SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3490 18. Wahlperiode 15-10-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörn Arp und Hartmut Hamerich (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Lärmschutz entlang der Fehmarnbelt-Schienenhinterlandanbindung Vorbemerkung Der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Verbraucherschutz Dr. Nägele sagte am 13.Oktober 2015 im Rahmen der Podiumsdiskussion zur Fehmarnbeltquerung in Eutin: „Wir helfen mit Landesmitteln. Dort, wo der Lärmschutz optimierbar ist, werden wir den betroffenen Kommunen helfen.“ Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie muss nach Auffassung der Landesregierung ein moderner und innovativer Lärmschutz für die Trasse der Fehmarnbelt-Schienenhinterlandanbindung ausgestaltet werden? Antwort: Der Lärmschutz für die Schienenhinterlandanbindung der Festen Femarnbeltquerung muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. 2. In welcher Höhe will das Land insgesamt Landesmittel für die Optimierung des Lärmschutzes an der Trasse der Fehmarnbelt-Schienenhinterlandanbindung zur Verfügung stellen und wie will sie dies im Haushalt des Landes abbilden? Drucksache 18/3490 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die Planung und Finanzierung des gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzes obliegt der Vorhabenträgerin, der Deutschen Bahn AG. Eventuelle „Lücken “ im Lärmschutz, die im Verlauf der weiteren Planungen deutlich werden, müssen bewertet werden. Erst dann können Beträge ermittelt und etatisiert werden. 3. Welche Mittel und in welcher Höhe stehen über den Schleswig-Holstein-Fonds für begleitenden Lärmschutz an der Trasse zur FehmarnbeltSchienenhinterlandanbindung zur Verfügung? Antwort: Der Schleswig-Holstein-Fonds wurde im Jahr 2009 abgewickelt. 4. Mit welchen Haushaltsmitteln in welcher Höhe plant die Landesregierung, zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen über den gesetzlichen Lärmschutz hinaus an der Trasse zur Fehmarnbelt-Schienenhinterlandanbindung zu finanzieren? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.