SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3489 18. Wahlperiode 2015-11-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Einsatz von Sicherheits- bzw. Wachdiensten an den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes - Nachfrage zu Drs. 18/3391 Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung erklärte bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drs. 18/3391, „[ü]ber die Relation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [der Sicherheitsbzw . Wachdienste] zu der aktuellen Belegung mit Asylbegehrenden werden keine Statistiken erhoben“. 1. Liegen der Landesregierung zu den Stichtagen 01. Januar, 01. März, 01. Mai, 01. Juli und 01. Oktober 2015 Zahlen über die jeweils aktuelle Belegungssituation der Erstaufnahmeeinrichtungen im Land Schleswig-Holstein vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja: Bitte diese Zahlen tabellarisch aufführen. Antwort: Die Belegung in Personen zu den genannten Stichtagen stellt sich wie folgt dar: 01. Januar 01. März 01. Mai 01. Juli 01. Oktober 686 781 792 1.324 11.635 Drucksache 18/3489 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Falls 1. bejaht wurde: Was hat die Landesregierung bei der Beantwortung der Frage 3 in Drs. 18/3391 daran gehindert, wie vom Fragesteller erbeten, eine Relation zwischen Mitarbeitern der Sicherheits- bzw. Wachdienste und Asylbegehrenden in den jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen zu errechnen? Antwort: Maßgeblich für den Personaleinsatz ist die den Ausschreibungen für die Wachdienste zugrundeliegende Regelunterkunftskapazität der jeweiligen Liegenschaft sowie die wahrzunehmenden Funktionen des Bewachungspersonals. Soweit die Regelunterkunftskapazität signifikant und nachhaltig ansteigt, erfolgt im Wege der Nachausschreibung eine Personalverstärkung. Je nach den aktuellen Entwicklungen der Zugangszahlen unterliegen die Belegungszahlen stellenweise täglichen erheblichen Schwankungen; eine statistische Erhebung der Relation von Bewachungspersonal und Bewohner nach Stichtagen wäre willkürlich gegriffen. Da der Relation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachdienstes zu der aktuellen Belegung mit Asylsuchenden nach diesem Modell keine Bedeutung zukommt und insoweit wie in der Drs. 18/3391 bereits dargelegt, keine Statistiken erhoben werden, wurde auf eine Berechnung verzichtet. 3. Wann ist mit dem Abschluss der in Drs. 18/3391 von der Landesregierung angesprochenen „Prüfung der rechtlichen Konsequenzen“ des Verstoßes gegen das TTG zu rechnen? Antwort: Zwecks Klärung der erforderlichen Verfahrensschritte und Vorbereitung einer Entscheidung über Art und Umfang der zu erfolgenden Sanktionierung steht das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten in engem Kontakt zu dem für das Tariftreue - und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie. Mit Ergebnissen wird Ende der 45. Kalenderwoche gerechnet. 4. Was sind die in Drs. 18/3391 in der Beantwortung der Frage 1 genannten „weitere [n] kurzfristig bekanntgewordene[n] angebliche[n] Sachverhalte“ in der Zusammenarbeit mit der Firma „Secura Protect“? Antwort: Neben dem Bekanntwerden des Verstoßes gegen das TTG wurde behauptet, dass Mitarbeiter des Bewachungsunternehmens in Boostedt angehalten würden, gegen geltende Arbeitszeitvorschriften zu verstoßen. Auf Vorhalt durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) versicherte secura protect Nord GmbH am 28. Oktober 2015 die Beachtung der einschlägigen Arbeitszeitvorschriften. Mehrarbeit erfolge stets auf freiwilliger Basis. Zum Zwecke der Überprüfung wird das Unternehmen dem LfA künftig auf Wunsch Schichtpläne zur Verfügung stellen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3489 3 Darüber hinaus bestanden Anhaltspunkte dafür, dass in den Liegenschaften Albersdorf und Kellinghusen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt wurden, die straffällig geworden sind. Nach inzwischen erfolgter Überprüfung von rd. 300 Beschäftigten der secura protect Nord GmbH durch das Landeskriminalamt wurden 65 Personen identifiziert, deren Beschäftigung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untersagt wurde.