtag drei Berichte „Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein - Ziele, Maßnahmen und Monitoring“ vorgelegt (LTDrucksache 18/889 vom 5.6.2013, LT-Drucksache 18/1985 vom 6.6.2014 und LTDrucksache 18/3074 vom 4.6.2015). Indikatoren und Daten zu Energiewende und Klimaschutz sind jeweils im Berichtsteil III enthalten. Auf diese Berichte sei verwiesen . 2. Welche Indikatoren werden für die Zielerfüllung der Energiewirtschaft nach dem Energiewirtschaftsgesetz in Schleswig-Holstein herangezogen? Bitte ausführlich erläutern. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Beabsichtigt die Landesregierung Initiativen auf Bundesebene zu ergreifen, die Einfluss auf die drei Hauptziele des Energiewirtschaftsgesetzes nehmen? Falls ja, welche Initiativen sind angedacht? Die Landesregierung plant keine Initiativen, die die zuletzt in der EnWG-Novelle in 2011 modifizierte Zwecksetzung des § 1 EnWG verändern könnten.