SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3486 18. Wahlperiode 3. November 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Einsatz von Finanzbeamten in Erstaufnahmeeinrichtungen Vorbemerkung des Fragestellers: Im Bericht des Hamburger Abendblattes vom 7.10.2015 „Vom Steuerfahnder zum Flüchtlingshelfer“ heißt es, dass Finanzbeamte des Landes als Flüchtlingshelfer in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster tätig sind. 1. Wie viele Finanzbeamtinnen und -beamte aus welchen Finanzämtern sind in welchen Erstaufnahmeeinrichtungen über welchen Zeitraum als Helfer tätig? Antwort: Es sind insgesamt 12 Finanzbeamtinnen und –beamte als Helfer/innen in Erstaufnahmeeinrichtungen tätig. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Drucksache 18/3486 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2    Finanzamt  Einsatzort  Zeitraum  1  Itzehoe  LfA Neumünster  14.09.15 ‐ 06.11.15  2  Kiel‐Nord, GuK‐ BP  LfA Neumünster  14.09.15 ‐ 06.11.15  3  Kiel‐Süd  LfA Neumünster  14.09.15 ‐ 06.11.15  4  Bad Segeberg  Boostedt  14.09.15 ‐ 06.11.15  5  Elmshorn  LfA Neumünster  14.09.15 ‐ 06.11.15  6  Bad Segeberg  Boostedt  14.09.15 ‐ 06.11.15  7  Bad Segeberg  Boostedt  14.09.15 ‐ 06.11.15  8  Pinneberg  LfA Neumünster  14.09.15 ‐ 06.11.15  9  Dithmarschen  LfA Neumünster  14.09.15 ‐ 06.11.15  10  Kiel‐Süd  LfA Neumünster  14.09.15 ‐ 06.11.15  11  Neumünster  LfA Neumünster  05.10.15 – 27.11.15  12  Lübeck  EAE Lübeck  19.10.15 – 11.12.15  2. Wie wirkt sich der Einsatz der in Frage 1 genannten Finanzbeamtinnen und – beamte auf die Arbeit, Prozesse und Ergebnisse der jeweiligen Finanzämter aus? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3486 3 Antwort: Die Dienststellenleiter/innen haben die Vertretung der entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisiert. Die vor Ort verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennen die Notwendigkeit des Einsatzes im Rahmen der Flüchtlingshilfe und leisten ihren Beitrag durch die Übernahme der Arbeit der Entsandten. Dieses führt zu einer Mehrbelastung der Mitarbeiter/innen in den Finanzämtern. 3. Hat der Einsatz der Finanzbeamtinnen und –beamte als Flüchtlingshelfer Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer von Steuerklärungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Insgesamt sind 12 Mitarbeiter/innen der Finanzämter im Einsatz. Aus dem Bereich der direkten Bearbeitung von Steuererklärungen stammen 5 Mitarbeiter /innen. Insgesamt sind in der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein ca. 1700 Mitarbeiter/innen mit der direkten Bearbeitung von Steuererklärungen beschäftigt (Arbeitnehmerveranlagung, gewerbliche Veranlagung, Körperschaftsteuerveranlagung , Rechtsbehelfsbearbeitung, Umsatzsteuervoranmeldungen , Bearbeitung in den Ausbildungsbezirken). Insofern ist die Auswirkung des Einsatzes von Mitarbeiter/innen der Steuerverwaltung auf die Erledigung der Fallzahlen sehr gering. Es ist erkennbar, dass eine Unterstützung über den geplanten 8- Wochenzeitraum hinaus erforderlich ist. Zunächst ist beabsichtigt, die jetzigen Unterstützer/innen für ca. 4 Wochen weiter zu entsenden. Bei einer weiteren erforderlichen Unterstützung soll das eingesetzte Personal getauscht werden, auch um die Belastungen auf mehr Schultern zu verteilen. 4. Dem Pressebericht war zu entnehmen, dass es von Seiten des Ministeriums ein Angebot an die Beamtinnen und Beamte gab, sich zu engagieren. Wie ist dieses Angebot konkret ausgestaltet? Antwort Mit Schreiben vom 03.09.2015 haben Ministerin Heinold und Staatssekretär Dr. Nimmermann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ressort des Finanzministeriums um freiwillige Unterstützung bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen gebeten (s. Anlage) 5. Sind neben dem Finanzministerium auch andere Ministerien des Landes mit einem Angebot an die jeweiligen Beamtinnen und Beamten herangetreten, sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder dergleichen zu engagieren? Wenn ja, welche Ministerien und wie viele Beamtinnen und Beamte aus welchen Drucksache 18/3486 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Fachbereich haben das jeweilige Angebot über welchen Zeitraum angenommen ? Antwort: Das fachlich zuständige MIB einschließlich der Landespolizei trägt den größten Umfang an Unterstützungsmaßnahmen für das Landesamt für Ausländerangelegenheiten . Die ersten Kräfte des MIB und der Landespolizei sind im August mit Aufruf der besonderen Aufbauorganisation eingebunden worden. Die Staatskanzlei sowie alle Ministerien wurden im September vom MIB angeschrieben und gebeten, Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte temporär für die Unterstützung bei der Aufnahme der Flüchtlinge zu stellen. Zur weiteren Unterstützung sind derzeit neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Finanzministerium Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus folgenden Ministerien eingesetzt - Staatskanzlei (4 MA, StK Allg. Verwaltung) - Ministerium für Justiz, Kultur und Europa (2 MA Ministerium, 1 MA JVA, 1 MA im Ruhestand) - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (1 MA, Ministerium/Forstverwaltung) - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (2 MA Ministerium , 3 MA Straßenbauverwaltung) - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung (6 MA, Allg. Verwaltung/LAsD in Neumünster). Je nach Abkömmlichkeit an ihren originären Arbeitsplätzen folgten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den anderen Ressorts zu unterschiedlichen Terminen im September und Oktober. Ihre Verwendungen dauern noch an. Grundsätzlich sind durchgehende Verwendungszeiträume von zwei bis drei Monaten vorgesehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Regelfall durch die jeweils zuständigen Dienststellen befristet für die Wahrnehmung der Aufgaben für das Landesamt abgeordnet. Es liegen aus den Häusern darüber hinaus weitere Interessensbekundungen vor, die zu einem späteren Zeitpunkt u.a. zur Ablösung derzeit eingesetzter Kräfte berücksichtigt werden sollen.