SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3469 18. Wahlperiode 2015-10-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Befriedigung sonn- und feiertagsrechtlicher Bedürfnisse in Spielbanken Vorbemerkung des Fragestellers: In der Bekanntmachung des Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 16. September 2015 (IV 347 – 113.2/5) wird die Öffnung von Wettbewerbsvermittlungsstellen bzw. Wettvertriebsstätten an Sonn- und Feiertagen verboten, „da dies nicht der Befriedigung sonn- und feiertagsrechtlicher Bedürfnisse dient und somit dem Wesen des Sonn- und Feiertags widerspricht.“ Ist eine vergleichbare Regelung auch für die Präsenzspielbanken und deren Zweigstellen gem. § 1 Spielbankgesetz des Landes Schleswig-Holstein geplant? Wenn ja, wann und wie soll dies umgesetzt werden? Wenn nein: Inwieweit befriedigen Spielbanken sonn- und feiertagsrechtliche Bedürfnisse? Antwort: Nein. Aus Sicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten dienen Spielbanken der Abdeckung des Spielbedürfnisses der Bevölkerung und der Kanalisierung des Spieltriebs in erlaubte und überwachte Angebote und stellen so die Grundversorgung der Bevölkerung und Bedürfnisse der Freizeitgestaltung sicher.