SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3481 18. Wahlperiode 15-10-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Begleitung des Operationellen Programms durch den DGB Nord: Projektabwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Ausweislich Umdruck 18/4779 Seite 12 hat der DGB Nord am 26.03.2015 eine Förderung aus EFRE- und Landesmitteln in Höhe von 106.361 Euro für das Projekt "Unterstützung bei der Begleitung des OP EFRE Schleswig-Holstein 2014 - 2020" erhalten . 1. Welches Gesamtvolumen hatte das Projekt und wie hoch ist der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers? Antwort: Die Fragen 1, 2, 3 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Der DGB Bezirk Nord vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Begleitausschuss für das Operationelle Programm (OP) EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 und wird für die Begleitung des OP EFRE gefördert . Der Bewilligungszeitraum begann am 1. Februar 2015 und endet am 31. Dezember 2017. Die Aufgaben als Maßnahme der Technischen Hilfe für die Umsetzung des OP EFRE sind im Wesentlichen die Unterstützung des DGB-Vertreters bei Wahrnehmung der Arbeitnehmendeninteressen in der Arbeit des Begleitausschusses und seiner Teilgremien, die Unterstützung des Drucksache 18/3481 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 EFRE-Einsatzes insgesamt, insbesondere bei Evaluierung des OP EFRE, sowie Informationsmaßnahmen zur Begleitung des OP EFRE. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen insgesamt 118.179 Euro; davon sind 105.517 Euro Personalausgaben und 12.662 Euro Sachausgaben. Der Eigenanteil des DGB Bezirk Nord beträgt 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (11.818 Euro). 2. Welcher Aufwand (Personal- und Sachkosten) ist beim Zuwendungsempfänger entstanden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Was waren die konkreten Aufgaben des Zuwendungsempfängers bei der Begleitung des OP EFRE? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Welche konkreten inhaltlichen Beiträge hat der Zuwendungsempfänger für die Aufstellung des Operationellen Programms und der daraus zu erarbeitenden Förder-Richtlinien für die einzelnen Programme geleistet? Antwort: Die Fragen 4, 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Wie im Operationellen Programm EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 dargestellt (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/foerderprogramme/MWAVT/efre_inSH_2014_2020.html), sind die für das OP relevanten Partner (u.a. Wirtschafts- und Sozialpartner, Vertreter für die Querschnittsziele, kommunale und regionale Ebene) im Programmierungsprozess und bei Einführung, Umsetzung, Monitoring und Evaluation des Operationellen Programms beteiligt. Zentrales Gremium für diese Aufgaben- und Interessenswahrnehmung ist der Begleitausschuss. Der DGB Bezirk Nord war als Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mitglied im Begleitausschuss für das Operationelle Programm EFRE Schleswig-Holstein 2007-2013 (das die Übergangsphase in die aktuelle Förderperiode mitgestaltet hat) und ist auch im Begleitausschuss für das Operati- 3 onelle Programm EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 und seiner Teilgremien (Lenkungsgruppe und Landesweites Empfehlungsgremium) vertreten. Die Aufgaben des Begleitausschusses sind in den Artikeln 49 und 110 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vom 17.12.2013 (Allgemeinen Verordnung) dargestellt. Gemäß Artikel 110 prüft der Begleitausschuss u.a. die für die Auswahl der EFRE-Vorhaben verwendete Methodik und Kriterien. Dazu gehören die Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die Unterstützung durch den EFRE im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft (AFG LPW) und die einzelnen Förderrichtlinien. Die EFRE-Verwaltungsbehörde stellt die Beratungsunterlagen allen Mitgliedern des Begleitausschusses und seiner Teilgremien zur Verfügung. Der DGB Bezirk Nord hat im Rahmen seiner Stellungnahmen zu den Richtlinienentwürfen u. a. Anmerkungen zur Verankerung des Themenbereichs „Gute Arbeit“ gemacht. Darüber hinaus ist die Mitwirkung des Begleitausschusses bei einzelnen Bewilligungen nicht vorgesehen. Das Landesweite Empfehlungsgremium spricht Empfehlungen zu EFRE-Vorhaben mit einem Fördervolumen über 500.000 Euro aus. Basis dafür sind die vom Begleitausschuss gebilligten AFG LPW. 5. Wie erfolgte die organisatorische Einbindung des Zuwendungsempfängers in die Arbeit der Landesregierung bei der Aufstellung des OP EFRE und der daraus entwickelten Förder-Richtlinien? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Ist die Mitwirkung bei konkreten Förderentscheidungen aus Förderprogrammen des Operationellen Programms Bestandteil des Projektes und wie sieht ggfs. die Einbindung des Zuwendungsempfängers bei konkreten Bewilligungen von Fördermitteln aus? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4. 7. Auf welche Dauer ist dieses Projekt angelegt und welche Kosten entstehen aus einer Förderung dieses Projektes in den kommenden Jahren bis zur Beendigung des Projektes? Drucksache 18/3481 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 8. Hat die Landesregierung die Öffentlichkeit durch Pressemitteilung über die Bewilligung dieses Projektes informiert, wie es sonst bei Projektförderungen üblich ist? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Zu der Projektförderung wurde keine Presseinformation der Landesregierung veröffentlicht. Presseinformationen zu Bewilligungsbescheiden erfolgen anlassbezogen und nicht automatisch.