SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 35 18. Wahlperiode 2012-07-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Strukturfonds 1. Mit welchen Maßnahmen wird sich die Landesregierung konkret in die Verhandlungen um die Neuordnung der ab 2014 gültigen Strukturfondsförderung einbringen? Antwort zu Frage 1: Die Europäische Kommission hat am 29.06.2011 ihre Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 - 2020 (MFR) und am 06.10.2011 das Legislativpaket für die Ausgestaltung der künftigen Kohäsionspolitik vorgelegt. Schleswig-Holstein hat bereits im März 2010 erste Eckpunkte zur Debatte über die Strukturfondsreform formuliert und dem Landtag mitgeteilt (Drs. 17/341 vom 02.03.2010). Darüber hinaus hat die Landesregierung (das MWAVT für den EFRE) an den Stellungnahmen der deutschen Länder mitgewirkt, insbesondere zu:  der Bund-Länder-Stellungnahme zum Fünften Kohäsionsbericht vom 15.10.2010,  den Stellungnahmen des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission zur Überprüfung des EU-Haushalts (BR-Drs. 667/10 vom 17.12.2010),  dem Verordnungsvorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 - 2020 (BR-Drs. 399/11 vom 14.10.2011), Drucksache 18/ 35 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2  dem Bundesratsbeschluss zum Vorschlag für eine gemeinsame Rahmenverordnung 1 (BR-Drs. 629/11 vom 16.12.2011),  dem Bundesratsbeschluss zum Vorschlag für eine EFRE-Verordnung2 (BR-Drs. 614/11 vom 10.02.2012),  dem Bundesratsbeschluss zum Vorschlag für eine gemeinsame Rahmenverordnung (BR-Drs. 365/12, Grunddrs. 629/11) vom 15.06.2012. Insbesondere die Bundesratsbeschlüsse vom 16.12.2011, 10.02.2012 und 15.06.2012 geben die kritischen Grundsatzpositionen der deutschen Länder (auch die Schleswig-Holsteins) wieder. Die Landesregierung wird weiterhin gemeinsam mit den anderen Ländern Maßnahmen im Rahmen des Bundesratsverfahrens ergreifen sowie eine aktive Rolle in den vorbereitenden Verhandlungen und Beschlussfassungen der Fachministerkonferenzen und der Ministerpräsidentenkonferenz spielen. Dabei wird sie besonderes Gewicht auf die Vertretung spezifischer Landesinteressen legen. Dazu wird die Landesregierung im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung der Staatskanzlei zur Koordinierung des zukünftigen Einsatzes europäischer Mittel (insb. ESF, ELER, EFRE) auch die gemeinsame Abstimmung der Ressorts und die Einheitlichkeit der Interessenvertretung durch die Landesregierung sicherstellen. Darüber hinaus wird die Landesregierung insb. zu Fragestellungen, die von besonderem schleswig-holsteinischen Interesse sind, die Zusammenarbeit des Hanse Office mit den Dienststellen und Organen der EU weiter intensivieren . 2. a) Wird es bezüglich der von der EU bewilligten Gelder private Kofinanzierungen geben? Antwort zu Frage 2a): Ja, wie bereits in der Förderperiode 2007 - 2013 sind neben öffentlichen auch private Mittel zur Kofinanzierung der EFRE-Mittel in der Förderperiode 2014 - 2020 geplant. b) Wenn ja, welche privaten Kofinanzierungen könnten das sein und durch welche Maßnahmen werden diese gewonnen? 1 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Land- wirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres und Fischereifonds, für die der Ge- meinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Ent- wicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM(2011) 615 endg. 2 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 KOM(2011) 614 endg. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 35 3 Antwort zu Frage 2b): In welcher Höhe private Mittel zur Kofinanzierung eingeplant und im Rahmen der Programmumsetzung eingesetzt werden können, hängt von den Programminhalten und den konkreten Projekten ab. Für den Bereich der betrieblichen Förderung (einschließlich revolvierender Fonds) ist der Einsatz privater Mittel zur Kofinanzierung der EFRE-Mittel ohnehin erforderlich. Aber auch für solche Investitionsprioritäten, die den KMU direkt oder indirekt zu Gute kommen, ist der Einsatz privater Kofinanzierungsmittel denkbar. c) Wenn nein, warum wird auf private Kofinanzierungen verzichtet? Antwort zu Frage 2c): Entfällt. 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung in Europa und der Bundesrepublik erreichen, dass der Subventionswettlauf der Regionen um die Mittel der europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds eingedämmt wird? Antwort zu Frage 3: Ziel der Landesregierung ist es, möglichst viele europäische Mittel in der Förderperiode 2014 - 2020 zu erhalten. Die Bedingungen zum Einsatz dieser Mittel werden EU-weit durch beihilferechtliche Regelungen und Bestimmungen in den genannten Verordnungsentwürfen geregelt. In beiden Bereichen wirkt die Landesregierung in den entsprechenden Bund-Länder-Gremien sowie auf EU-Ebene durch den von Schleswig-Holstein gestellten Bundesratsbeauftragten bei den multilateralen Sitzungen zu beihilferechtlichen Regelungen mit.