SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3458 18. Wahlperiode 15-10-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens-Christian Magnussen und Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sachstand zum Hafen Friedrichskoog VI - Existenzbedrohung eines funktionierenden Sportbootclubs in Friedrichskoog Vorbemerkung der Fragestellenden: Wie der Marner Zeitung vom 29.09.2015 zu entnehmen war, soll der Sperrwerksbetrieb eingestellt sein. Der Sportbootsclub Friedrichskoog e.V. (SBC) mit seinen über 170 Mitgliedern engagiert sich seit vielen Jahren insbesondere im Jugendbereich und bringt sich bei Aktivitäten rund um den Hafen ein. Die Landesregierung hat mit dem Beschluss zur Schließung des Hafens Friedrichskoog dem SBC de facto die Existenzgrundlage entzogen. 1. Wie wird zurzeit die Zufahrt zum Hafen Friedrichskoog gewährleistet? Antwort: Eine Zufahrt ist nicht mehr möglich. Das Sperrwerk ist seit dem 1. Oktober (Beginn der Sturmflutsaison) geschlossen. Aufgrund des Zustandes wesentlicher für einen zuverlässigen Betrieb des Sperrwerkes benötigten Anlagenteile kann ein sicherer Winterbetrieb nicht mehr gewährleistet werden. Die Sturm- Drucksache 18/3458 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 flutsicherheit kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die Tore des Sperrwerkes geschlossen bleiben. 2. Wer bedient zu welchen Zeiten und mit welcher Dauer das Sperrwerk und aus welchen Gründen? Antwort: Eine Bedienung im Sinne einer Öffnung findet nicht mehr statt. 3. Wer wird von der Verwaltung über Veränderungen informiert? Antwort: Im Hinblick auf den Hafenbetrieb wurden, -wie in jedem Seehafen- Veränderungen im Hafenbetrieb, die sich auf die Schifffahrt auswirken können, in den Nachrichten für Seefahrer veröffentlicht. Im Übrigen werden die örtlichen Behörden und die Öffentlichkeit fortlaufend informiert. 3.1 Welche Veränderungen hat es seit dem Jahre 2012 zu wann und in welchen Bereichen gegeben? (Bitte eine chronologische Aufstellung) Antwort: Die Schließung des Hafens zum 01.06.2015 für den Schiffsverkehr wurde mit der Bekanntmachung für Seefahrer (Nr. 20/2015 (T)) von der Hafenbehörde im LKN-SH am 27.04.2015 bekannt gemacht. 3.2 Welche Perspektiven in ökonomischer, gesellschaftlicher und urbaner Hinsicht haben die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Friedrichskoog ? Antwort: 3 Eine umfassende Beantwortung dieser Frage ist im Rahmen einer kleinen Anfrage nicht möglich. Das Land hat die Gemeinde Friedrichskoog bei der Erstellung eines touristischen Entwicklungskonzeptes unterstützt und wird die Gemeinde Friedrichskoog im Rahmen bestehender Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung touristischer Projekte unterstützen. 4. Gibt es zwischen der Landesregierung und deren nachgeordneten Verwaltungsstellen Vereinbarungen mit dem Betreiber der Werft über einen Weiterbetrieb des Sperrwerkes, damit Schiffe zur Werft kommen? Antwort: Nein. Das Land hat in dem Zeitraum, in dem das Öffnen der Sperrwerkstore aus entwässerungstechnischen Gründen erforderlich und sicherheitstechnisch noch möglich war, das Befahren des ehemaligen Hafens mit Wasserfahrzeugen auf eigene Gefahr geduldet. 4.1 Wenn ja, welchen Inhalt hat diese Vereinbarung? 4.2 Wenn ja, weshalb werden Sportboote von einer Regelung zum Einfah- ren in den Hafen ausgenommen? 4.3 Wenn nein, wie will die Landesregierung und die ihr nachgeord- neten Verwaltungsstellen künftig das Einfahren von Sportbooten er- möglichen und zu welchen Konditionen? Antwort: Ein Befahren ist nicht mehr möglich (siehe Antwort zu 1.). 5. Liegt der Landesregierung das touristische Entwicklungskonzept der Gemeinde Friedrichskoog vor? Antwort: Drucksache 18/3458 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Ja. 5.1 Wenn ja, seit wann liegt es der Regierung vor? Antwort: Das Tourismusentwicklungskonzept Friedrichskoog wurde am 12. August 2014 fertiggestellt und danach zeitnah dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie übermittelt. 5.2 Wenn ja, sind die konzeptionellen Ansätze des SBC ein Bestandteil des Entwicklungskonzeptes? Antwort: Die Erstellung eines Tourismusentwicklungskonzepts ist eine Angelegenheit der Gemeinde. Inwieweit der SBC Gelegenheit hatte, sich in den Prozess der Erstellung des Tourismusentwicklungskonzepts einzubringen, ist der Landesregierung nicht bekannt. 5.3 Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ein touristisches Ent- wicklungskonzept im Dialog mit den Betroffenen erarbeitet werden muss und dass das Sperrwerk für den Übergang bis zur erfolgreichen Realisierung eines touristischen Konzeptes geöffnet bleiben sollte? Antwort: Wie unter Frage 5.2 dargestellt, ist die Erstellung eines touristischen Entwicklungskonzeptes und der dazugehörige Beteiligungsprozess eine Angelegenheit der Gemeinde. Das Land kann hier ausschließlich beratend, unterstützend und fördernd tätig werden. Eine Offenhaltung des Sperrwerkes während des kommenden Winterhalbjahres ist aus Gründen der Sturmflutsicherheit nicht möglich. 5 5.4 Wenn nein, weshalb nicht und welche Alternativen sieht die Landesre- gierung für ein weiteres Vorgehen? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 5.3. 5.5 Hat die Landesregierung ihre Ankündigung, der Gemeinde Friedrichs- koog Fördermittel für die Entwicklung touristischer Ziele zu gewähren, bereits realisiert? Antwort: Das Land hat die Erstellung des Tourismusentwicklungskonzepts für Friedrichskoog finanziell unterstützt und weitere Hilfen zur Förderung touristischer Projekte in Aussicht gestellt. Ferner wurde in Aussicht gestellt, auch Kosten für ein Umsetzungsmanagement für zwei Jahre zu fördern. Die Gewährung von weiteren Fördermitteln setzt entsprechende Förderanträge der Gemeinde voraus. Diese liegen derzeit noch nicht vor. 5.5.1 Wenn ja, wann, in welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel zu welchen Förderkriterien? Antwort: Das Tourismusentwicklungskonzept Friedrichskoog wurde aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft mit 20.880 Euro finanziert. 5.5.2 Wenn nein, weshalb nicht und zu wann kann die Gemeinde Friedrichskoog mit Landesfördermitteln in welcher Höhe planen? Antwort: Drucksache 18/3458 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Über die Gewährung weiterer Fördermittel kann erst nach Vorlage weiterer Förderanträge entschieden werden. 5.6 Welche Folgekosten entstehen der Gemeinde Friedrichskoog für die Unterhaltung des Hafens und wie hoch ist der monetäre Anteil des Landes daran? (Bitte auch die Kostenstellen benennen) Antwort: Diese Frage kann erst nach Erstellung einer städtebaulichen Planung beantwortet werden. Erst dann ist klar, welche Unterhaltungskosten anfallen werden . Auch über die Frage eines Landesanteiles kann aus diesem Grunde keine Aussage getroffen werden. 6. Hat die Landesregierung in ihre Erwägungen mögliche Folgen für den Betrieb des Sportboothafens und Auswirkungen auf den SBC berücksichtigt? Antwort: Alle im Rahmen des Einziehungsverfahrens vorgebrachten Einwendungen wurden berücksichtigt. 6.1 Wenn ja, mit welcher Folgenabschätzung? Antwort: Mit der Einziehung des Hafens verliert der SBC die Möglichkeit, Bootssport in Elbe und Nordsee auszuüben. 6.2 Wenn nein, welchen Stellen des organisierten Sports (SBC, Landessportverband , Segler-Verband Schleswig-Holstein, Kreissportverband Dithmarschen) wurden wann um eine Stellungnahme gebeten und wel- chen Inhalt haben diese Stellungnahmen? 7 Antwort: Im Zeitraum vom 26. April 2012 bis zum 29. Mai 2012 erhielten Bürger und andere Stellen die Möglichkeit, die Begründung der Einziehungsabsicht einzusehen und daran anschließend bis zum 12. Juni 2012 schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Der SBC hatte vorgetragen, dass der Verein durch die Hafeneinziehung in seiner Existenz bedroht sei und generell der Bootssport nicht mehr ausgeübt werden könne. Auch werde ein Verlust von Vermögenswerten des Vereines eintreten. Der Verein schätzte die Verkehrsbedeutung des Hafens anders ein als das Land. Auch wurden Verfahrensfragen und sonstige, nicht vereinsspezifische Argumente gegen eine Hafeneinziehung vorgetragen. 7. Ist der Landesregierung bewusst, dass durch die Schließung des Hafens der SBC nach 35 Jahren Bestehen des Vereins vor dem drohenden Aus steht? 7.1 Wenn ja, was beabsichtigt die Landesregierung im Interesse des Sports dafür zu tun, mögliche Alternativen zu entwickeln? 7.2 Wenn nein, weshalb nicht? Antwort: Die Ausübung des Wassersports ist nicht an die Existenz des Hafens Friedrichskoog gebunden. Ob der Verein sich infolge der Hafeneinziehung auflösen wird, kann das Land nicht beurteilen. Dies ist eine Entscheidung der Mitgliederversammlung .