SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3497 18. Wahlperiode 4. November 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Grundstücksankauf für Erstaufnahmeeinrichtung in Lübeck 1. Hat das Land für die Schaffung einer Erstaufnahmeeinrichtung in der Hansestadt Lübeck ein Grundstück erworben? Antwort: Ja, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtags . Wenn ja: 1.1. Um welches Grundstück handelt es sich? (bitte genaue Angaben zur Lage und Grundstücksgröße nebst Flurkartenauszug) 1.2. Wurde ein Wertgutachten über den Wert des Grundstückes erstellt? 1.3. Zu welchem Preis wurde das Grundstück erworben? Antwort: zu 1.1. Gemarkung Genin, Flur 3, Flurstücke 46/34 und 51/34 in Ge- samtgröße von 17.384 m² (siehe Anlage). zu 1.2. Ja. zu 1.3. 1.250.000 €. Wenn nein: 1.4. Ist der Kauf eines Grundstückes beabsichtigt? Wurden bzw. werden hierzu Verhandlungen geführt? Wann ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages zu rechnen?