SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3465 18. Wahlperiode 21.10.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Studentenwohnheimplätze 1. Wie hat sich die Zahl der Studierendenwohnheimplätze an den Standorten Kiel, Lübeck und Flensburg während der letzten fünf Jahre entwickelt? Antwort: Die Zahl der Studierendenwohnheimplätze an den Standorten Kiel, Lübeck und Flensburg hat sich laut der Statistischen Übersicht des Deutschen Studentenwerks wie nachstehend aufgeführt entwickelt. 2011 2012 2013 2014 2015 Kiel 2225 2225 2225 2225 2280 Lübeck 631 631 631 631 628 Flensburg 361 361 361 361 361 Quelle: „Wohnraum für Studierende“, Deutsches Studentenwerk, Berlin (Erhebungsstichtag 01.01. des jeweiligen Jahres) Drucksache 18/3465 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Pläne für die Zukunft gibt es von Seiten der Landesregierung, um den Studierenden mehr Wohnheimplätze zur Verfügung zu stellen? Antwort: Das Land unterstützt Investoren durch die vergünstigte Bereitstellung von Grundstücken im Wege des Erbbaurechts und die Schaffung der notwendigen Infrastruktur. So konnten durch den Zuschuss des Landes (rd. 1,4 Mio. €) beispielsweise 2013/2014 die Edo-Osterloh-Häuser des Studentenwerks Schleswig-Holstein um zusätzliche Wohnheimplätze erweitert werden. Durch landesseitige Investitionen in die Infrastruktur (600 T€) wird es dem Studentenwerk Schleswig-Holstein ermöglicht, einen Neubau mit 113 Plätzen auf dem Campus Flensburg zu errichten. Neben einzelnen gesonderten Initiativen, wie beispielsweise die Förderung des Projektes „Wohnen für Hilfe“ des Studentenwerks Schleswig-Holstein, unterstützt das Land auch den Erhalt von Wohnheimplätzen durch Sanierungszuschüsse. Dafür und für die Infrastrukturmaßnahme in Flensburg wurden bzw. werden Haushaltsmittel in folgender Höhe aufgewendet: 2013 600 T€ 2014 1.068 T€ 2015 2.076 T€ (Soll) Im Rahmen der Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge auf den Hochschulliegenschaften in Kiel, Flensburg und Heide werden die Nachnutzungsbedarfe der Hochschulen für Studentisches Wohnen bei der Planung einbezogen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Wohnsituation der Studierenden? Antwort: In Schleswig-Holstein stehen 3.452 öffentlich geförderte Wohnheimplätze zur Verfügung. Bei rd. 51.400 Studierenden im Wintersemester 2014/2015. entspricht dies einer Unterbringungsquote von rd. 7 %. Bundesweit liegt die Unterbringungsquote bei durchschnittlich 10 %. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3465 3 Das Angebot an öffentlich geförderten Wohnheimplätzen wird ergänzt durch die Angebote privatwirtschaftlicher Wohnheimträger und Wohnungsunternehmen sowie durch Wohnpartnerschaften, wie z. B. in dem vom Studentenwerk Schleswig-Holstein unterstützten Wohnprojekt „Wohnen für Hilfe“. In der Vergangenheit konnten die unmittelbar vor Semesterbeginn bestehenden langen Wartelisten bei den Wohnheimträgern nach drei bis vier Wochen aufgelöst werden . Grund hierfür waren u. a. Mehrfachbewerbungen und geänderte Prioritäten der Studierenden.