SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3496 18. Wahlperiode 2015-11-04 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Zukunft der Wasserschutzpolizeistationen Büsum und Heiligenhafen 1. Wie viele Personalstellen sind derzeit den Dienststellen der Wasserschutzpolizei (WSP) in Büsum und in Heilgenhafen jeweils zugewiesen? Antwort: Für den Bootspräsenzdienst Büsum sind 8 Planstellen und für den Bootspräsenzdienst Heiligenhafen 7 Planstellen zugewiesen. 2. Wie viele Personalstellen von welchen anderen WSP-Dienststellen werden für die personelle Ausstattung der WSP-Dienststellen in Büsum und Heilgenhafen jeweils eingesetzt? Antwort: Es werden keine zusätzlichen Planstellen von anderen Dienststellen für die personelle Ausstattung der oben genannten WSP-Dienststellen eingesetzt. 3. Wie und zu welchen Zeiten besteht bei den WSP-Dienststellen in Büsum und Heiligenhafen Präsenzdienst und wie wird diese Präsenz dauerhaft sichergestellt? Drucksache 18/3496 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Der Präsenzdienst in Büsum wird von der WSP-Station Husum sichergestellt. Die tatsächliche Präsenz vor Ort in Büsum richtet sich nach der polizeifachlichen Schwerpunktsetzung der WSP-Station Husum und wird zusätzlich im Einsatzfall von dort hergestellt. Der Präsenzdienst in Heiligenhafen wird von der WSP-Station Fehmarn sichergestellt. Die tatsächliche Präsenz vor Ort in Heiligenhafen richtet sich nach der polizeifachlichen Schwerpunktsetzung der WSP-Station Fehmarn und wird zusätzlich im Einsatzfall von dort hergestellt. Eine dauerhafte Präsenz vor Ort wird somit grundsätzlich nicht geleistet. 4. Welche langfristigen Planungen bestehen seitens der Landesregierung/ Landespolizei für die WSP-Stationen in Büsum und Heiligenhafen? Antwort: Die Aufgabenwahrnehmung der WSP an den beiden Standorten wird kontinuierlich dokumentiert und erstmalig nach Ablauf des Jahres 2016 evaluiert.