SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3482 18. Wahlperiode 30.10.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Ende September wurden Verbesserung bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Der Gesetzentwurf soll am 01. November 2015 in Kraft treten. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen dafür 350 Millionen Euro zur Verfügung. 1. Ist der Landesregierung bereits bekannt, wie viel Geld das Land und die Kommunen Schleswig-Holsteins aus dem Gesetz zum besseren Schutz von Flüchtlingskindern erhalten? Wenn ja, bitte die Verteilung auflisten. Antwort: Das Land Schleswig-Holstein wird entsprechend dem Königsteiner Schlüssel einen Anteil von 11,9 Millionen Euro erhalten. Drucksache 18/3482 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Hat die Landesregierung bereits Pläne, wie sie die zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen wird? Wenn ja, wofür sollen die Mittel eingesetzt werden? Wie viele Mittel sollen an die Kommunen weitergeleitet werden? Antwort: Das Land erstattet als überörtlicher Träger der Jugendhilfe den Jugendämtern die Kosten der Unterbringung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge. Aufgrund der steigenden Zahlen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge steigen auch die Kosten, die das Land an die örtlichen Träger der Jugendhilfe gemäß § 89d SGB VIII zu erstatten hat. Diese Kosten werden voraussichtlich von 25,5 Millionen Euro (Soll 2015) auf 65 Millionen Euro in 2016 ansteigen. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, eine Aufnahmequote (§ 42c SGB VIII im Gesetzentwurf) mit anderen Bundesländern zu vereinbaren? Antwort: Die gesetzlich vorgesehene Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel sichert aus Sicht der Landesregierung eine angemessene bundesweite Verteilung .