SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3455 18. Wahlperiode 26.10.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Baumaßnahmen an der Musikhochschule Lübeck 1. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse davon, welche Anträge auf Bau- und Umbaumaßnahmen die Musikhochschule Lübeck in den Jahren a) 2013 b) 2014 und c) 2015 an die GMSH gerichtet hat? Wenn ja, wie sehen diese Kenntnisse aus? Es wird darum gebeten, nach Jahren aufgelistet konkret aufzulisten, um welche Anträge es sich detailliert handelte? Antwort: Die Durchführung der Bauaufgaben des Landes erfolgt u. a. im Rahmen der Regelungen des „Handbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes Schleswig-Holstein - HBBau Schleswig-Holstein“. Im HBBau werden die einzelnen Verfahrensschritte und die zu beteiligenden Stellen für die großen Baumaßnahmen im Abschnitt E und für die kleinen Baumaßnahmen im Ab- Drucksache 18/3455 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 schnitt D dargestellt. Im Rahmen des HBBau-Verfahrens wurde von der Musikhochschule Lübeck als einzige Maßnahme im angefragten Zeitraum die „Erneuerung der elektronischen Schließanlage“ 2013 beantragt. Nach Klärung u. a. des Baubedarfes wurde die Maßnahme 2014 haushaltsmäßig anerkannt und befindet sich derzeit in der Ausführung . 2014 wurden Brandschutzmaßnahmen (Brandschutztüren etc.) in den von der Musikhochschule Lübeck genutzten Gebäuden (Große Petersgrube, Depenau, Obertrave ) durchgeführt und abgeschlossen. Die Maßnahme „Errichtung Flächendeckende Brandmeldeanlage“ befindet sich seit 2015 in der Ausführung. Im Frühjahr 2015 wurde auf der Grundlage des § 34 Haushaltsgesetz von der Musikhochschule Lübeck die Maßnahme „Schaffung von zwei Büroräumen“ angemeldet , die sich derzeit in der Ausführung befindet. 2. Besitzt die Landesregierung darüber hinaus Kenntnisse darüber, welche der beantragten bzw. angemeldeten Maßnahmen in den Jahren a) 2013 b) 2014 und c) 2015 durchgeführt wurden? Wie lange hat es um Durchschnitt gedauert, bis die Maßnahmen durchgeführt werden konnten? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, welche beantragten bzw. angemeldeten Anträge nicht durchgeführt wurden? Wenn ja, wird darum gebeten, aufgeschlüsselt nach Jahren detailliert darzustellen, um welche Maßnahmen es sich dabei handelt und warum diese nicht durchgeführt werden konnten? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3455 3 Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Geht die Landesregierung davon aus, dass alle beantragten bzw. angemeldeten Maßnahmen in einem angemessenen Zeitraum von der GMSH erledigt wurden? Antwort: Ja. .